Überführung ohne Blechhaut

  • Tach zusammen,


    da ich den O307 so in 3-4 Wochen zur Lackiererei zwecks Sandstrahlen
    in ca. 30 KM Entfernung überfühern möchte, stellte sich für mich die
    erste Frage, was macht die Polizei, wenn die so einen "durchsichtigen"
    Bus sehen ?


    Warscheinlich werden die mich anhalten.
    Lampen und Stoßstangen sind natürlich alle dran.


    Ein Anruf bei der Polizei brachte keine genauen Infos.


    Was meint Ihr dazu ?

  • Hmmh, Uwe weis nicht ob dir das weiterhilft.....aber mit dem hinten offenen Fahrerhaus (Fahrgestell war vorbereitet zum aufsetzen einer Alkovenkabine) darf man nicht fahren.....wir ham dann immer nen Brett schnell mit einer paar Spax Schrauben dran genagelt..Hauptsache es war zu. Nen Jeep darf man soviel ich gehört habe auch nicht mit umgeklappter Frontscheibe in Deutschland fahren....


    Denke das ist sehr grenzwertig....


    Grs TS

  • schwierige Frage, ich würde zwei gelbe Blinklichter am Bus anbringen und mit Tempo 30 zur Lackiererei fahren.
    LG Berry


    Aus der StVO :


    Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

  • andere Idee, wie wäre es denn wenn Dein Bus mit einer Abschleppstange von einem anderen LKW gezogen würde ?


    In dem Fall muß Dein Bus doch nur Räder und Beleuchtung haben, als Fahrzeug insgesamt aber nicht der StVO entsprechen.


    LG Berry

  • Mahlzeit
    würde mit einem Abschlepunternehmer sprechen, Schleppstange, Rundumleuchte und Beleuchtung vom Abschleppwagen an das hintere Ende des abzuschleppenden Fahrzeug anbringen.
    Haben wir früher immer so gemacht ( habe solche Transporte vor langer Zeit selber geplant).
    Preislich ist es auch nicht die Welt und versichert. :D

    Gruß Inge und Klaus

  • Also, habe jetzt mal meinen Schwager und Sportskollegen ( beides Bull....äh Polizisten ) gefragt
    und die sagten, dass, solange nichts hervorsteht und Lampen in Funtion sind, kann niemand
    verbieten, damit eine Überführungsfahrt zu machen.


    Bei einer roten Nummer ist man auch versichert.


    Im Zweifelsfalle kann man den TÜV-GTÜ usw. fragen, ob die ein negatives Gutachten erstellen
    würden, wenn mich die Polizei dort hinbringen würden, wenn die mir an die Karre wollen.


    Es spricht ja auch nichts dagegen, dass man die Plane von einem LKW oder Anhänger runter
    baut und man da auch nur das Gestell hat. Solange dieses Gestell sicher ist, also bei mir ist
    da ja alles fest, darf man damit auch rumfahren.


    Die Gefahr ist natürlich hoch, angehalten zu werden, aber im Grunde sollte das kein Problem werden.


    Beide sagten, die würden mich nur aus Neugier mal anhalten, da man nicht jeden Tag so einen Bus
    ohne Blechhaut sieht.


    Also werde ich das dann einfach mal so machen.


    Ich will die Kiste zu 100 % saniert wissen und das sehen wir erst, wenn alles abgestahlt ist.
    Das Schassi selbst ist OK. Nur eine billiger Unterbodenschutz drauf, der sogar mit einem Hochdruckreiniger
    abzuwaschen ist. Mir geht es um die Kelerkästen und die unteren, äußeren Streben, sowie die markanten
    Stellen wie Aufhängungen, Luftfederungen usw.


    Ach übrigens:


    Bei Entfernung der Blechschilder habe ich das originale 100KM/h-Schild gefunden. Anhand des mir vorliegenden
    Gutachtens, muss die Zulassungsbehörde mir die Kiste auf 100KM zulassen, auch wenn dort im Gutachten
    Omnibus steht, denn im Sinne der Umschreibung zum Wohnmobil, bleibt es immer noch ein Omnisbus, denn
    es war ja mal ein Bücherbus, was mit dem Transport von Fahrgästen ja auch nichts zu tun hatte.

  • Zitat von "Bus-Uwe"

    Ach übrigens:


    Bei Entfernung der Blechschilder habe ich das originale 100KM/h-Schild gefunden. Anhand des mir vorliegenden
    Gutachtens, muss die Zulassungsbehörde mir die Kiste auf 100KM zulassen, auch wenn dort im Gutachten
    Omnibus steht, denn im Sinne der Umschreibung zum Wohnmobil, bleibt es immer noch ein Omnisbus, denn
    es war ja mal ein Bücherbus, was mit dem Transport von Fahrgästen ja auch nichts zu tun hatte.



    Was jetzt, Omnibus oder Bücherbus ?
    Oder, ist Bücherbus = Omnibus ?


    Was stand denn vorher mal im Brief, SO.KFZ. FAHRBUECHEREI und mit welcher Schlüsselnummer ?


    Ich will auch son Schild


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • Im Gutachten steht "Kraftomnibusse" Ty O307


    Ich zitiere:
    Der vorstehend aufgeführte Kraftomnibus-Ty ist hinsichtlich seiner Bauart
    geeignet, Autobahnen mit einer Höchstgewschwindigkeit bis zu 100 km/h
    zu befahren, sofern er den in den Anlagen festgestellten Ausrüstungen und
    Daten entspricht und sofern er im Geglegenheitsverkehr gemäß § 48 PBefG
    eingesetzt wird.


    Ich gehe mal davon aus, wenn ich dieses Gutachten bei der Zulassung vorlege,
    dort keine großartigen Nachfragen kommen und ich das begehrte Schild erhalte.


    Bin gespannt.

  • Ach ja, kannst Du mir Deine Farbnummern/Namen geben.
    Werde als Grundfarbe auch diese benutzen wollen

  • Mein Rotes Kennzeichenbuch sagt §16 FZV beachten.


    Dadrin steht dann ein Hinweis auf §31:
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    §31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
    (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.
    (2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


    Bei MAN werden öfter Fahrgestelle bewegt. Da sitzt der Fahrer völlig im Freien. Wichtigstes Utensil sind Kotflügel hinten.
    Ich würde bei meinem Dauerkennzeichen in dem Fall meinen Chef vom SVA anrufen und ihn solange belabern, bis er ok sagt.
    Alternativ einfach alles mit einfachster Folie abkleben und unter Beachtung von § 31(2) fröhlich starten.


    FF viel Vergnügen
    Ich habe mal einen rundum offenen Trecker 50 km bei -8 Grad überführt.


    zolli

    Prognosen sind deshalb so schwer, weil sie meist die Zukunft betreffen

  • Ja geht doch, und schreiben kannst du auch schon wieder


    Ich habe übrigens Martin angehauen, dich zu bitten, Fotos von dem Anhängebock (Marc) zu machen und die Masse abzunehmen.
    Als Konstruktionsgrundlage für seinen Bücherwurm.


    Grüsse
    zolli

    Prognosen sind deshalb so schwer, weil sie meist die Zukunft betreffen

  • Ja, soll er machen. Aber ganz ehrlich, ich würde mir
    hinter einem 12m nicht noch einen AH anhängen.
    Aber Geschmackssache :D

  • Och son Anhänger würd mir auch gefallen, müßte dann nur noch nen schöner Oldi drauf.


    Und das Rückwärtsfahren kann man Sonntags aufm Supermarkt Parkplatz üben. :D


    Doof ist nur das man mit Anhänger nicht überall rein bzw. rauskommt, das heißt dann ja
    wohl, das ich an so einen schönen Oldi Roadster nen Hacken dranbauen muß um den
    Anhänger einzuparken. ECHT BLÖD.


    Da hol ich mir doch lieber so eine schöne PKW-Zugvorrichtung. 8|

  • Zitat von "Bus-Uwe"

    Im Gutachten steht "Kraftomnibusse" Typ O307
    ...und sofern er im Geglegenheitsverkehr gemäß § 48 PBefG
    eingesetzt wird.


    damit hast du deine Frage eigentlich schon selbst beantwortet:


    Womo ist kein Gelegenheitsverkehr gemäß §48 PersonenBeförderungsGesetz!


    ...außerdem gibt's für Busse meines Wissens nach keine 100er-Schilder mehr.
    Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die modernen Busse alle für 100 km/h zulassungsfähig sind.
    Ich lass meins trotzdem drauf :D ,so kommt keiner auf die Idee, mir unqualifizierte Fragen zu stellen.


    Gruß Frank

    Typisch Baden-Württemberg - Erst das Auto erfinden und dann mit dem Bus fahren

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