Erfahrungsbericht Neoplan N 116 Cityliner

  • Wird bei der Immatrikulation zum Wohnmobile das Fahrzeuggewicht nicht neu festgelegt? Dann wäre eine Ablastung interessant. ?(

    ja, du hast recht, das wird neu ermittelt.


    Welche Vorteile bietet mir eine Ablastung?


    Die entscheidende Stufe beim Gewicht sind 14´000KG und dann wieder 19´000KG. Da er beim Leergewicht bei 12 oder 13 Tonnen ist und das Gesamtgewicht bei 18 Tonnen, hab ich glaub sogar Nachteile beim Ablasten


    oder wie meinst du das genau? :)

  • Hoi Aufunddavon,


    die Emissionsklasse ist relativ egal, der wird ohnehin nur ab und an bewegt. Steuern sind etwa CHF 600 für den als "Schwerer Wohnmotorwagen".
    Was etwas mehr sind, sind die Schwerlastabgaben aufgrund des Gewichtes, was mit etwa CHF 1´600/Jahr zu Buche schlägt im Kanton Luzern, also alles in Allem (Ohne Versicherung) komm ich auf CHF 2´200 an jährlichen Steuern und Abgaben, was ich absolut erträglich finde.

    Einspruch, Euer Ehren!


    Die PSVA (Pauschale Schwerverkehrsabgabe) für schwere Wohnmotorwagen beträgt in der Schweiz pauschal CHF 650.00/Jahr, unabhängig vom Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
    (Bei einem längeren Auslandsaufenthalt gibt es noch die Möglichkeit einer Rückerstattung, ein entsprechendes Formular ist bei der Oberzolldirektion zu finden!)
    Das Gesamtgewicht kann im Rahmen der MFK-Abnahme bzw. der darauffolgenden Einlösung ohne weiteres Hindernis auf das gewünschte Gewicht abgelastet werden, was grad bei Kantonen mit Gewichtsbesteuerung interessant sein kann!
    Die Schadstoff-Klasse ist bei schweren Wohnmobilen zu vernachlässigen, da diese niemanden interessiert...

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • Das Leergewicht bezieht sich doch auf den jetzigen Zustand. Wenn die schweren Sitze raus sind, sieht's doch anders aus.
    Hängt es nicht von der Art und Weise des Ausbaus ab, wie schwer das Teil am Ende ist? Ich mein, 2To zu verbauen, ist schon Massiv.... :!:
    Ein Gesamtgewicht von 14To sollte doch möglich sein, um noch ausreichend Zuladung, mit dem Krimskrams den man so zum Leben braucht, zu haben?

  • Das Leergewicht bezieht sich doch auf den jetzigen Zustand. Wenn die schweren Sitze raus sind, sieht's doch anders aus.
    Hängt es nicht von der Art und Weise des Ausbaus ab, wie schwer das Teil am Ende ist? Ich mein, 2To zu verbauen, ist schon Massiv.... :!:
    Ein Gesamtgewicht von 14To sollte doch möglich sein, um noch ausreichend Zuladung, mit dem Krimskrams den man so zum Leben braucht, zu haben?

    Für die MFK-Abnahme und die Fahrzeugart-Änderung (von "Gesellschaftswagen" zu "Schwerer Motorwagen") ist mit mindestens 3/4 vollem Dieseltank ein Waagschein notwendig, aufgrund dessen das neue Leergewicht in die Papiere eingetragen wird. Das neue Gesamtgewicht ist nach freiem Ermessen des Besitzers möglich, muss sich aber in einem "realistischen" Bereich befinden!
    (Eine Zuladung von z.B. 500kg wird kein Experte akzeptieren...)

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...


  • Das Leergewicht bezieht sich doch auf den jetzigen Zustand. Wenn die schweren Sitze raus sind, sieht's doch anders aus.
    Hängt es nicht von der Art und Weise des Ausbaus ab, wie schwer das Teil am Ende ist? Ich mein, 2To zu verbauen, ist schon Massiv....
    Ein Gesamtgewicht von 14To sollte doch möglich sein, um noch ausreichend Zuladung, mit dem Krimskrams den man so zum Leben braucht, zu haben?

    ja, da gibt es viel zu beachten, ein Glück, das ich dir über den Weg laufe hehe!
    Hier in Luzern sind sie aber, was die Auskunft, Abklärung und Kommunikation betrifft einfach wirklich Klasse!


    2 Tonnen sind viel, ja...
    Ich habe im Moment aber noch keine Ahnung davon, was ich alles an Gewicht benötige.



    Hast du vielleicht einen tipp zwecks EG Übereinstimmungserklärung?
    Dort habe ich nun beim Importeur angefragt (Huwag Nutzfahrzeug AG) wegen einer Übereinstimmungserklärung, ich wüsste sonst nicht, wo ich noch so einen Schein herbekomme...

  • ja, da gibt es viel zu beachten, ein Glück, das ich dir über den Weg laufe hehe!
    Hier in Luzern sind sie aber, was die Auskunft, Abklärung und Kommunikation betrifft einfach wirklich Klasse!

    Das STVA in Schaffhausen ist für solche "Spezialitäten" auch nicht zu verachten, ich bringe sehr viele Fahrzeuge - auch ausserhalb von "normal" - zur erfolgreichen Prüfung!

    2 Tonnen sind viel, ja...
    Ich habe im Moment aber noch keine Ahnung davon, was ich alles an Gewicht benötige.

    Das Leer- und Gesamtgewicht kannst Du auch erst nach erfolgtem Ausbau festlegen, alles andere wäre Kaffeesatzlesen und bringt nicht wirklich etwas!

    Hast du vielleicht einen tipp zwecks EG Übereinstimmungserklärung?
    Dort habe ich nun beim Importeur angefragt (Huwag Nutzfahrzeug AG) wegen einer Übereinstimmungserklärung, ich wüsste sonst nicht, wo ich noch so einen Schein herbekomme...

    Für die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) kannst Du auch beim Hersteller direkt in Deutschland anrufen, meist sind die kompetenter als irgendein Händler in der Schweiz!
    Falls Du ein solches Dokument bekommst, ist ein grosser Teil der Miete bereits gegessen...


    Bei uns in Thayngen sitzt mein bevorzugtes Verzollungsbüro, die sich kompetent und unkompliziert um solche Einzelfälle kümmern; falls es spruchreif wird, darfst Du Dich gerne bei mir melden!

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • Was die EG Übereinstimmungserklärung angeht, auch COC genannt, diese werden vom jeweiligen Hersteller des Fahrzeuges bei der Erstauslieferung mit ausgehändigt. Diese Dokumente sollten bei einem Verkauf mit weiter gegeben werden, egal ob das Fzg. im Land bleibt, oder ins Aussland verkauft wird.
    Ab einem bestimmten Betrag sollte auch ein EUR1 bei der Einfuhrabfertigung mit bei den Unterlagen sein.
    Dank der bilateralen Vereinbarungen für einen "freien Warenhandel", gestaltet sich die Einfuhr weniger problematisch als die eigentliche Anmeldung..... :D


    Das SVA Luzern hat's mit mit speziellen Projekten auch nicht Leicht. Ich wollt für meine GS einen flexiblen Ausleger bei ARMEC. Die neuen Bestimmungen haben beim Inhaber Falten und Schweissperlen auf die Stirn getrieben.... ;( 8| :evil:

  • ja, die Prüfer sind manchmal sehr merkwürdig im Verhalten...


    das Fahrzeug ist aus dem Jahr 1993, was das ganze nicht leichter macht mit den Übereinstimmungen.


    Hab nun bei Neoplan angefragt in Deutschland und beim CH Importeur, mal schauen wie lange diese brauchen für eine Bescheinigung ?( :wack:

  • Erstmal für die Kiste eine Übereinstimmungserklärung finden, das gestaltet sich bis jetzt ziemlich zäh :evil:
    Dank dir für deine zahlreichen Tipps, ich komm ganz sicher mal auf dich zu, wenn ich die ersten 2 Schritte erledigt hab.

  • Ist hier im Forum vllt. jemand bekannt der Entweder einen Neoplan N116 (1993) oder einen Setra 228 DT (1991) in die Schweiz importiert hat, oder jemanden kennt, der einen mit einem Schweizer Fahrzeugausweis kennt zwecks Typenscheinnr.)?


    Im Moment erscheint es unmöglich zu sein an die Daten für die MFK zu kommen, aufgrund des Alters der Busse.


    Das wäre echt eine Mega Grosse Hilfe !!!


    Danke und liebe Grüsse


    Sepp

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