Falls nicht schon bekannt
Ab 7,5 to gilt von Oktober bis Mai die Mitnahmepflicht von Schneeketten unabhaengig von der Fahrzeugart.
Es muessen 2 Ketten fuer die Antriebsachse ( Zwillingsketten auch erlaubt ) und mindestens eine fuer die Lenkachse mitgefuehrt werden.
Fuer Wohnmobile M1 zwischen 3,5to und 7,5to wurde diese Vorschrift in 2016 aufgehoben.
Desweiteren gilt fuer Winterreifen mindestens 5mm Profiltiefe. Ebenso fuer Ganzjahresreifen.
Nach aktuellen Gesetzesvorschlaegen zu Urteilen wird es wohl so kommen das alsbaldens Fahrzeuge ueber 7,5to die ohne geeignetes Schuhwerk/ Ketten an der Grenze ankommen dort verweilen duerfen bis das in Ordnung ist.
Man sagt auch Einreiseverbot von Oktober bis Mai.
Gruss
Stephan