Alles anzeigenZitat aus einem anderen Forum, wo es eine Frau mit Ahnung zu geben scheint.
Zusammengefasst:
Wohnmobile >7,5t zGM mit einer nationalen Betriebserlaubnis die entweder über eine ABE oder eine Einzelbetriebserlaubnis in Verkehr kommen bzw. gekommen sind, benötigen einen Fahrtschreiben nach §57a StVZO.
Wohnmobile > 7,5t zGM mit einer EG-Typgenehmigung brauchen keinen Fahrtschreiber, weil hier EG-Recht über dem nationalen Recht steht. Die EG kennt nur das EG-Kontrollgeräte und die Sozialvorschriften greifen nicht, da keine gewerbliche Nutzung.
Liebe Grüße
Daniela
also Fahrtenschreiber ja oder nein?