Hallo!
So langsam moechte ich meinen Nachbarn zum Mond schiessen. Heute hat er wieder mal die Polizei gerufen, weil ich vor meiner Haustuere auf der Strasse geparkt habe. Entweder bin ich nun zu bloed, die StVO zu verstehen, oder die Polizei kennt sich nicht wirklich aus.
Ich habe mir die StVO nochmal genau durchgelesen, konnte aber nichts finden, was das Parken am rechten Fahrbahnrand vor meiner Haustuere auch fuer Fahrzeuge ueber 7,5t, die nicht regelmaessig (!) dort abgestellt werden, verbietet.
Vor meiner Tuere sieht es so aus: Parkplaetze auf dem Gehweg, die nur ueber 2 Einfahrten erreichbar sind. Diese habe ich nicht zugeparkt! Am Strassenrand ist ein Radweg markiert, den ich auch nicht zugeparkt habe. Ich stand direkt an der Fahrbahnbegrenzungslinie. Zur anderen Strassenseite sind noch weit mehr als 3 m Platz.
Ist es kein Parken mehr, wenn ich die Scheibenwischer repariere? Darf ich dann vielleicht nicht mehr dort stehen?
Ist da draussen vielleicht einer, der in Aschaffenburg oder Umgebung eine Halle oder irgendwas hat, wo ich basteln kann?
Genervt,
Manjo