Moin,
ich habe einen Anhänger gekauft, Leergewicht 600 KG, zulässiges Gesamtgewicht 2500 KG (2,5 Tonnen). Das Zugfahrzeug, mit dem ich den Anhänger abholen will, hat eine eingetragene Anhängelast von 750 KG ungegebremst und 1200 KG gebremst.
Darf ich den leeren Anhänger ungestraft dranhängen, weil er ja leer nur 600 KG wiegt und damit innerhalb der Grenzen liegt oder wird bei der Bemessung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zu Grunde gelegt?
Gruss
W.