Beiträge von MaGna


    Ich möchte niemanden hier auf die Füße treten. Dennoch muss ich jetzt ´mal den für Juristen wichtigsten Spruch eines Juraprofessors zitieren, mit den dieser in der ersten Vorlesung im ersten Semester meines Jurastudiums uns Studenten gemahnt hatte: "Ein Blick in´s Gesetz erspart dumm Geschwätz". Diesen Spruch bringe ich im Bedarfsfall auch heute noch im Gerichtssaal. Jetzt ist er hier notwendig, wie gesagt, ohne dass ich impertinent oder beleidigend wirken möchte.


    Man kann doch nicht einen Motorenumbau mit der Farbgebung eines Fahrzeugs vergleichen! Die maßgebliche Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern, die ich vor ein paar Tagen hier verlinkt hatte, schreibt unter 3.2.3.1. ganz unmissverständlich vor, dass der Motor nur in Originalausführung zulässig ist oder einer aus der Fahrzeugbaureihe. Das bedeutet im Fall des Opel Rekord, dass sämtliche Motoren zulässig sind, die es seinerzeit in den jeweiligen Rekord-Baureihen werksseitig gegeben hatte. Da Opel damals aber keinen Corvette-V-8 werksseitig in den Rekord eingebaut hatte, kann man den heute auch nicht nachrüsten, ohne das "H" zu verlieren. Insoweit lässt die Richtlinie dem Prüfer keinerlei Spielraum! Anders ist das im Falle eines Opel Diplomat, den es werksseitig mit einem US-V-8 gegeben hatte. Der darf in einen ursprünglich sechszylindrigen Diplomat eingebaut werden, ohne das "H" zu gefährden.


    Bei der Farbgebung ist das anders. Denn unter 3.2.1.2. wird eine zeitgenössische Farbgebung zugelassen - und das ist nicht unbedingt die Originalfarbe. Andernfalls würde das in der Richtlinie so stehen, wie dies bei den Motoren ja auch der Fall ist. Wenn der Hymer von Deadhead 660 also eine rote Farbe aus der Zeit der Erstzulassung des Hymer hat bzw. diese spätestens 10 Jahre nach der Erstzulassung hätte aufgetragen werden können, dann spricht überhaupt nichts gegen das "H". Nur eine neuere rote Farbe wäre unzulässig. Denn die Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern gestattet unter Ziffer 1. ausdrücklich Änderungen, die in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung ... hätten erfolgen können ... Nun kommt es einzig darauf an, in welchem Jahr die Farbe (Farbnummer!) des roten Hymer auf den Markt gekommen ist bzw. dass diese ihre Markteinführung spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung des Hymer hatte.


    Ich rate jedem, der sich mit der Thematik "H"-Kennzeichen befasst, sich intensiv die einzelnen Vorschriften der obigen Richtlinie zu den verschiedenen Baugruppen zu verinnerlichen. Dann ist man nämlich für den Fall von Diskussionen mit dem Prüfer und - jedefalls gilt das für die Hessen - mit der Hessischen Regulierungsbehörde gewappnet. In der Bundesrepublik fahren nämlich einige Fahrzeuge mit "H" herum, die nach der landläufigen Laienmeinung nicht mit dem "H" herum fahren dürften, die tatsächlich aber zu Recht als historisch eingestuft wurden. Man braucht auch nicht zu befürchten, dass der TÜV, die Polizei und letztendlich auch der Gesetzgeber durch diverse Postings in den verschiedenen Foren plötzlich bemerkt, welche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der Bundesrepublik gültig sind. Der Gesetzgeber kennt seine Gesetze nämlich. Er hat sie schließlich selbst erlassen und veröffentlicht. ;)


    Und die Farbe der Möbelplatten spielen dann wohl auch eine Rolle.

    Hier hilft Ziffer 3.2.8. weiter. Du musst nicht unbedingt so einen alten WoWa aus den 70er Jahren ausschlachten http://suchen.mobile.de/wohnwa…EXPORT&categories=Caravan und dessen Innenleben in Deinen Bus einbauen. Denn der Innenraum kann "zeitgenössisch modifiziert" werden. Nach meiner Interpretation kann man also neue Möbel herstellen, die allerdings im Stil der Zeit gehalten sein müssen, aus der Dein Bus stammt. Und auch damals gab es sehr unterschiedliche Farben bei den Möbeln.


    Na ja, es scheint eine Auslegungsache und das Wohlwollen eines
    Prüfers zu sein, ob wer ein H bekommt oder nicht.

    Das meint sicherlich so mancher Prüfer. Zutreffend ist das aber nicht. Denn dann brauchte es ja keine Gesetze und gesetzesähnliche Richtlinien.

    Da soll einer die Gesetze verstehen, die alle schwammig und
    gedreht werden können.


    Das kann aber auch ein Vorteil für Dich sein. Denn Du musst bei der Auslegung und Verdrehung der Gesetze nur kreativ und dann argumentativ überzeugend sein. Und wenn der Prüfer anderer Ansicht ist, dann soll er diese Ansicht streng am Wortlaut des Gesetzes bzw. der Richtlinie ausgerichtet erläutern. Wenn er das überzeugend kann, hat man Pech. Kann er es nicht, dann gibt es immer noch Vorgesetzte und notfalls die Gerichte.


    Sieh zu, dass Du Dein "H" wieder bekommst! :great:

    er meint sicherlich das hier
    Kap VI besondere NFZ

    Genau, die Quelle habe ich gemeint.


    Lest Euch einmal die Präambel des Anforderungskatalogs durch. Da steht, dass der Anforderungskatalog eine Begutachtungshilfe zur Auslegung des § 23 StVZO sein soll, der von TÜV SÜD in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V. (DEUVET) erarbeitet und bundesweit mit den Technischen Prüfstellen abgestimmt sei.


    Leute, § 23 StVZO ist ein Bundesgesetz, das nach den Gesetzgebungsvorschriften des Grundgesetzes und somit vom Gesetzgeber verabschiedet worden ist. Wie kommt denn der privatrechtlich organisierte TÜV SÜD und der ebenso private DEUVET dazu, sich anzumaßen, ihren Anforderungskatalog als quasi Gesetzesgrundlage zu verwenden? Das geht allenfalls, wenn der Gesetzgeber diesen privaten Organisationen die entsprechenden Verordnungsbefugnisse erteilt haben sollte, was ich bisher noch nicht im Detail geprüft habe. Meine insoweit bisher oberflächlich erfolgte Suche nach einer solchen Ermächtigung ist bisher allerdings erfolglos geblieben - und ich glaube, dass eine intensivere Suche danach auch erfolglos bleiben wird. Denn zur Auslegung von Gesetzen sieht die grundgesetzlich verankerte Gewaltenteilung ausschließlich die Justiz vor. TÜV, DEUVET oder sonstige private Organisationen findet man selbst bei der für den TÜV noch so parteiischen Suche im Grundgesetz nicht einmal ansatzweise als Teile der Gewaltenteilung. Wo kommen wir denn da auch hin? Demnächst käme beispielsweise noch die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf die Idee, einzelne Normen des Betäubungsmittelgesetzes so auszulegen, wie es den Apothekern besser in den Kram passt.


    Zwar schreibt § 23 Satz 2 StVZO http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html vor, dass die Begutachtung nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen ist. Aber das ist der Anforderungskatalog des TÜV SÜD und des DEUVET definitiv nicht! Diese gesetzesgleiche Richtlinie findet Ihr hier: http://www.zf.com/media/media/…htlinie_H-Kennzeichen.pdf. Dort steht absolut nix darüber, dass ein Nutzfahrzeug nicht zu einem WoMo umgeschlüsselt werden darf! Diese Richtlinie sieht hingegen explizit vor, dass Änderungen zulässig sind, "die 10 Jahre nach der Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können"!


    Hätte ich also ein historisches Fahrzeug, sei es nun einen Bus oder einen Lkw, dann würde ich dieses zeitgenössisch zum WoMo umbauen - also mit Teilen, die spätestens 10 Jahre nach der Erstzulassung des Basisfahrzeugs als WoMo-Teile zu kaufen gewesen sind - und würde dann eine Umschlüsselung zum WoMo und gleichzeitig ein "H" gegebenenfalls vor den Verwaltungsgerichten erstreiten. Notfalls würde ich sogar beim Bundesverfassungsgericht rügen, dass die Verwaltungsgerichte die Gewaltenteilung missachtet haben, sollten diese wider Erwarten dem Anforderungskatalog des TÜV SÜD und des DEUVET die Gesetzeskraft beimessen, die dieser de facto nicht haben kann, sondern die nur die oben verlinkte Richtlinie hat. Ein Prüfer, der unter Berufung auf den Anforderungskatalog des TÜV SÜD und des DEUVET ein einem historischen Bus bereits erteiltes "H" aberkennt, weil dieser zwischenzeitlich zum WoMo mutiert ist, handelt meiner Meinung nach rechtswidrig. Einen Schadensersatzanspruch gegenüber des Dienstherren des Prüfers wegen der deutlich höheren Unterhaltskosten würde ich durchaus prüfen und die erneute Anerkennung des "H" verlangen.


    Aber wie gesagt, meine obige Aussaage ist das Ergebnis einer bisher nur oberflächlichen Prüfung der Rechtslage. Im Übrigen weise ich auf die alte Weisheit hin: zwei Juristen, drei Meinungen!

    Wenn man es genau nimmt, kein H mehr, denn er wird
    ja umgeschlüsselt und damit ist das H weg.
    ;(

    Wo steht das? Ich habe bisher in den, meiner Meinung nach juristisch nicht haltbaren Vorschriften des TÜV gelesen, dass nur historische Lkw geschlossener Kasten nicht zum WoMo umgeschlüsselt werden darf. Vom Kraft-Omnibus steht da nix!

    Ich sehe schon, das Verblechen wird bei mir wohl eine Karosseriebaufirma übernehmen müssen. Daran, dass sich die Bleche verziehen bzw. wellig werden könnten, habe ich gar nicht gedacht. Es ist halt doch etwas anderes, eine durchgerostete Bodengruppe beim Pkw mit Blechen zu zuschweißen, als mehrere quadratmetergroße ehemalige Fensteröffnungen im Bus zu verschließen.

    Befasse dich mal etwaslänger mit Bussen und dann sieht alles anders aus. Man kann auch Fenster isolieren und was ist der Unterschied zwischen Glas und Blech in der Kältebrücke? ?(

    Isoliermaterial hinter Glas sieht von außen halt doof aus. Hinter Blech sieht man es nicht. Aber ich werde mich weiter informieren. Deswegen habe ich ja auch meine Frage nach der Möglichkeit gestellt, einen O 303 zu verblechen. Im Übrigen gibt es hier einige, die ihren Bus verblecht haben, offenbar ohne dass sie es bereuen.

    Natürlich sieht ein Bus mit seinen originalen Fenstern besser aus, meiner Meinung nach aber nur dann, wenn man sie nicht mit irgendwelchen Folien verdunkelt, was für mich auf keinen Fall in Frage kommen würde. Verdunkeln finde ich weder optisch ansprechend, noch kann ich darin einen praktischen Nutzen erkennen. Das Verblechen hat aber einige große Vorteile:


    1. Der Bus lässt sich besser isolieren. Die Busfenster sind halt riesige Kältebrücken, was ich sowohl im hochsommerlichen Süden - ich will ja auch nach Nordafrika reisen -, als auch beim Wintercamping bei tiefem Frost sehr unpraktisch finde.


    2. Ich möchte nicht auf dem Präsentierteller leben. Jeder kann von außen reingucken.


    3. Der Bus lässt sich besser lüften durch die nachgerüsteten Ausstellfenster. Man kann bei Abwesendheit die Türen schließen und die Fenster trotzdem geöffnet halten, auch ohne dass üble Mückenviecher einfallen können.


    4. Auch lässt sich der Bus besser verdunkeln. Ich hasse es, wenn mir im Sommer morgens um 05.00 h die Sonne ins Gesicht scheint und/oder die Straßenlaterne die ganze Nacht lang mein Bett beleuchtet.


    5. Die Einbruchgefahr dürfte geringer sein. Ausstellfenster kann man theoretisch zwar aufhebeln. Aber die sind so hoch angesetzt, dass man dazu schon eine Leiter benötigt. Die Busfenster hingegen sind tiefer angeordnet und lassen sich leichter entern. Nicht umsonst sind Knastbusse verblecht.


    Für mich ist das Busfeeling sowieso nur beim Fahren wichtig - und daran ändert sich durch dessen Verblechung nichts. Wie Ihr seht, habe ich für mich meine Prioritäten schon ganz klar gesetzt. Ich würde niemals einen Bus ausbauen, ohne ihn zu verblechen und ohne ihn mit Ausstellfenster zu versehen, die gerne groß sein dürfen. "Schießscharten" a´la Knastbus sind definitiv zu klein. Gestattet mir deswegen nochmals meine Frage: Gibt es im Zubehör bzw. als Ersatzteile entsprechende Bleche, oder muss man die anfertigen (lassen)?

    Mir gefällt der MB O 303 einfach gut :love: . Erinnert er mich doch an meine "Schulbus-Zeiten" in den späten 70ern und frühen 80ern. Deshalb zählt dieses Busmodell zu meinen Favoriten als Basis für ein Reisemobil, wie z.B. der hier: http://suchen.mobile.de/lkw-in…s=EXPORT&grossPrice=false


    Nun meine Frage an die Ausbau-Profis unter Euch: Kann man den O 303 ordentlich verblechen und anschließen isolieren, und gleichzeitig die geniale Krümmung der bisherigen Fenster beibehalten? Gibt es dafür bereits fertige Bleche bzw. lassen sich solche problemlos anfertigen? Ohne diese Krümmung würde der MB O 303 nach meinem Geschmack nicht nur etwas an optischem Reiz verlieren.


    Nur als zwischenruf haste schonmal nen Anhänger rückwaerts rangiert mit Automatik und einmal mit Schaltung ....


    Ja, mache ich ständig mit beiden Getriebearten, unter anderem Automatik-Landcruiser mit 2,5 to schwerem Bootshänger und Schalter-Omega mit 2-Pferde-Hänger bzw. 1,5 to schwerem WoWa. Wenn ich die persönlich gemachten Erfahrungen nicht hätte, würde ich meine obiger Aussage nicht gemacht haben. ;)

    Hab einen Bus mit Automatik und freue mich immer ein Bein aus wenn ich im Stau stehe und unsere Freunde steigen mit dicken linker Wade dann aus. :D
    Ach wollte noch sagen mein Bus kommt aus der Schweiz. :love:


    Na ja, nach meinen Erfahrungen hat die linke Wade im Automatikfahrzeug zwar Urlaub, dafür muss die rechte im Stau ständig auf der Bremse stehen und diese lösen, vor allem, wenn es im Schritttempo vorwärts geht. Ich persönlich empfinde das nicht als Erleichterung. Und dann komme ich persönlich im Winter auf rutschiger Fahrbahn mit der schleifenden Kupplung besser voran, weil sich so die Motorkraft besser dosieren lässt. Das gilt auch für das Rückwärtsrangieren schwerer Anhänger. Aber so hat ein jeder seine persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben. Wir beide würden uns beim Autokauf jedenfalls nie in die Quere kommen ;)

    Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass das wohnbusse.eu Jahreshaupttreffen gemäß des Forentitels ein Treffen für Wohnbusse und große Wohnmobile ist und auch bleiben wird. Wir freuen uns daher über alle Teilnehmer mit entsprechenden Fahrzeugen, egal aus welchem Forum sie stammen, welchem Club oder Verein sie angehören, oder ob es einfach nur Einzelfahrer ohne Internet-Zugehörigkeit sind.


    Tja, nun bin ich zwar am Wohnbus interessiert, habe aber (noch) keinen Wohnbus bzw. kein großes Wohnmobil, sondern nur einen großen Wohnwagen. Würde der auch akzeptiert werden? Denn neugierig auf Eure Gemeinschaft und Eure Busse bin ich nämlich sehr.


    Lieben Gruß,


    Marcus


    Natürlich gibt's auch Schoolbusse mit manuellem Getriebe.

    Es gibt wirklich amerikanische Fahrzeuge mit manuellem Getriebe 8o ? Da bin ich aber baff erstaunt. Kannst Du mir entsprechende Modelle solcher Busse benennen, damit ich im Netz danach suchen kann?

    Aber bei dem Getriebe kommt die Wahrheit zutage. Meine C6 Automatik von Ford stammt aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg und wurde immer wieder weiter "verbessert". 3 Gaenge, unkaputtbar, aber der Wirkungsgrad ist das Letzte. Da bleiben locker 50% meiner Diesel-PS haengen. Dieselbe Automatik wurde ab 1990 wieder verbessert und hat einen Gang dazubekommen. Aber der Wandler ist immer noch mies.

    Tja, das ist zumindest für mich schon fast ein Ausschlusskriterium. Denn ich bin überhaupt kein Freund eines Automatikgetriebes. Gut, bei einem amerikanischen Fahrzeug muss man das akzeptieren und ich wäre durchaus bereit, ein solches im Gegenzug zur kultigen Optik eines US-Schulbusses hinzunehmen. Aber wenn gut 50 % der Motorkraft im Automatikgetriebe verschwinden, dann frage ich mich, ob ich z.B. den St.-Gotthart-Pass vernünftig hinauf fahren kann (den Tunnel meide ich nach Möglichkeit tunlichst) und wie ein US-Schulbus schwere Anhänger zieht (2-Pferde-Hänger, Boot, usw.)

    Ich finde so ein Ding halt kultig. Wenn man Glück hat, bekommt man ein recht neues und wenig gelaufenes Fahrzeug für durchaus relativ kleines Geld. Darüber hinaus hat er ordentlich Bodenfreiheit. Alles in Allem ist das ziemlich meinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend. Aber wenn ich beim Fahren genauso einen Lärm habe, wie in einem alten Magirus-Lkw, dann brauche ich keinen Bus. Denn auf den Allrad und die Sperren im Magirus (oder Mercedes Rundhauber) mag ich nur zu Gunsten der Ruhe im WoMo verzichten.

    Wie fährt sich denn so ein US-Schulbus? Wie verhält es sich mit den Fahrgeräuschen? Mir wurde einmal gesagt, dass so ein US-Schulbus zwar kultig aussehe, aber über keinerlei Komfort verfüge. Der Motor sei laut, die Karosserie schlecht verarbeitet und nicht bzw. kaum isoliert, usw.

    Also die Pferdetransporter, die ich im Netz bisher gefunden habe, haben meist auch mehrere 100 Tsd. Kilometer gelaufen, weil sie in ihrem ersten Leben in der Regel als "normale" Lkw genutzt und nach ihrer Ausmusterung von einem Reitsportler für seine Zwecke umgebaut wurden. Aber selbst wenn man einen Pferdetransporter "erwischt", der seit seiner Erstzulassung nichts anderes gemacht hat, als Pferde zu Turnieren zu transportieren, ist und bleibt es immer noch ein Lkw, dem die Vorteile des umgebauten Reisebusses fehlen, nämlich die Ruhe beim Fahren wegen des Heckmotors und der übrige Komfort des Busfahrwerks. Man steigt in sein Reisemobil ein und klettert nicht auf den "Bock".


    Wenn ich einen Lkw zum Reisemobil umbauen würde, dann einen von der Feuerwehr ausgemusterten, denn die verfügen meistens über Allrad und Sperren und wenn sie mehr als 40 Tsd. Kilometer auf der Uhr haben, sind sie viel bewegt worden. Rost ist bei diesen Fahrzeugen weniger das Problem, als vielmehr gelegentliche Standschäden.