Beiträge von SunVoyager1

    Ich habe mal wieder hier rumgestöbert und jetzt erst diesen Beitrag entdeckt. Ich bin ja der Vorbebesitzer des SunVoyager. Wir waren 2012 in Weilburg dabei. Hier die Bilder von damals.. Und bei der Orientalischen Nacht 2015 in Heiligkreuz auch, Bilder. Liebe Grüße Ella und Klaus!

    Herzlichen Glückwunsch zum Neuerwerb! Da habt Ihr ein wirkliches Sahnestück erworben. Schön, wenn es gut erhalten wird. Wir haben das Teil vor einigen Jahren auf einem Treffen mit Michael intensiv besichtigt und bestaunt. Tolle Technik verbaut und perfekte,stilvolle Innenausstattung! Viel Spaß und schöne Reisen! Es grüßen Ella und Klaus!

    Kann mir mal einer sagen, warum das hier gefühlte Jahre durchdiskutiert wird.....Anhänger dran und fertig …...zumal das ganze Zuggabel Gedöns warscheinlich auch nicht billiger sein wird
    als nen kleiner Anhänger für nen Smart....?


    :prost:

    Also wenn das erlaubt würde wäre das unserere 1. Wahl. Anhänger gedöns: Anhänger ankoppeln, Auffahrbleche auflegen oder Anhänger kippen, Auto auffahren, Anhänger in Fahrtstellung bringen, 4 Räder mit Gurten sichern, abladen dann wieder Gurte entfernen, Anhänger wegstellen (auf SP oder CP immer nötig). Stellplatz für den Anhänger bei nicht Benutzung nötig. Das alles entfällt bei der Schleppdeichsel. Das Auto ist angemeldet und kann überall geparkt werden. Ankoppeln, Stecker stecken fertig. Insofern würden das sicher viele gern nutzen. Wir auch, aber jeder hat eine unterschiedliche Sicht. Gruß Klaus!

    Glaub nicht dass das legal oder zulässig ist. In NL und in I gibt es eine Zulassung für das System. In D wollte schon vor 2 oder 3 Jahren Dieter Goldschmitt eine Zulassung erreichen, weil er das System vertreiben wollte. Da es aber bis heute nicht in seinem Programm ist, hat er es wohl nicht geschafft den deutschen Amtsschimmel zu überwinden. Das wird als "Abschleppen" gesehen und hat deshalb in D keine Zulassung bekommen. Hier mehr Info aus einem Beitrag aus dem Concorde Reisemobifreunde-Forum (ist zwar schon älter, aber scheinbar hat sich nichts getan):
    Gruß Klaus!


    Beitrag von Thomas Sander
    Arnsberg - HSK - NRW, 03.05.2013, 09:41:43
    Hier eine kleine Abhandlung, wie es in Deutschland gesehen und geahndet würde.


    Die Verbindung zwischen solchen Fahrzeugkombinationen wird oftmals durch
    eine spezielle Zuggabel hergestellt, die einerseits mit dem Pkw Smart
    fest verschraubt ist, andererseits an die Kugelkopfkupplung des
    Wohnmobils angehängt wird. Über ein besonderes Kabel wird die hintere
    Beleuchtungseinrichtung des nachgeführten Pkw Smart vom Wohnmobil aus
    angesteuert.


    Der mitgeführte Pkw Smart ist nicht betriebsunfähig und wird als
    zweiachsiger Anhänger betrieben. Die Bremsanlage des Pkw Smart ist ohne
    Verbindung zum Zugfahrzeug. Der mitgeführte Pkw ist demnach ungebremst.
    Der Pkw verfügt zwar über eine Zugdeichsel, nicht aber über eine
    Zwangslenkung. Die Richtungsgebung erfolgt nur durch die Wirkung der
    Zugdeichsel auf die Karosserie des Pkw Smart. Der Lenkeinschlag am
    nachgeführten Pkw Smart kann durch den Nachlauf der Vorderräder
    erfolgen, wenn das Lenkradschloss nicht sperrt, d. h. der Zündschlüssel
    muss stecken.


    Die in Bild 1 und 2 (hier nicht anbei )dargestellte Fahrzeugkombination
    ist, trotz Genehmigung bspw. in dem Königreich der Niederlande bzw. in
    Großbritannien, in der Bundesrepublik Deutschland nicht zum Verkehr auf
    öffentlichen Straßen zugelassen („Betriebsfähige Kfz dürfen nicht als
    Anhänger betrieben werden.“). Nachstehend sind daher die wichtigsten
    Vorschriften aufgeführt, im Einzelfall zu prüfen und ggf. zur Anzeige zu
    bringen.


    2. Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
    Gemäß Artikel 1 Buchstabe q) des Übereinkommens über den Straßenverkehr
    (sog. Wiener Übereinkommen vom 8. November 1968; BGBl. 1977 II, S. 809,
    811) gelten als „Anhänger“ alle Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, an
    ein Kraftfahrzeug angehängt zu werden).


    Da dies bei Pkw nicht der Fall ist, kann auch ein (Klein-)Pkw nicht als
    Anhänger angesehen werden. Insoweit entsprechen solche Kombinationen
    nicht dem WÜ zur Erleichterung des internationalen Straßenverkehrs.
    Ausgenommen könnten sog. „leichte Anhänger“ gemäß Artikel 1 Buchstabe s)
    des WÜ sein, deren höchste zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht
    übersteigt. Nach den uns vorliegenden Informationen haben jedoch
    (Klein-)Pkw der Marke Smart grundsätzlich über 1000 kg zGM.


    3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    3.1 Schleppen von Fahrzeugen (§ 33 StVZO)
    § 33 Abs. 1 StVZO verbietet das Anhängen von Fahrzeugen, die nach ihrer
    Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind. Diese Vorschrift ist
    auch auf Ausländer anwendbar, da es sich um eine Betriebs- und damit
    Verhaltensvorschrift handelt. Eine Ausnahmegenehmigung für ein Schleppen
    eines betriebsfähigen


    Kfz könnten zwar die Kfz-Zulassungsbehörden genehmigen


    (§ 33 Abs. 1 StVZO), jedoch gelten dann gemäß § 33 Abs. 2 StVZO für
    Ausnahmen Sondervorschriften; so darf z. B. die Anhängelast in keinem
    Fall mehr als 750 kg betragen. Somit ist für einen gezogenen (Klein-)Pkw
    der Marke Smart nur theoretisch eine Ausnahme möglich.


    Im Ergebnis liegt bei Antreffen einer solchen Beförderungseinheit ein
    Ziehen eines betriebsfähigen Kfz und damit ein bußgeldbewehrter Verstoß
    vor:
    Fahrzeugführer:
    TBNR Tatbestand
    333100 Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als
    Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung
    vorlag.
    (§§ 33 Abs. 1, 69 a StVZO, 24, StVG, 197 BKat)
    FaP-Pkt (B-1)
    Euro 25,00


    3.2 Bremsen (§ 41 StVZO)Gemäß § 41 Abs. 9 StVZO müssen zweiachsige Anhänger eine ausreichende
    Bremsanlage haben. Mit nicht angesteuerter Bremsanlage gilt ein
    (Klein-)Pkw der Marke Smart als zweiachsiger ungebremster Anhänger.
    Daher liegt für ausländische Betroffene ein Verstoß gegen
    § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO und für inländische Betroffene ein Verstoß gegen § 41 Abs. 9 StVZO vor.


    Ausländische Fahrzeugführer:
    TBNR Tatbestand123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug,
    wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
    (§§ 23 Abs. 1, 49 StVO, 24, StVG, 108 BKat)
    FaP-Pkt: B-3
    Euro 80,00


    Inländische Fahrzeugführer bzw. Führen als Halter:TBNR Tatbestand
    934123 Sie führten den Anhänger des Pkw, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift
    über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.
    (§§ 41 Abs. 9, 69 a StVZO, 24, StVG, — BKat)
    FaP-Pkt B-3
    Euro 80,00


    3.3 Anhängelast (§ 42 StVZO)Eine Einteilung der Fahrzeugklassen (Anlage XXIX) beruht auf der Richtlinie 70/156/EWG sowie deren Folgerichtlinien. Demzufolge gelten Wohnmobile im Sinne des § 42 StVZO als Pkw.
    Damit dürfen gem. § 42 Abs. 1 Wohnmobile zwar Anhänger ziehen, die
    höchstens der zGM des Wohnmobils, dem vom Wohnmobilhersteller
    angegebenen oder amtlich für zulässig erklärten Wert entsprechen. Dabei
    dürfen 3.500 kg nicht überschritten werden.
    Beim Schleppen von (Klein-)Pkw hinter Wohnmobilen wird ein Verstoß gegen
    § 42 Abs. 2 Satz 1 StVZO gesehen, da der hier nicht bremsbare
    (Klein-)Pkw als Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse anzusehen ist.
    Im Übrigen darf ein derartiger Anhänger hinter einem Pkw (= Wohnmobil)
    nur eine Achse haben (selbst dann darf die Anhängelast höchstens 750 kg
    betragen).


    Im Ergebnis wird gegen die nachstehend aufgeführten
    Verhaltensvorschriften verstoßen, ungebremste Anhänger nur als
    einachsige Anhänger mitführen zu dürfen.


    Ausländische Fahrzeugführer:TBNR Tatbestand
    123112 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug.
    (§§ 23 Abs. 1, 49 StVO, 24, StVG, 107.2 BKat)
    FaP-Pkt (B-1)
    Euro 25,00


    Inländische Fahrzeugführer:
    TBNR Tatbestand
    342160 Sie führten verbotswidrig einen Anhänger mit.
    (§§ 42 Abs. 2 Satz 1, 69 a StVZO, 24, StVG, 215
    BKat)
    FaP-Pkt (B-1)
    Euro 25,00


    4. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)Des weiteren sind die Voraussetzungen für das Führen eines solchen Zuges
    aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht zu prüfen. Der Führer des
    schleppenden Fahrzeugs bedarf der Fahrerlaubnisklasse E, wenn das
    geschleppte Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg
    aufweist.


    5. Sonstige Vorschriften (KraftStG, PflVersG)
    Darüber hinaus sind kraftfahrzeugsteuerliche und versicherungsrechtliche Pflichten am Einzelfall zu prüfen.


    Da das Schleppen eines betriebsfähigen Fahrzeugs in der Regel nicht
    genehmigt sein wird und deshalb bei einer Fortsetzung der Fahrt ein
    wiederholter Verstoß begangen würde, ist eine Weiterfahrt in der
    Kombination Wohnmobil / Pkw Smart regelmäßig zu unterbinden.
    Gruß Thomas


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    Antwort von Ralf P.
    Grefrath, 03.05.2013, 10:48:20
    Typisch deutsch !


    Ist denn eine Lösung in Sicht ? So weit ich weiss, hatte doch Dieter
    Goldschmitt eine EU-geprüfte und für Italien genehmigte Lösung in der
    Schublade liegen. Leider kommen von dort zu diesem Thema nur sehr
    spärliche Infos.
    Gruß, Ralf


    Ende des Beitrags aus dem Concorde Reisemobilfreunde-Forums.

    @Hallo Ulf. Das könnte an einem verklebten Magnetventil das die Gasmenge steuert liegen. Hatte ich schon. Bei mir hat geholfen einfach sehr oft zwischen Groß- und Kleinstellung hin und her zu schalten (so 20-30 mal) dann ging es bei meiner Heizung wieder. Oder / und zusätzlich mal mit einem Schraubenziehergriff auf die in die Heizung laufende Gasleitung schlagen (nicht zu fest), während eine andere Person den Schalter hin und her schaltet. Wenn das Ventil klemmt können die Erschütterungen das ev. lösen.


    tobring: Es wurde ja schon geschrieben: Die 4000e ist sehr empfindlich bei Unterspannung. Wenn die Batteriespannung auf 11,9 oder 12 V (genauen Wert kenne ich nicht) heruntergeht kann die Heizung deshalb schon auf Störung gehen. Oder auch wenn z. B. ein anderer Verbraucher, wie eine starke Wasserpumpe anspringt und eine Zeit einen Spannungsabfall verursacht. Das hängt aber auch sehr vom elektrischen Anschluss ab. Ich habe für meine beiden Heizungen deshalb sep. Stromkreise vom Hauptverteiler über sep. Sicherungen nur zu den Heizungen gelegt.
    In dem beschriebenen Fall kann es aber auch noch viele andere Ursachen haben, du weist ja nicht wie das Teil eingebaut wurde..... Gruß Klaus!

    Hallo liebe Foris! Wir sind nach gemütlichen 140 km Landstrasse durch den Spessart und Odenwald wieder zuhause angekommen. Es war ein sehr schönes interessantes Wochnende mit vielen neuen Eindrücken. Dass die Menschen, auch bei ähnlichem Hobby, sich dennoch teilweise in sehr unterschiedlichen "Welten" bewegen sieht man bei solchen Treffen und in Gesprächen. Aber gerade das macht es unserer Meinung nach interessant. Es ist natürlich schade, daß man in der kurzen Zeit nicht mit Allen sprechen kann... Danke an Familie Schatz für die tolle Organisation, Danke für das tolle Essen Aicha und Helferlein...Danke an die Dorfbewohner die mit geholfen haben! Ein wirklich gelungenes Fest! Ein paar Bilder mit Beschriftungen könnt Ihr hier auf unserer Homepage unter Veranstaltungen sehen: http://www.autoe.de/fotoalbum.htm. Ella und ich freuen uns auf Einträge in unser Gästebuch. Im Fotoalbum sind auch Bilder von dem Schloss in Marokko (unter Sonstige Aktivitäten 2013), einem Abschlusstreffen in Weilburg (unter Veranstaltungen) und einem Fernreisemobiltreffen in Bad Kreuznach bei dem wir auch mal dabei waren. Liebe Grüße Ella und Klaus...die mit dem AMI-Monster.

    Hallo Stefan! Das wundert mich sehr. Wenn Du Ventilverlängerungen hast, sind doch die Ventile und damit die Sensoren an der gleichen Stelle am Rad nur 180 grad versetzt. Da ist doch die Entfernung zum Gerät gleich. Ich kann dann nicht verstehen weshalb ausgerechnet die Sensoren der inneren Räder nicht erkannt werden???? ?( Oder ist das anders als ich das beschrieben habe. Sind die Sensoren unter / in der Radkappe durch Metall abgeschirmt?? Bei mir geht das alles ganz ohne Verstärker, die Sensoren sitzen aber frei ausserhalb der Radkappe. Gruß Klaus!

    MaXXL: Das die Senoren bei der Montage senden ist klar, weil die dabei bewegt werden. Hatten sie dabei den richtigen Druck angezeigt? Ich bin auf die Idee mit den drucklosen Ventilverlängerungen gekommen weil ja gerade die beiden inneren Reifen nicht funktionieren (da wo meist die Verlängerungen dran sind). Und wenn die äußeren Sensoren der hinteren Reifen den Druck übertragen, kann es ja eigentlich an der zu großen Entfernung nicht liegen...Es sei denn die neueren Sensoren senden nicht mehr so stark oder die Sendeleistung streut stark. Das mit den Ventilverlängerungen muss geklärt sein bevor Du über einen Verstärker nachdenkst. Das geht natürlich nur mit Ventilverlängerungen die in der Verlängerung also im Schlauch auch den Druck des Reifens haben und das Ventil ist oben am Ende der Verlängerung. Es gibt drucklose Verlängerungen bei denen das Ventil unten im Reifen ist und im Schlauch ist nur ein Draht der das Ventil beim Luftfüllen unten öffnet. Damit gehen die Sensoren nicht. Wegen der Entfernung der Sensoren kann ich nur sagen dass bei unserem Auto das, ja von der Größe vergleichbar ist, es funktioniert. Nur noch als Hinweis wenn Du das mit dem Display in der Hand prüfst: Die Sensoren senden nur bei Bewegung und auch nur alle paar Sekunden (vielleicht auch nur alle 30 sek) nicht kontinulierlich! Gruß Klaus!

    Hallo Peter!
    Keine Panik! Die Sensoren melden sich erst wenn Du fährts! Die müssen bewegt werden, dann senden Sie. Im Stand schalten die automatisch nach einiger Zeit ab!
    Wenn Du die Batterie neu einsetzt, sollten sie sich auch kurz danach melden. Manchmal dauert es auch ca. 30 sek bis sich was tut. Gruß Klaus!

    Nur hab ich keinen Reifenfüllanschluss und keinen Schlauch zum Ausrollen... nur mal so... Ich finde es keine Geldmacherei zumal es den Luftdruck UND die Temperatur überwacht. Das wurde jetzt mal so ignoriert. Aber iss ja Geldmacherei... Jedem seine Meinung. Gruß Klaus, der es trotzdem empfiehlt (leider ohne Provision)!

    Also ich fahre mit dem Teil Tiremoni 260 seit 2011 und will es nicht mehr missen. Ich habe keinen Verstärker, das System funktioniert einwandfrei. Die Genauigkeit ist m. E. völlig ausreichend, wichtig ist ja hauptsächlich die akustische Warnung bei Druckverlust unter den eingestellten Werten. Ich habe z. B. 6,5 Bar auf den Reifen. Die untere Schwelle habe ich auf 5,8 eingestellt. Es kommt ja gar nicht darauf an ständig den Luftdruck genau abzulesen. Der ändert sich ja auch beim Fahren bis +0,5-1 Bar wenn die Reifen warm werden. So habe ich bisher in der ganzen Saison immer nur am Anfang den Luftdruck korrigiert und das wars. Vor allem fühle ich mich sicherer, weil ich den Luftdruck immer wieder mal sehe und eben nicht dauernd nachprüfen muss. Auch wenn das Fahrzeug eben mal 4 Wochen nicht bewegt wird. Außerdem ist das Nachfüllen bei einem Druck von 6,5 Bar auch nicht so easy, weil nicht an jeder Tankstelle dieser Druck zur
    Verfügung steht. Meißt nur an Truck Stationen. Außerdem finde ich das deshalb wertvoll, weil man einen schleichenden Druckverlust mitbekommt, was schnell durch Überhitzung dann zu einem Reifenplatzer führen kann. Und auch wegen der Zwillingsreifen (bei uns). Ich habe schon mal nicht gemerkt, daß der innere Reifen einen Platten hatte. Wenn man dann weiter fährt, hat man dann eine Überlast des einzelnen Reifen, der auch zu einem Platzer führen kann. Damals hat das System gewarnt und ich bin in die Reifenwerkstatt gefahren. Die zusätzliche Überwachung der Temperatur ist ein weiteres + wenn z. B. die Bremsen fest gehen und überhitzen (Passfahrten). Der Sensor sitz zwar auf der Ventilverlängerung, misst also nicht exakt die Reifentemperatur. Aber wenn es um eine richtig heiße Bremse geht, wird auch die Ventilverlängerung heiß und man hat bei richtig eingestellter Warnschwelle der Temperatur z. B. 55°eine grobe Überwachung bevor es Qualmt und die Bremsbeläge hin sind. Die Batterien werden standardmäßig bei mir einmal im Jahr gewechselt. Beim Nachfüllen der Luft muss allerdings dann der Sensor, der mit kleiner Imbußschraube gesichert ist, abgeschraubt werden um an das Ventil zu kommen. Aber wie gesagt, ich brauche normal nur 1x im Jahr zu Beginn der Saison nachzufüllen und dann ist alles palletti. Dafür, daß beiReifenschäden nicht selten auch Unfälle passieren finde ich, ist dieses System sehr wertvoll. Übrigens viel wertvoller als so manch anderer Schnick Schnack
    in vielen Fahrzeugen. Nicht umsonst sind heute neue PKW auch mit einer Luftdrucküberwachung (meist ohne Anzeige) ausgerüstet. Ich kann das nur empfehlen! Ich hatte in den 4 Jahren auch schon mal einen Sensor ersetzen müssen. War aber problemlos. Gruß Klaus!