Ich hab da mal eine Frage !
Ist es möglich mit der alten Klasse 2 (172) einen Omnibus mit 3 eingetragenen Sitzplätzen zu fahren ?
Ich glaube zwar nicht aber vielleicht gibt es ja eine Sonderregelung
Uwe
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Neues Benutzerkonto erstellenIch hab da mal eine Frage !
Ist es möglich mit der alten Klasse 2 (172) einen Omnibus mit 3 eingetragenen Sitzplätzen zu fahren ?
Ich glaube zwar nicht aber vielleicht gibt es ja eine Sonderregelung
Uwe
Ich fahre meinen Bus mit 50 Sitzplätzen auf 07er Kennzeichen alleine bzw. mit Gabi als Einweiserin.
Alles Überführungs- und Einstellfahrten
Meines Wissens ist das mit dem alten 2er so in Ordnung und Legal.
Alles richtig, ABER ich möchte ja Tanja und Benjamin mitnehmen
Ah, OK! Dann war die Frage nicht ganz richtig gestellt.
Diese Konstellation dürfte bei einer Kontrolle Ärger geben, nehme ich an
Hallo Uwe
Den darfst du fahren: zu Probefahrten, Werkstattfahrten, Überführungsfahrten usw. aber nur mit einer Person, die dich einweisen kann.
Oder mit weiteren Fahrern die dich ablösen können.
Das ist aber Auslegungssache.
Melde das Fahrzeug einfach um, dann ist alles in Ordnung.
Grüße von Klaus
Ich fahre bis auf weiteres LKW
Er sieht zwar nicht so aus, aber guggst Du in die Papiere, kann man´s sehen.
Wenn ich mit dem Ausbau fertig bin, lass ich ihn als Wohnmobil umschreiben.
Oder auch nicht, mal sehen ...
Alles immer noch richtig, ABER ich möchte ohne weiteren Ausbau schon mal FAHREN
Als Lkw, ist auch alles in Ordnung wenn du 2 Fahrgastplätze hast und 2 Personen mitnimst.
Hallo Uwe,
ist er den ein KOM ?
SO.KFZ POLIZEIFZ GEFANGENENTRANSPORTER
30 Sitzplätze
Dann melde den doch einfach auf 5 sitzplätze um, dann darft Du doch fahren.
Ist kein KOM, kein Bus sondern " Sonstiges KFZ " Schlüsselnummer 99 glaube ich.
Den Wagen wirst du als Privatmann nicht als: SO.KFZ POLIZEIFZ GEFANGENENTRANSPORTER
Angemeldet bekommen.
Grüße von Klaus
Deswegen ja die Zulassung als Kom mit 3 Sitzplätzen.
Kompromiss wäre das Benni bis zur finalen Ummeldung zum Womo mitbseinem Golf hinterher fährt.
ich hatte meinen Damals als LKW Nahverkehr zugelassen mit einer Tonne Nutzlast. Und 6 Sitzplätze
War gar nicht mal so teuer von Versicherung her.
Hallo Uwe,
Denke mal, KOM mit drei Sitzplätzen wird es wohl so nicht geben.
Fahr ihn doch bis er halbwegs fertig ist mit roter Nummer, dann kannst du ihn auch als WOMO zulassen.
Ansonsten wenn du auf Nr. sicher gehen willst, frag doch bei den Jungs von der Autobahn nach
Autobahn Polizei Kamen 0231 1324521
Autobahn Polizei Münster Schwerlastgruppe 02 51 / 27 51 43 1
Wenn die es nicht WISSEN wer dann?
Hmmm,
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§30d Kraftomnibusse
<img src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" alt="" align="left" /> (1) Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
<img src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" alt="" align="left" /> (2) Kraftomnibusaufbauten, die als selbstständige technische Einheiten die gesamte innere und äußere Spezialausrüstung dieser Kraftfahrzeugart umfassen, gelten als Kraftomnibusse nach Absatz 1.
<img src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" alt="" align="left" /> (3) Kraftomnibusse müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
<img src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" alt="" align="left" /> (4) Kraftomnibusse mit Stehplätzen, die die Beförderung von Fahrgästen auf Strecken mit zahlreichen Haltestellen ermöglichen und mehr als 22 Fahrgastplätze haben, müssen zusätzlich den Vorschriften über technische Einrichtungen für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität nach den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Dies gilt für andere Kraftomnibusse, die mit technischen Einrichtungen für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgestattet sind, entsprechend.
Dann wird es wohl ein LKW mit Trennwand werden wie damals der Fjordliner 1.0
Es sollte dann eher ein Sokfz Ausstellungsfahrzeug , Bürofahrzeug Messefahrzeug sein...Uwe Du betreibst doch auch noch Kleingewerbe
Deswegen ja die Zulassung als Kom mit 3 Sitzplätzen.
Ich würde nur bis 8 + 1 Sitzplätzen , streichen lassen. Dann hat man die weningstens. Denn wieder rein zu bekommen, kann schwerer sein.
Ich würde nur bis 8 + 1 Sitzplätzen , streichen lassen. Dann hat man die weningstens. Denn wieder rein zu bekommen, kann schwerer sein.
Wenn der TÜV Prüfer bei der Umschreibung auch nur um die Ecke guckt (und das sollte er), dann trägt er nur die Sitze ein, die da sind und auch den ANforederungen entsprechen.
Von meinen in der SChweiz eingetragenen Sitzen wurden alle bis auf zwei gestrichen, da sie nicht den deutschen Anforederungen entsprochen haben (und ich brauche in meinem Bus keine Gurte!)
Wenn er die Eintragen muß, ansonsten müste ja noch Bestandsschutz vorhanden sein.
Das man aus eigenem Sicherheitsdenken später was mit Gurten einbauen sollte ist selbstredent.
Aber dann kann man immer noch plätze raus werfen.
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