Fahrtenschreiber im Reisemobil

  • Es gibt eine Straßenvekehrsordnung und eine Zulassungsverordnung!
    Da beides nicht Harmonisiert ist , kommen die seltsamsten kombinationen der Gestze zusammen.


    Beispiel: Ich habe einen VW Polo Coupe Bj. 93 mit LKW Zulassung.
    Er wird nicht gewerblich genutzt und darf Sonntags gefahren werden, da unter 7,49t.
    Aber einen Anhänger EGAL was für einen, darf ich wärend des Fahrverbots nicht anhängen und fahren.
    warum ,kann mir niemand sagen, aber das Fahrverbot besteht tatsächlich!
    Wenn ich jetzt eine andere Zulassung für das gleiche Fahrzeug so wie es vor der Tür steht hätte,
    wäre es erlaubt. Privat habe ich keine Sozialvorschriften zu folgen, aber das nicht beachten des Fahrverbots
    soll 150 € kosten.
    Ich hoffe, das ich niemals erwischt werde!!!


    Gruß
    Klaus


    Der euch Allzeit gute Fahrt wünscht

  • Da kann ich dem Klaus nur zustimmen. Kann mich noch gut an die Zeiten erinnern, wo die großhubraumigen Geländewagen gerne aqls LKW zugelassen worden sind. Und bei allen treffen durften die mit Wohnwagen dann warten, bis Sonntag 22 Uhr um nicht bei der Massenrazzia zur Kasse gebeten zu werden.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Aber das ist doch mit allem so.
    Unsere R81 dürfen als KOM keine 100 fahren, abgelastet als WoMo schon.
    Sie dürfen als KOM im LKW-Überholverbot überholen, aber als WoMo, welches 100 fahren darf, müssen wir hinter den LKW bleiben, weil wir nicht überholen dürfen.
    Aber, wovon sollten sonst die Rechtsanwälte leben, wenn alles klar und einfach wäre. ;)

  • @ Bladerunner: Ich glaube, ich habe irgendwo gelesen, daß es neuerdings eine Ausnahmeregelung gibt für Womo's bis 7.5 to im Lkw-Verbot ?

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • @ Reineke:


    Sagen wir mal so: Streng genommen hast Du Recht: Ein Womo über 7.5 to muss laut diesem EU-Gesetz einen Fahrtenschreiber haben !


    Sinngemäss ist es meiner Meinung nach völliger Quatsch: Da hat der Sesselpupser in Brüssel einfach nicht aufgepasst und die Womo-Fahrer vergessen ! Wo wäre denn die Logik; wenn ein 40to Milchsammeltankwagen, oder Zirkus-Lkw ausgenommen sind - und das obwohl die gewerbliche Transporte machen, aber ein privates Womo mit Fahrtenschreiber ausgerüstet sein muss ?(


    Es wird zu 95 % in diesen Texten von Arbeitszeit, Wettbewerb, Transportgewerbe usw geredet...das ist auch das, was sich Draußen wiederspiegelt: Diese ganzen Texte, die das Transportgewerbe regulieren sollen, sind so kompliziert, daß im Normalfall der kontrollierende Beamte keine Lust mehr auf Womo-Kontrolle hat, da ist er schlichtweg überfordert :D


    Was auch interessant ist: Wenn ich mir die gleichen Texte auf französich durchlese, so wird da nicht von "Kontrollgerät im Straßenverkehr" geredet, sondern von "Appareil de contrôle dans le domaine du TRANSPORT par route" und zwar um eine Differenzierung zu machen vom Transport über Schiene, Wasser, Luft usw


    Da kommt im Prinzip keiner auf die Idee, diesen Text auf ein Womo zu übertragen :rolleyes:


    Ich denke mal, um endlich Klarheit in diese Diskussion hereinzubekommen, gäbe nur 2 Möglichkeiten:


    Entweder eine Jurisprudenz, oder eine Klarstellung im Gesetz ! (Wäre villeicht auch wichtiger, als sich mit der durschschnittlichen Größe eines importierten Reiskorns zu beschäftigen)


    Übrigens: Ich weiß nicht, wie Du es geschafft hast, dein Womo als M1 zu klassifizieren. Mir hat man das abgeleht mit der Begründung, daß ich dann auch überall "E"-gezeichnete Teile verwenden muss, die auch zu dem Fahrzeug passen...was aber schon bei den nachträglich montierten Sicherheitsgurten nicht gepasst hat. Das geht nur, wenn Mercedes mir ein Zertifikat schreibt...was es aber damals noch nicht gab, weil es nicht vorgeschrieben war. Also Klasse N3, was mir dann einen 2ten 6-Kilo Feuerlöscher beschert hat...von Aussen zugänglich und extra gekennzeichnet sowie alle 2 Jahre von einer geprüften Werkstatt zu kontrollieren 8| Nach monatelangen Diskussionen, wurde mein Actros dann endlich umklassifiziert...als "ZZ" . Was das konkret bedeutet, kann mir keiner sagen...aber villeicht braucht man in dieser Klasse keinen Fahrtenschreiber 8)

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • Aber das ist doch mit allem so.
    Unsere R81 dürfen als KOM keine 100 fahren, abgelastet als WoMo schon.
    Sie dürfen als KOM im LKW-Überholverbot überholen, aber als WoMo, welches 100 fahren darf, müssen wir hinter den LKW bleiben, weil wir nicht überholen dürfen.
    Aber, wovon sollten sonst die Rechtsanwälte leben, wenn alles klar und einfach wäre. ;)


    Nicht ganz richtig. Als KOM >7,5 to gibts die 100 Zulassung. Als WoMo nicht.
    Aber abgelastet als WoMo darf ich wieder 100.


    Überholen darf der KOM, aber das Wohnmobil nicht.


    Mit Logik hat das nix zu tun.


    Genauso, wie ich mit dem alten dreier den Bus fahren darf, wenn er in den Papieren abgelastet ist.


    Wir reden hier immer von dem selben Fahrzeug

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • @ Stübi: hatte ich nicht gerade geschrieben, daß ich irgendwo gelesen habe...... :cursing:


    Nur mal kurz gegoogelt, aber ich habe es woanders gelesen...egal; Kucks Du hier:


    http://www.reisemobil-union.de…07c70e1020bcd74610d150b53


    Das wei0 isch, aber eine Initiative ist ja noch kein gültiges Gesetz.
    Aber die initiative ist ja grundsätzlich zu loben, denn auch wegen einer erfolgreichen Initiative dürfen die WoMos bis 7,5 ja auch 100 fahren

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Gut :great:


    ..achja...da Du gerade von Logik sprichst: Ein erster Versuch wurde abgelehnt, mit der Argumentation daß ein Überholverbot für Lkw's durchaus einen sicherheitstechnischen Hintergrund hat ^^ (Gefährlicher Autobahnabschnitt, Seitenwinde usw)


    Im Klartext: Ein mit 50 Leuten besetzer Bus darf mit 100 km/h alles überholen, auch wenn's gefährlich ist. Aber wir nicht :D

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • aber als WoMo, welches 100 fahren darf, müssen wir hinter den LKW bleiben, weil wir nicht überholen dürfen.


    Das ist gerade in Mache, wenn nicht sogar schon durchgewunken. Hab ich irgendwo gehört, leider keine Quelle parat.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Geländewagen gerne aqls LKW zugelassen worden sind. Und bei allen treffen durften die mit Wohnwagen dann warten, bis Sonntag 22 Uhr





    Das mit dem Anhänger ziehen am Sonntag ist auch nicht mehr
    so. Zu Freizeit zwecken erlaubt.(meine auch Wohnwagen)



    Beispiel: Ein Auto kaufen und nach Hause fahren Verboten.
    Ein Auto z.b auf Treffen, Slalom sonst was fahren auf demselben Anhänger
    erlaubt.



    Ging durch diverse Foren, habe aber keine Lust das zu
    suchen.

    ***Wenn wir uns von unseren Träumen leiten lassen, wird der Erfolg all unsere Erwartungen übertreffen***

  • Nicht ganz richtig. Als KOM >7,5 to gibts die 100 Zulassung. Als WoMo nicht.


    Lass das bloß nicht Gerd lesen ... der ist mir noch immer böse wegen dieser Aussage und meint nach wie vor, er hätte Recht ... Naja ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Ich verstehe dieses ganzen Wirrwarr nicht, bzw. ich werde mich auch nicht mit diesen ganzen Irrsinn auseinandersetzen.


    Mein Bus fährt völlig normal und autarkt ohne gesetzliche Entwürfe, Vorgaben und sonstigen Schwachsinn,
    den sich, ob nun nationale Politiker oder EU Abgeordnete einfallen lassen.


    Immer wann ich es will und wohin ich es will, angehalten wurde ich noch nie und wenn ich mal ne Kontrolle gesehen habe,
    konnte ich beobachten das man sich mit der Kelle etwas unschlüssig war, wie jetzt rauf und rauswinken oder doch nicht, was ist das, ????


    Tja Jungs zulange überlegt, ich geh jetzt mal nicht vom Gas.
    Ich habe dann immer freundlich gewunken und bin einfach weitergefahren, ist nie einer hinterher gekommen.


    Ach ja moment es ging ja um Fahrtenschreiber, so ein Ding habe ich auch noch drin,
    allerdings hat der schon seit 2006 keine Scheibe mehr gesehen.


    Und Jetzt ?(


    Der Bus "fährt" ...nach wie vor :D


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • Tja ... auch Schwerst-Alkoholiker fahren teilweise stark angetrunken (ggf. sogar besser als andere teils nüchtere Verkehrsteilnehmer) und werden nie erwischt ... Wenn aber doch, wird es doof ...


    Wenn Fahrtenschreiber (genauer EG-Kontrollgerät), dann Scheibe rein und am Besten auch Eichen lassen ... nur für Geschwindigkeit nicht wegen Lenkzeiten ... das ist doch nicht soooo schwierig und nun schon von einigen fachkundigen Kollegen hier bestätigt worden ... und alle Jahre wieder wird diese Frage in allen möglichen Foren diskutiert ... habe diverse Diskussionen verfolgt und mit Verkehrsrechtlern, Polizisten (Verkehrsüberwachung) etc. gesprochen ... das Ergebnis (für mich) bleibt eigentlich das Gleiche !

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Nun um euch Alle zu verwirren:


    Ich wurde vor 2 Jahren von der BAG angehalten. Es ging eigentlich um die Maut. Da aber Wohnmobil war das rum. Danach haben wir mal diskutiert. Lenkzeiten egal. Fahrtenschreiber JA, (über 7,5 To), benutzen NEIN.


    Egal, ich habe immer eine Scheibe drin. Ist auch sehr hilfreich z.B. wenn die Tochter mal wieder auf den gleichen Stellplatz wie vor 5 Jahren möchte. Ich keine Ahnung, sagt Sie, ich schau mal in den Blättern. Sie hats gefunden. Also hin gefahren und alles war gut.

    Gruss
    Joe

  • Joe ich befürchte Du wurdest (selbst vom BAG) falsch beraten ... aber die Scheibe hilft in vielen Fällen ! Eigentlich eine Art vereinfachtes Tagebuch :D Und garnicht mal so teuer :whistling: im Vergleich zu einer Ahndung irgendwo im "unwissenden" Ausland

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Helmar,


    mit dem beraten, egal. Sonst hast Du Recht.


    Die "Scheibe" ist mein Tagebuch seit ich die Karre bewege. Habe noch alle da. Egal wenn einer fragt wo warst Du wann (Die Kinder oder Frau, nicht der Staat) kann ich rausfinden.

    Gruss
    Joe

  • @ Stuebi: ja, grundsätzlich gibt es eine 100 Freigabe bei über 7,5to als KOM, aber, so wie ich weiß, nur mit Scheibenbremsen, und die hat meiner nicht....


    Naja, die Deutungshoheit in diesem Chaos hat ja wohl nun zuerst mal der Kontrollierende und dann ggf. ein Richter. Die müssen ja auch von etwas leben, so wie die Rechtsanwälte.....

  • @ Stuebi: ja, grundsätzlich gibt es eine 100 Freigabe bei über 7,5to als KOM, aber, so wie ich weiß, nur mit Scheibenbremsen, und die hat meiner nicht....


    Naja, die Deutungshoheit in diesem Chaos hat ja wohl nun zuerst mal der Kontrollierende und dann ggf. ein Richter. Die müssen ja auch von etwas leben, so wie die Rechtsanwälte.....


    Also mein zweiter war Schulbus bis ich ihn gekauft habe. Der hatte nur Trommelbremsen und eine 100 er Zulassung!
    Der TÜV Mann wollte mir gerne die 100 auch als Wohnmobil eintragen (das war 2000) und hat über eine halbe Stunde Literatur gewälzt, mit dem Ergebnis, es ginge nur für KOM.
    Aber die R81 hatten ab Werk alle die 100 Zulassung. Vielleicht finde ich ja das Gutachten noch (nennt sich Reifenschlitztest)
    Aber Du hast ja eh keinen KOM :rolleyes:

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!