Beiträge von Wolfgang

    Das Problem ist nicht das eintragen oder ob es wer prüft...
    In Österreich wird ein Fahrzeug Verkehrstechnisch abgenommen, Fahrwerk, Bremse, Lenkung, ....
    Ich denke doch dass auch der deutsche TÜV oder Dekra nicht danach gehen ob ihnen die Optik zusagt sondern ob das Fahrzeug Verkehrs- und Betriebssicher ist.


    Ob der Schalter geeignet ist interessiert nur die Versicherung im Schadenfall denn davon ist abhängig ob sie einen Schaden regulieren muss oder nicht...
    Brandursache ungeeigneter weil nicht vom Hersteller freigegebener Schalter = Leistungsfreiheit der Versicherung



    Das Problem ist Wechselstromschalter mit Gleichstrom betreiben
    Es geht nicht darum ob der Schalter irgendwem gefällt... sondern ob der mit dem Bus ein großes Barbecue veranstaltet oder nicht


    Zu wenig Kontaktabstand bei Gleichstrom ergibt gegebenenfalls einen netten Lichtbogen, Überhitzung, glosen, schmoren, brennen...
    Es gilt also einen Schalter zu finden der nicht nur für Gleichstrom zugelassen sondern auch noch Vibrationsfest ist so dass die Kontakte durch die Vibrationen die Position nicht verändern können.
    Mal bei Wohnmobilausrüstern anfragen - die sollten ja was passendes haben


    Wem diese Vorsorge und eine eventueller finanzieller Verlust egal ist....
    im Elektrofachhandel gibt es abertausende Designs von Schalterserien für ortsfeste Weschelstromanlagen ;)

    In der Industrie verwende ich Kombintionen aus Not-Aus (24V) und 230V Steckdose in einem Gehäuse.
    Hier müssen die Leitungen separat eingeführt werden (z.B. 1x oben 1x unten) und ein Trennsteg zwischen den zwei Einheiten der Kombination vorhanden sein. Der Trennsteg ist hier ein Plastikplättchen welches du z.B. mit Heiskleber in der Dose befestigen kannst.
    Dadurch sind es zwei getrennte Einheiten in einem Gehäuse und bestehen jede Elektro-Prüfung für ortsfeste Anlagen.


    Ganz genau genommen brauchst du aber eine Kombination welche in Fahrzeugen vom Hersteller freigegeben ist und auch diesbezüglich geprüft wurde.
    Wo kein Kläger...


    LG, Wolfgang


    Edit:
    eine TÜV-Abnahme würde dieser Wechselschalter wohl nicht bestehen und eine sofortige Stillegung des Objekts bewirken solange auf diesem nicht eindeutig eingeprägt ist dass dieser für 15V Gleichstrom geeignet ist. Hier geht es um die Brandgefahr bei Lichtbogenbildung (zu geringer Abstand der Kontakte bei schlechter Endstellung des Schalters wg. z.B. Vibrationen)
    Wäre nicht der erste ungeeignete Schalter als Brandursache.

    Der Bus ist noch nicht umtypisiert, daher ist es nach wie vor ein Omnibus M3.
    Ein Anmeldegutachten also wenn nicht zugelassen ist auch im aktuellen Ausbauzustand möglich, allerdings mit dem Vermerk zugelassen 35 Sitzplätze, vorgeführt mit 7 Sitzplätzen in Reihen 1, 2 & ?
    Begutachtungen sind ja Momentaufnahmen und sagen nicht über den Zustand des Fahrzeuges 100 Meter nach Verlassen des Betriebsgeländes des prüfenden Unternehmens aus.


    Was ich so auf den Bildern sehe ergibt einen negativen Prüfbefund da Sitzreihe 2 zwar mir Beckengurten ausgestattet sind aber die Prallhemmnis also die Trennwand vor der Sitzreihe fehlt. Das ist nichts was man Übersehen könnte. Bei 3-Punkt wäre die Imho vernachlässigbar - müsste im Mängelkatalog nachsehen.


    Alles in allem braucht es einen gut gesinnten Prüfer der das Fahrzeug positiv bewertet.
    Wenn ich was zu bemängeln finden will, dann finde ich etwas... auch an einem 3 Jahre alten Fahrzeug.
    Bei einem 28 Jahre alten Fahrzeug Gummilager, Schutzmanschetten, etc. zu finden welche nicht top in Schuss sind, wird kein Problem darstellen.
    Frischer Unterbodenschutz ist etwas das jeden Prüfer stutzig macht - soll hier etwas versteckt werden (Mangel, unsachgemäße Reparatur, ..) ?
    Sowas macht man immer erst nach erfolgreich bestandener Prüfung (wenn es die schwarze Pampe ist)


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    Moöglichkeiten der Ausfuhr:
    Huckepack
    Vorvertrag mit dem Verkäufer welcher bindend wird sobald das Fahrzeug die Überprufung positiv bestanden hat - dann mit grünen Zollkennzeichen


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    In DE ist eine Vollabnahme nötig, dazu brauchts den Typenschein, den Kaufvertrag und die Rechnung.
    Das Prüfgutachten aus Österreich dient lediglich zur Zulassung in Österreich - z.B. Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen



    LG, Wolfgang

    Hallo miteinander, seit geraumer Zeit lese ich hier mit und es war irgendwie an der Zeit einen Account zu erstellen und mich auch kurz vorzustellen.
    Wie dem Nickname unschwer zu entnehmen ist heiße ich Wolfgang, bin 42, ledig und ungebunden.
    Mit Wohnbussen hab ich schon seit Kindheit zu tun, wobei das halt noch Minibusse waren.
    z.B. eine ausrangierte Feuerwehrtranse wo Daddy das Dach rausgeschnitten und nen halben PKW draufgeschweisst hatte um da Stehhöhe und mehr zu erreichen.


    Irgendwann mit 13 oder so war mir das jährliche Camping dann zu öde... aber mit 2 Erwachsenen, 3 Kids und Hund 4 Wochen ans Meer... war halt nicht anders finanzierbar.
    Nach meiner Ausbildung beschloss ich durch die Welt zu vagabundieren, lebte und arbeitete auf Zypern, in Deutschland, den USA, ....


    Nach meiner Rückkehr versuchte ich mich als Gastwirt mit eigenem Cafe, verkauft und betreute IT-Produkte, war viele Jahre Betriebsleiter eines KFZ-Betriebes und bin nun seit einigen Jahren als selbständiger Mechatroniker im Bereich Sicherheitskomponenten in Industriesteuerungen für mehrere große internationale Konzerne im deutschsprachigen Raum unterwegs (rund 80.000 km und 150 Hotelübernachtungen p.A.)
    Schon seit geraumer Zeit spiele ich mit dem Gedanken, wenn ich schon mit der halben Werkstatt und Materiallager durch die Gegend gondle, kann ich das Hotel ja auch gleich dabei haben. An Lenkberechtigungen soll es nicht scheitern, alles ausser A ist vorhanden bzw gerade in Ausbildung.


    Da ich beruflich ständig mit dem TÜV zu tun habe denke ich eher daran ein akzeptables bis grottiges schon - im Idealfall in Österreich - als Wohnmobil typisiertes Dickschiff anzukaufen, zu entkernen und neu aufzubauen. Da interessiert es keinen mehr was genau gemacht wird, und beim "Pickerl" (regelmäßige technische Abnahme) weiß sowieso keiner wie das Mobil ursprünglich mal abgenommen wurde.


    Vorerst noch Kopfkino... im Spätherbst erst mal meinen Citroen CX 25 Diesel Turbo 2 Limousine durch die Vollabnahme bringen und eine Ausnahmegenehmigung erwirken - da ist der dann 30 Lenze jung und das wird sicher noch Lustig da selbst Citroen dazu nicht wirklich Unterlagen hat - dann kann ich das nächste Projekt angehen.


    LG, Wolfgang