07 Zulassung und Tüv ?

  • Ich hab da mal eine Frage,


    muß ein ehemals 07 zugelassener Bus zum Tüv bei Wiederzulassung durch neuen Besitzer
    und muß 07 überhaupt zum Tüv ?

    Gib alles , aber niemals auf.

  • Moin,
    die 07 Kennzeichen sind vom TÜV befreit! Da brauchst Du nicht hin. Man geht davon aus, daß der Oldtimer Fahrer das Fahrzeug überdurchschnittlich pflegt und wartet und damit die TÜV "Sicherheit" gewährleistet wird. Das zur Theorie, es gibt natürlich auch schwarze Schafe.... wie überall.
    Aber vorsichtig, die Nutzung wird je nach Bundesland zum Teil sehr unterschiedlich gesehen, in einigen Ländern muss Du ganz klar den Grund Deiner Fahrt nachweisen, Oldtimertreffen Anmeldung oder ähnliches. Man braucht schon manchmal überzeugende Argumente, z.B. relaxt im Campingstuhl auf öffentlichen Gelände liegen aber dabei krampfhaft den Ölpeilstab in der Hand hält und natürlich gerade bei der Wartungsfahrt das Öl kühlen musste. :whistling:
    Auslandsfahrten sind sehr kritisch, das muss man sehr genau mit der Versicherung abklären, und prüfen, ob diese Länder das dulden.
    Wenn Du den Bus jetzt erstmal bewegen willst weil noch nicht ganz fertig ist das 07 Kennzeichen durchaus eine Überlegung wert.
    Dauerhaft im Wohnmobileinsatz nutzen würde ich das nicht, da habe ich mich damals auch gegen entschieden, ist mir einfach zu nervig, wenn dann die netten Herren im Silberblauen Auto Fragen stellen und fröhlich den Block zücken....
    Einen schönen Abend, Grüße Thomas

    Unsere Entdeckung der Gelassenheit - Wir fahren Bus....oder um es mit Namen zu nennen "Emma Meggan"

  • Hallo,


    bei "Erstzulassung " auf ein 07 er Kennzeichen braucht das Fahrzeug ein H Gutachten und eine gültige HU. Die Regelmäßige HU Untersuchung danach entfällt.
    Wenn das Fahrzeug dann über z.B. einen Halterwechsel auf ein anderes 07er Kennzeichen umgeschrieben werden soll, kommt es auf deine Zulassungsstelle an: Theoretisch eine (neue) gültige HU, oft wird danach aber nicht gefragt...


    Grüßle, Günter

    Detailwissen macht unsicher!

  • Eigentlich brauchst Du keine HU, laut Dekra benötigt man :


    Nachweis der Verkehrssicherheit des Oldtimers
    Positive Begutachtung nach §23 StVZO
    Einwilligung der örtlichen Zulassungsstelle


    Am Ende ist der Nachweis der Verkehrssicherheit eine abgespeckte TÜV Untersuchung, die hatte ich früher schonmal machen lassen.


    Was die positive Begutachtung zum H Kennzeichen soll, da müsste sich mal ein Experte zu äußern. Ist vermutlich ähnlich wie oben.


    Schlau ist auf jeden Fall, die örtliche Zulassungsstelle vorher zu fragen, die sind beim 07 Kennzeichen sehr unsicher!
    Also die klären das dann mit irgendwelchen Verantwortlichen und dann gibbet eine Antwort. Ist meine Erfahrung.


    Das kann entspannt gehen, aber leider auch total unentspannt laufen.....


    Es bekommen Busse auch 2 Jahre TÜV, was ja eigentlich nicht geht...
    Grüße
    Thomas

    Unsere Entdeckung der Gelassenheit - Wir fahren Bus....oder um es mit Namen zu nennen "Emma Meggan"

  • Hu, hu, :huh: Lesestoff vom Oldtimer-Markt :?: und Lesestoff vom § 17 FZV :!:


    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer


    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.


    (2) Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Absatz 2 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Fahrzeugscheinheft für rote Oldtimerkennzeichen nach dem Muster der Anlage 10a ausgegeben wird und dass das Kennzeichen nur an den Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „07“. Es ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 7 auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Absatz 12 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht vorliegen.


    (3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.


    PS: Absatz (2) erster Satz (§ 16 Absatz 2 bis 5) legt fest, dass ein gültiger TÜV vorhanden sein muss :!: :!: :!: Genau wie beim Kurzzeitkennzeichen. 8o :D

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