• Moin, das Wochenend in Bockhorn naht und ich Esel hab verpennt die Sonderprüfung zu machen, bin 6 Wochen drüber. Mein Tüv Termin ist aber erst am 17.06.2016. Wie sehen denn so die Strafen für solch Ordnungswiedrigkeit aus, werde ich erschossen oder komme ich nur in haft?

  • Fehlende SP ist wie ohne HU ... also (mittlerweile) erträglich

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Ist dein Bus nicht ein Womo? Dann brauchst Du keine SP. Bei allen anderen Sonstigen-KFZ schon, nur beim Womo nicht.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Ist dein Bus nicht ein Womo? Dann brauchst Du keine SP. Bei allen anderen Sonstigen-KFZ schon, nur beim Womo nicht.


    Scheiß Regelung diese Sicherheitsprüfung, wer hat sich das nur einfallen lassen, wo ist der Unterschied zwischen nem 14 Tonnen Bus zugelassen als
    Sonstiges Kfz. Verkaufsfahrzeug, Bürofahrzeug, Renntransporter, usw. und Sonstiges Kfz. "Wohnmobil"


    Außer das Womos über 7,5t evt. sogar auch noch ne 100km/h Zulassung bekommen. :thumbdown: ?(


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • Ist dein Bus nicht ein Womo? Dann brauchst Du keine SP. Bei allen anderen Sonstigen-KFZ schon, nur beim Womo nicht.

    doch! Alle Womos mit Luft ... alle 2 Jahre zur SP

  • Quatsch ... jedes Jahr HU ... SP nicht relevant bei sonstigem Kfz Womo über 7,5t und hat mit Luft rein gar nichts zu tun ! Mach mal nen bischen langsam mit Deinen Aussagen ...


    Hier zum Nachlesen (Quelle AutoScout):


    Jedes Fahrzeug, das für den Straßenverkehr zugelassen ist, muss in regelmäßigen Intervallen zur Hauptuntersuchung (HU) vorfahren. Die Hauptuntersuchungs-Fristen hängen dabei von der jeweiligen Fahrzeugart ab. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Mofas, Mopeds, Quads und Leichtkraftfahrzeuge, die nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen.
    TÜV-Fristen für Pkw und Motorräder
    TÜV-Fristen dürfen um maximal 2 Monate überschritten werden. In diesem Zeitraum droht Ihnen noch kein Bußgeld bei einer Fahrzeugkontrolle. Überziehen Sie diese Frist aber um mehr als zwei Monate, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Des Weiteren wird eine vertiefte Untersuchung vorgeschrieben, die im Vergleich zur termingerechten Hauptuntersuchung 20 Prozent mehr kostet.
    Ein neuer Pkw muss zum ersten Mal nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung. Danach ist eine TÜV-Abnahme nach jeweils 24 Monaten fällig.
    Bei neuen Motorrädern schreibt der Gesetzgeber die erste Hauptuntersuchung bereits nach 24 Monaten vor. Danach sind Folgeuntersuchungen nach jeweils 24 Monaten erforderlich.
    Eine Besonderheit gilt für Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen. Fällt der Termin für die nächste Hauptuntersuchung in den Zeitraum, der außerhalb der Saison liegt, muss das Fahrzeug im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme vorgeführt werden.

    Untersuchungsintervalle für Wohnmobile und Anhänger
    Besitzen Sie ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3500 kg, gelten dafür dieselben TÜV-Fristen wie für einen Pkw. Hat das Wohnmobil aber ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7500 kg, ist die erste Hauptuntersuchung bereits nach 24 Monaten fällig. Denn Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden mittlerweile als Lkw eingestuft.
    Hat Ihr Wohnmobil allerdings ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, schreibt der Gesetzgeber eine jährliche Hauptuntersuchung vor.
    Etwas anders sind die TÜV-Fristen für Wohnwagen und andere Pkw-Anhänger. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg gelten die gleichen Vorschriften wie für Pkw. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg bis 3500 kg ist alle 24 Monate eine TÜV-Abnahme vorgeschrieben. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sind jährliche Hauptuntersuchungen Pflicht.

    Fristen für den TÜV bei Nutzfahrzeugen
    Lkw und Traktoren müssen alle 24 Monate zum TÜV, sofern deren Höchstgeschwindigkeit weniger als 40 km/h beträgt. Dies gilt ebenfalls für alle Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg.
    Besitzen Sie ein Nutzfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, ist laut Gesetzgeber alle 12 Monate eine TÜV-Abnahme vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Sie nach jeweils sechs Monaten eine Sonderüberprüfung der Bremsanlage durchführen lassen. Auch an diese Fristen sollten Sie unbedingt denken.

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • ja, luftbetriebende "Sonder" Fahrzeuge

    Einmal editiert, zuletzt von Woodbridge ()

  • SONSTIGE !!! :cursing:


    oder Sonder-Luftfahrzeuge ... Zeppeline, Ultraleicht und sonstige Luftfahrt-Zeuge :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
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  • jo, ich weiss scho, das So Kfz für Sonstiges Kfz steht, aber im Zusammenhang mit Luft heisst dann halt "sonder"


    Wenn schon falsch, dann richtig...

  • Weiß ich doch ... muss ich aber trotzdem immer wieder mal prophylaktisch raushauen ... zu meinem eigenen Schutz :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
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  • Ist ein Fake .... !






    Warum ?







    Kein Gepäckträger auf'm Sonder-Flieg-Zugdings

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • aufhören, aufhören!
    ich mach gleich pipi in die hose ;)


    :D


    wenn das mal keine "sonder"prüfung ist...


    laut lachend


    teasy

    ein leben ohne bus ist möglich aber sinnlos :!:

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