Es gibt eine Straßenvekehrsordnung und eine Zulassungsverordnung!
Da beides nicht Harmonisiert ist , kommen die seltsamsten kombinationen der Gestze zusammen.
Beispiel: Ich habe einen VW Polo Coupe Bj. 93 mit LKW Zulassung.
Er wird nicht gewerblich genutzt und darf Sonntags gefahren werden, da unter 7,49t.
Aber einen Anhänger EGAL was für einen, darf ich wärend des Fahrverbots nicht anhängen und fahren.
warum ,kann mir niemand sagen, aber das Fahrverbot besteht tatsächlich!
Wenn ich jetzt eine andere Zulassung für das gleiche Fahrzeug so wie es vor der Tür steht hätte,
wäre es erlaubt. Privat habe ich keine Sozialvorschriften zu folgen, aber das nicht beachten des Fahrverbots
soll 150 € kosten.
Ich hoffe, das ich niemals erwischt werde!!!
Gruß
Klaus
Der euch Allzeit gute Fahrt wünscht