Fahrtenschreiber im Reisemobil

  • ich weiss es nicht sicher, aber ich glaube, du brauchst keine Tachoprüfung,


    zumindest brauch ich mit 12 Tonnen und H keine Prüfung, bei mir auf dem Prüfbericht steht drauf:


    § 57 b nicht erforderlich.


    Mit 57 b ist die Tachoprüfung gemeint. Bei Bedarf schick ich Dir gerne eine Kopie

  • In den letzten 17 Jahren war ich mit den drei Bussen recht oft beom TÜV (<7,5 to und teilweise mit H)
    Der TÜV Prüfer kommt ja normalerweise nicht mal ins Innere. Sowohl die Bremsenprüfung (ausser natürlich Rollenprüfstand) und auch Tachoprüfung sind nie gemacht worden und auch nicht erforderlich.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • 1. Also bitte nicht persönlich werden - wir sind erwachsene Menschen
    2. Ich weis was ich schreibe und daher les bitte die ganze verordnung dann wirst du es eh selber lesen
    3. Da ich diese verordnung tagtäglich vollziehe und auch schule weis ich das es richtig ist
    4. Ich hab das mit dem Tacho im zuge der Typisierung selber auch durchgemacht und da hat es der Behörde nicht interessiert ob ich womo bin oder nicht - 9 t Gesamtmasse und somit Tacho sonst keine womo-typisierung auf Grund eu-verordnung


    Und mir ist kein eu-land bis jetzt bekannt wo diese Verordnung nicht gültig ist - aber ich lasse mich gerne besseren belehren



    Klaus - du brauchst keinen ausser er ist eingebaut und dann sollte er funktionieren und auch eine scheibe drinnen sein

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Ja...stimmt, das war jetzt ein klitzekleinwenig von leicht agressiver Verhaltensweise angehaucht :D


    Um mal den Überdruck etwas abzulassen...eine kleine Geschichte : ^^


    In meinem direkten familiären Umkreis treiben sich eine Richterin und ein Maschinenbauingenieur herum....sowie mein bester Freund bei der Steuerverwaltung, der meine Steuererklärung langsamer macht als ich :whistling:


    Die Richterin meint jedes Mal, wenn ich sie um juristischen Rat frage: "Das kann man so nicht direkt sagen dazu muss man erstmal... und pauschal gesehen und blablabla"...jedenfalls gibt's neverever eine pauschale Antwort :sleeping:
    Dann mein Ingenör: Er ist der oberste Chef beim L. Tüv...SNCT heißt das bei uns: Société de contrôle technique...neuerdings noch unterteilt in die SNCA: Société de contrôle automobile 8|


    Irgendwann, bei einer Familienfeier habe ich ihn mal gefragt, wie es mit Begrenzer und Tacho...äh Tachygraph bei mir aussieht, Antwort:


    Nö, das ist ja privat, das brauchst du nicht. Gewicht spielt keine Rolle, du bist absolut legal...deshalb bekomme ich schließlich ohne Problem meinen Tüv-Segen, ohne Begrenzer und Tacho.


    ...er hat allerdings eingeräumt, daß wenn der Beamte irgendwo in irgendeinem "EU"-Land ein Problem damit hätte, ich trotzdem Schwierigkeiten bekommen könnte...


    1 Jahr später habe ich ihm die gleiche Frage nocheinmal gestellt, weil ich zwischenzeitlich Kontakt mit einem anderen Actros-Fahrer aus L. hatte, der mit Begrenzer und Tacho fährt.
    Er meinte dazu: Ja...natürlich brauchst Du auch eine Begrenzer und Tacho 8|



    Also habe ich mich selber da durchgewühlt...nationales Gestz, EU-Gesetz usw...


    Mein Fazit kennt ihr ja schon...



    Fakt ist: Im Falle einer Kontrolle ist alles möglich :thumbdown:



    In der Praxis ist es so: Immer schön nett bleiben und auf sein Recht beharren...das hat bei mir die letzen 26 Jahre wunderbar funktioniert. Klar, mit Ausnahmen, aber im ertragbaren Bereich (Hat damals zwar meinem Chef etwas wehgetan...aber in Anbetracht der unzähligen mehrtransportierten Tonnen und mehrgefahrenen KM im Gewinn miteinberechnet)


    Und jetzt mein persönliches Fazit:


    Solange ich durch den Tüv komme ohne Begrenzer und Tachokontrolle, ist für mich die Welt in Ordnung. Wenn sich daran was ändert, gehe ich auf die Barrikaden...ich habe keine Lust auf Elefantenrennen und will auch nicht kontrolliert werden wie schnell ich war und wieviele Stunden ich am Steuerrad gedreht habe :cursing: Das ist für mich die automobile Freiheit, und sehe nicht ein, warum andere nach ihrer Arbeit Nonstop 1000 km bis ans Mittelmeer fahren mit ihren Joghurtbechern und ich es nicht darf !
    Mir genügt es schon, wenn ich in verschiedenen Länder (wie zB Österreich :whistling: ) die gleiche Maut bezahlen muss, wie ein gewerblicher Transport !!! Fehlt nur noch das Nachtfahrverbot und das Euro-0 -Fahrverbot...dann ist es perfekt, dann dürfen wir nirgendwo mehr hin. Wie war das nochmal mit den Plaketten in D. ? In den meisten Ballungsgebieten nur noch mit "grün" rein ? Das zählt sogar für mich, also nix mit EU-Recht ! ...Problem ist nur: Mit den Go-Box'en, Plaketten usw komme ich demnächst nicht mehr durch den L. Tüv, weil mein Sichtfeld eingeschränkt ist 8| das ist doch krank !!
    Genauso krank, wie wenn man herausfinden will, welche Gesetze denn nun wirklich für sich selbst zählen...das kann man getrost vergessen; Ausnahmen, Sonderregelungen...und nicht zu vergessen: Nachträgliche Veränderungen :sleeping:



    Dazu noch eine Geschichte: Letztes Mal meinte der Prüfer vom Tüv, ich müsste neben dem obligatorischen 2-kg-Feuerlöscher noch einen zweiten 6-kg Feuerlöscher haben...das ist EU-Gesetz. Stimmt, für N3-Fahrzeuge. Aber nicht für Wohnmobile. Problem: Er hat eine Zusammenfassung, und da steht es eben falsch drauf. Jetzt wollen die allen ernstes eine Experten-Kommission zusammenrufen bei meinem nächsten Tüv, um zu sehen, ob oder doch nicht 8|


    So...und nun stelle man sich mal vor, man trifft Unterwegs einen Beamten, der Lkw's kontrollieren will...
    Die Erfahrung zeigt...er gibt ganz schnell auf :D und limitiert sich höchstens noch auf eine Dieselkontrolle.....



    So, und jetzt: GN8 ...bleibt geschmeidig, es ist nur ein Erfahrungsaustauch mit verschiedenen Ansichten, der uns alle weiterhelfen kann :thumbup:

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • also Spanien usw Scheibe rein und Deutschland so weiter Fahren aberrrr was ist mit meiner 100 er Zulassung fällt diese dann weg wenn ich es als SonderKFZ fällt diese dann weg? ?( ich weiß ja nicht was Spanien ole dann sagt wenn man mit 100 da vorbei donnert 8|

    Ein SETRA produziert KEINEN Feinstaub, er wirft mit Briketts :great:

  • Nein die Geschwindigkeit bleib - also der Begrenzer sollte somit auch hinfällig sein (aber da bin ich mir nicht sicher) ?( . Da zählt das was du typisiert ist:great: . Okay auf die normalen Geschwindigkeitsbeschränkungen die Gewichtsspezifisch sind musst schon achten. :D


    Und bei Actros kommt es meiner Meinung nach sehr gut rüber - der eine Sachverständige/Richter od. so ähnliches richtet sich anscheinend nach nationalem Recht u. der andere nach EU-Recht.


    Und eines ist vieleicht auch zu erwähnen. Wenn ich nur in D unterwegs bin dann brauch ich mich als deutscher Lenker nicht an das EU-Recht halten sondern rein nur an das nationale Recht.
    Das Kontrollorgan hat das EU-Recht anzuwenden wenn ich grenzüberschreitend unterwegs bin. Das ist ja einer der Vorteile (sofern es bei der EU Vorteile geben kann) dass das Recht überall gleich ist u. sich der Fahrer um die nationalen Bestimmungen keine Sorgen machen muss bzw. sich nicht kennen braucht.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Woodbridge


    Dein Link bezieht sich ganz Klar auf "die Lenk- und Ruhezeiten" und wie ich weiter oben geschrieben hab, gelten die für WoMo's nicht.


    Das hat aber nichts mit der Pflicht für ein Kontrollgerät und dessen korekter Benutzung zu tun ;)
    Hab gerade keine Zeit, den passenden Gesetzestext herauszusuchen - werd das bei Gelegenheit nachholen


    Grüße aus dem Osten
    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

  • Danke Vocki - kurz u. bündig zusammengeschrieben u. es auf den Punkt gebracht :great:


    Gesetzesstelle gem. 561/2006 Artikel 3 lit. h


    Habs ihm Anhang markiert ist auf Seite 4 gelb hinterlegt


    Ach ja wegen Gültigkeit da dies immer wieder auch angesprochen wird siehe letzte Seite oberhalb der Unterschriften
    "Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat."


    Ich lass mich mal jetzt weit beim Fenster raus u. behaupte mal, dass somit jedes nationale Recht bei grenzüberschreitenden Verkehr (zumindest was Tacho angeht) ungültig geworden ist. Somit bin ich nach dieser EU-Verordnung zu kontrollieren u. ich habe mich danach zu halten. Sollte ein Kontrollorgan was anderes behaupten ist er im Unrecht. Nur das demjenigen bebringen wenn ich seine Sprache nicht kann ist ein anderes Problem :huh: .

    Dateien

    Stephan + Maria


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    3 Mal editiert, zuletzt von Reineke - S208 ()

  • lächeln, lächeln, nix verstehen in D oder XX keine Tachograph in Womo/recreation vehicle/Camper - comprendre...?!


    meine Wahl bei Sprachproblemen - unwissend lächeln, überzeugend ablehnen und Zeit haben...... :D

  • :great: :great:
    Macht meien Frau auch immer u. bei ihr funktionierts :D Immerhin ist sie ja auch meine Göttin :oops:


    Aber bei mir hat das immer zur Folge das ich mehr Strafe bekomme als vorher ;( Waran das wohl liegen wird ?(

    Stephan + Maria


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  • @reinecke
    lächeln


    geschieht meist dadurch das man Mundwinkel nach oben zieht und um die Augen leichte Faltenbekommt....


    bitte vor dem Spiegel überprüfen und trainieren :D


    ansonsten kann es trotz gutem Willen wieder zu Mimikproblemen führen....

  • @ Reinecke, wir reden hier aneinander vorbei:


    Das stimmt... diese Regeln gelten EU-weit....aber ausschließlich für den gewerblichen Güterverkehr !



    Und das steht schon so in der Überschrift :


    "...zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr"


    Also nicht anwendbar für Leute, die privat mit einem Wohnmobil herumfahren....


    Hat Woodbridge im Beitrag no.34 - 39 auch so festgestellt ;)

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • Actros:


    bitte nicht ausschließlich für den gewerblichen Güterverkehr - dieser Text bezieht sich ausschließlich auf die Sozialvorschriften - und da sind wir uns ja alle einig dass wir uns daran nicht halten müssen (abgesehen der 8 h Pause wegen einer Übermüdung)


    Wenn man nun alle Sozialvorschriften herausnimmt dann bleibt eben die Tatsache übrig, dass ein Tachograph verwendet werden muß.
    Dazu dient auch der Artikel 4 lit. a)
    Beförderung im Straßenverkehr jede ganz od. teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- od. Güterbeförderung verwendeten leeren od. beladenen Fahrzeuges.


    Und wir befördern nun mal Personen bzw. unsere Fahrzeuge sind dazu bestimmt.


    Hoffe nun ist es klarer geworden. Auch auf Seite 1 Ziffer 1 spricht "... und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. ..." Es wird hier nicht von gewerblicher Sicherheit im Straßenverkehr gesprochen.

    Stephan + Maria


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  • Ich kann Dir da nicht zustimmen:


    1. Die Grundidee von diesem Gesetz ist den unlauteren Wettbewerb innerhalb der EU im Transportwesen zu unterbinden.
    2. Du kannst also nicht die Sozialvorschriften einfach da herausnehmen und sagen: Das bleibt jetzt... Nein, denn die Überschrift sagt es doch schon: Sozialvorschriften !!
    Dann kannst Du; übertrieben ausgedrückt; auch jemanden verklagen nach dem Jagd- oder Waffengesetz, nur weil er einen Ferrari hat ;)
    3. Klar, wir machen Güterbeförderung oder Personenbeförderung...aber das macht per Definition eigentlich jedes Fahrzeug...sogar ein Fahrrad oder eine Pferdekutsche. Müssen die jetzt auch die 8h-Pause einhalten ? Und wie ist es mit dem Niederländer, der nach einem 8-Stunden Arbeitstag sich in sein Wohnwagengespann setzt nund Nonstop ans Mittelmeer fährt ? Ja klar...es ist ja privat :huh:


    Jetzt kannst Du natürlich damit argumentieren, daß ein Fahrrad unter 3.5 to ist...ok, wenn wir also weiterhin beim Eu-Recht bleiben:


    Die Eu hat eine Klassifizierung der Fahrzeuge herausgegeben:
    Klasse N3 :
    "Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen" (Im Übrigen: eine Klasse bis 7.5to gibt es dort nicht !)


    Klar...wenn auf dem Fahrzeugschein N3 steht, dann muss man einen Tacho + Begrenzer haben ! Also muss man auch mit Scheibe fahren. Fährt man jedoch privat, braucht man sich nicht an die Sozialvorschriften in der gesamten EU zu halten....trotz N3-Fahrzeug !


    Und dann gibt es noch die Klasse M:


    "Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Pkw, Wohnmobile und Busse)" .
    genauer gesagt: Zur Klasse M1: (Ausser Busse, je nach Grösse M2 - M3 )


    Ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von
    Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
    - Tisch und Sitzgelegenheiten,
    - Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
    - Kochgelegenheiten und
    - Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein
    kann;


    Eine Gewichtsbeschränkung gibt es nicht !



    Und der beste Bewies, daß die von Dir genannten EU-Gesetze für uns nicht zählen, sondern nur die Sozialvorschriften für die, die gewerbliche Transporte machen:


    Ein X-beliebiger 12-14-18-40-Tonner, der als Wohnmobil eingetragen ist, also ganz offiziell der Kategorie M1 angehört; somit der gesamten Klasse M und damit zur Klasse der PKW-KOM gehört....dürfte also theoretisch in D. im Lkw-Überholverbot trotzdem überholen...


    ABER...er darf es nicht, weil die deutsche StVO die EU-Klasse nicht anerkennt !!!!!!


    Und wer meint, nur weil er ein "H" auf dem Kennzeichen stehen hat, der könnte also ununterbrochen gewerbliche Transporte machen, weil er keinen Tacho braucht...das ist auch klar beschrieben: Geht nicht, wegen Sozialvorschriften und gewerblichem Gütervekehr !


    Und das ist genau das, was ich meine:


    Uns interessieren die gewerblichen Güter/Personen - Transporte überhaupt nicht !


    Erst wenn ein Gesetz kommt, daß ein Kraftfahrzeug der Kategorie M1 ab X-To einen Tacho oder einen Begrenzer braucht, dann zählt es auch für uns. Und zwar europaweit, sobald es in dem jeweiligen Land, in dem das Fahrzeug angemeldet ist, in nationales Gesetz eingeflossen ist.

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • @Actors:


    zu 1: ja da hast dur recht - aber wie gesagt es geht dabei nur um die "Sozialvorschriften"
    zu 2: leider steht im Gesetz das wörtchen "und" was soviel bedeutet als das es für diese neben den gewerblichen bzw. den Sozialvorschriften auch gilt
    zu 3: du hast selber die Antwort mit 3,5 t gegeben


    zu N3: aber den Tacho samt Scheibe (od. heutzutage auch den Digi) brauchst schon


    M1 bleibt M1 und du hast alles richtig geschrieben


    Zum Überholen - darüber war ich ja schon sehr verwundert, dass dies nicht der Fall ist denn da teile ich deine Ausführung, dass dies eigendlich sein müsste das man überholen darf, aber ich hab mir das deutsche Recht nicht so genau angeschaut.


    Die deutschen erkennen die Klassen nicht an? dann frag ich mich jetzt was meiner dann in Deutschland ist wenn es dort die Klasse M1 nicht gibt - ich habe ja einen M1 u. sonst nichts ?(
    Keine weiteren Eintragung dass es ein WoMo ist odgl. Zumindest aus dem Zulassugschein ist da nichts ersichtlich. Dann dürfte ich ja in Deutaschland überhaupt nicht mehr fahren - ausser ich nehme mir den Genehmigunsbescheid mit. Od. die Beamten sagen, egal was er in Österreich ist es war mal ein Bus u. bleibt ein Bus.


    Da smit "H" ist schon richtig - aber wenn er ihn privat nützt darf er ja ohne fahren - da ja diese teilweise keine eingebaut hatten.


    Und ich sage nicht dass uns die Sozialvorschrift betreffen - auch nicht das mit den gewerblichen - sondern rein nur die Bestimmung, dass ein Tachograph erforderlich ist u. auch zu verwenden ist.


    Ich weis es ist schwer zu glauben dass es so ist aber es ist leider so.


    ----


    Aber wenn ihr mir nicht glaubt, dann konfrontiert jemand mit der Verordnung in eurem Land der sich mit der Verordnung auskennt.
    Ich kann nur Sagen was in der Verordnung steht - so wie ich es von höchster Stelle geschult bekommen habe, es selber in Österreich schule u. auch vollziehe (okay ich hab noch kein Womo deswegen erwischt weil die bei uns sehr dünn gesäht sind).
    Aber mir sind Fälle bekannt wo Strafen bis zu € 1.500,-- verhängt wurden.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Nachsatz:


    in meinen bereits öfters Zitierten Text verweise ich nochmals auf ein Wort


    Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Beförderung verwendet werden;

    Stephan + Maria


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  • vom Autor gelöscht

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