Was zählt als Anhängelast?

  • Moin,


    ich habe einen Anhänger gekauft, Leergewicht 600 KG, zulässiges Gesamtgewicht 2500 KG (2,5 Tonnen). Das Zugfahrzeug, mit dem ich den Anhänger abholen will, hat eine eingetragene Anhängelast von 750 KG ungegebremst und 1200 KG gebremst.


    Darf ich den leeren Anhänger ungestraft dranhängen, weil er ja leer nur 600 KG wiegt und damit innerhalb der Grenzen liegt oder wird bei der Bemessung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zu Grunde gelegt?


    Gruss


    W.

  • Hier ist eine Antwort dabei


    http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html



    Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen
    1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
    transportieren.

    Gruss Peter :)

    Immer wissen was man will und doch nie wissen wohin das führt! :S



    Fahrzeugbestand;Ba-We-Mo Casa-Nova auf MAN 8.136, Fiat TopViva, Clou Trent 670P, Volvo B54-47,

  • Zum ziehen eines Anhängers zählt das tatsächliche Gewicht,
    nicht das zulässige.
    Bei der 100 er Zulassung als Zug wiederum das zulässige!

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