...und hier das Neueste zum Wechselkennzeichen !
Das von vielen Kfz-Haltern herbeigesehnte Wechselkennzeichen hat am
16.12.2011 die letzte politische Hürde genommen: Der Bundesrat hat der
Einführung des Wechselkennzeichens zugestimmt, so dass es voraussichtlich
Mitte 2012 zur Verfügung steht.
Leider werden vom Wechselkennzeichen, so wie es nun beschlossen wurde, viele
Hoffnungen enttäuscht.
Konkret gelten folgende Einschränkungen bzw. Regeln:
* Es können nur zwei Fahrzeuge auf einem Wechselkennzeichen zugelassen
werden.
* Die Wechselkennzeichen sind zweiteilig ausgeführt: Das kleine
sogenannte Nebenkennzeichen verbleibt permanent am jeweiligen Fahrzeug, das
große Hauptkennzeichen muss vor Fahrtantritt an demjenigen Fahrzeug montiert
werden, das am Straßenverkehr teilnimmt.
* Das Abstellen eines Fahrzeugs ohne Hauptkennzeichen ist im
öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig.
* Es ist für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in der bisherigen Höhe bei
ganzjähriger Zulassung zu entrichten. Es wird keinen \"Steuerrabatt\" geben,
es gibt keine Möglichkeit der Kombination des Wechselkennzeichens mit einer
Saisonzulassung.
* Beide Fahrzeuge müssen zur selben Fahrzeugart gehören (zulässig sind
z.B. zwei PKW oder zwei Motorräder auf einem Wechselkennzeichen, nicht
jedoch ein PKW und ein Motorrad).
* Beide Fahrzeuge müssen dasselbe Kennzeichenformat besitzen (z.B.
können sich ein VW Golf und ein Opel Corsa oder ein VW Käfer und ein Renault
4 ein Wechselkennzeichen teilen, nicht jedoch ein VW Golf und ein VW Käfer,
da die Größe des hinteren Kennzeichens unterschiedlich ist)
* Ein Versicherer (ADAC Autoversicherung AG) hat bereits einen
speziellen Wechselkennzeichen-Tarif angekündigt. Tarifdetails sollen
rechtzeitig vor Einführung des Wechselkennzeichens veröffentlicht werden. Ob
eine Kombination aus Normal- und Oldtimertarif (um z.B. ein modernes Auto
und einen Oldtimer auf einem Wechselkennzeichen zu betreiben) angeboten
werden wird, ist derzeit unbekannt.
Da im Bereich der Versicherungen auch ohne Wechselkennzeichen
Sonderkonditionen ab 3 Fahrzeugen bereits seit vielen Jahren branchenüblich
sind, ist beim derzeitigen Informationsstand nicht erkennbar, ob das neue
Wechselkennzeichen Kostenvorteile, egal wie geringfügig,
bieten wird.
Wenn man sich vor Augen führt, welche Hoffnungen durch Medien und einige
Politiker ans Thema \"Wechselkennzeichen\" geknüpft wurden, muß man
zwangsläufig vom Ergebnis enttäuscht sein. Es ist schade, daß sich die
politisch Verantwortlichen nicht zu einer Regelung nach schweizerischem
Vorbild durchringen konnten.
Man darf nun gespannt sein, welche Akzeptanz diese Form des
Wechselkennzeichens finden wird.
Wahrscheinlich kostet die Einführung dieses Kennzeichens den Steuerzahler wieder ein paar Millionen, und keiner kanns wirklich brauchen.