Beiträge von Friedemann

    Hey Leute,vielen Dank für eure Unterstützung.
    Es hat geklappt. Unser Bus hat am Freitag ein Gutachten bekommen.


    Besonders geeignet waren die Papiere von Tobring da die Motoren identisch waren. Unser Tüver hat sich mit seinem Prüfer


    noch telefonisch in Verbindung gesetzt, um Einzelheiten zur abnahme aus zu tauschen.
    Nur beim Fahrgeräusch war er sich etwas unsicher, da unser B10 eine 4 Stufen Automatik hat und somit ein anderes Getriebe/ Übersetzung.
    Nochmal vielen Dank an Alle.


    Ohne euch wäre das nicht möglich gewesen.

    Ich habe jetzt mal beim DVGW angerufen.
    Thermoplast ist nicht zulässig....
    und er hat mir geraten alles von einer Gas Firma einbauen zulassen.
    Aus Versicherungs Technischen Gründen ( Haftug im Falle des Falles ).

    Zitat

    Der hat keine Schwallwände! Wenn da so nur 300 Liter umherschwappen haste ruck zuck ein Pool im Keller :D

    Stimmt, Schwallwände sind da nicht drinn. Zum glück hängt der Tank unterm Buss.
    Wird schon Gut gehen, das ding wird ja ordentlich befestigt. ;)

    Das ist ja Krass!
    Es kann doch nicht sein, dass ich für diese Vorschriftsblätter zahlen muss X(
    Wie soll ich denn eine Tüv konforme Gasanlage bauen, wenn mir das Regelwerk letztendlich verwehrt wird.
    und dann dieser absurd hohe Preis .


    Dennoch, vielen Dank, diese Informationen waren sehr aufschlussreich :thumbup:

    Hi, wir bauen grade einen Volvo B10 zum Wohnbuss um.
    Wir sind jetzt an der Stelle angelangt, wo wir die Gasleitungen verlegen wollen.
    Laut Vorschrifft sind ja nur feste Rohre zulässig. Kupfer , Alu usw.


    Ich habe vor kurzem mein Auto auf Autogas umgerüstet und eine Thermoplastikleitung verbaut, die dort zulässig ist, und letzt endlich den selben Zweck erfüllt.
    Eine feste verbaute witterungsbeständige Leitung.
    Sie wird auch mit schraub schneid fittingen verbaut, also ähnlich wie bei dem Arbeitsbaltt vom DVGW g607 vorgeschrieben.
    Bei Autogasanlagen waren zuvor auch nur diese Kupfer Leitungen zulässig bzw. verwendet worden.



    Darf ich eine solche, wenn vernünftig verlegt verwenden ?
    Hat jemand Erfahrung und sich schon mal die selbe Frage gestellt?


    mfg Friedemann