Fahrtenschreiber im Reisemobil

  • Hallo Reineke



    Ich habe ein Wohnmobil bis 7,5t mit Tachograph


    Verstehe ich das richtig?
    Der Tacho muss verplombt und geeicht sein wenn ich damit Deutschland verlasse und ich muss dann auch eine Scheibe einlegen?


    Und wie ist es in Deutschland muss der Tacho auch hier geeicht sein, auch wenn ich ihn nicht benutzen muss?


    Grüße von Klaus

  • Da geistern soviele Halbwahrheiten im Internet rum, ich steuere mal meine Halbe mit dazu. Mein Fahrzeug, 11,9 Tonnen zulGG, Baujahr 1983 zugelassen als Bus benötigte 2010 noch die Tachoprüfung nach § 57 b als Bus.


    Mit der Umschreibung zum Wohnmobil 2011 entfiel die Pflicht der Tachoprüfung nach § 57 b weil Wohnmobil.


    Eine Rechtsgrundlage kenne ich auch nicht, aber auf meinem Prüfbericht steht drauf: §57 b nicht erforderlich.


    Der Prüfer sagte damals - keine Prüfpflicht für Wohnmobile.


    Er sagte auch - in D keine Tachoscheibe erforderlich, im Ausland weiss er nicht, ist sich aber recht sicher, das für Wohnmobile keine Scheibe drin sein muss.


    Ich tu einfach vor jeder Fahrt eine rein und damit fertig, damit geh ich allen Diskussionen aus dem Weg.


    Aufgezeichnete Grüsse


    W.

  • Das ist eben nationales recht was du schreibst aber im Ausland gilt dann eu-recht und das ist das Problem was wir haben
    In Deutschland braucht ihr es nicht aber wer im Ausland dann kontrolliert wird braucht es. Bei uns in Österreich muss ich die tachouberprufung haben damit ich überhaupt einen tuv bekomme. Wenn nicht dann kein tuv und im schlimmsten Fall entzug der fahrgenehmigung :cursing:
    Aber um eben Halbwissen nicht zu verbreiteten habe ich eben die Verordnung reingeschrieben damit jeder weis das es kein Halbwissen ist bzw. dass er nachschauen kann und sich selber überzeugen kann :D

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • GENAU ... über 7,5 to eine Scheibe rein .. schadet nichts ! Wenn mal nicht geeicht (im Ausland) uppps .. Wenn das Etikett überhaupt auffindbar und dann noch lesbar --- die wollen die Scheibe sehen ... ja und ?

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • ich oute mich mal - ich bin bekennender Scheibeneinleger.


    Ich fahre einen zum Wohnmobil umgebauten Bus als Ausdruck einer Lebenseinstellung. Man könnte mit deutlich weniger Aufwand ein komfortables Wohnmobil fahren. Aber ich fahr Bus, und dazu gehört für mich auch so als Zeichen der inneren Verbundenheit zum Fahrzeug, eine Tachoscheibe einzulegen. Das Gefühl hab ich jedes Mal - JETZT ist die Tachoscheibe drin , JETZT geht's los.


    Ausserdem mag ich es den 'Stapel mit Tachoscheiben auf der Sammelspindel wachsen zu sehen, jeder Millimeter mehr zeugt von erlebter Freiheit, von Niederlagen, von Erlebnissen die ich ohne Bus nie hätte. Darüber hinaus finde ich es unheimlich anregend, einfach mal eine Tachoscheibe aus der Spindel zu nehmen und zu schauen, wo man an dem Tag war. Ihr glaubt nicht, was einem da alles einfällt (so man etwas Phantasie hat).


    Deshalb, Tachoscheibe rein


    Kontrollierte Grüsse


    W.

  • Ich fahre einen zum Wohnmobil umgebauten Bus als Ausdruck einer Lebenseinstellung. Man könnte mit deutlich weniger Aufwand ein komfortables Wohnmobil fahren. Aber ich fahr Bus, und dazu gehört für mich auch so als Zeichen der inneren Verbundenheit zum Fahrzeug, eine Tachoscheibe einzulegen. Das Gefühl hab ich jedes Mal - JETZT ist die Tachoscheibe drin, JETZT geht's los.


    Wenn ich so drüber nachdenken... Besser hätte ich es nicht sagen können :great:

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • @ Reineke: Im Ausland nach Eu-Recht fahren ? Das sehe ich aber anders: Nationales Recht kommt vor Eu-Recht...sonst könnten wir ja zB auch im Lkw-Verbot in D. überholen.


    In L. besagt das nationale Recht, daß ein Womo keinen Fahrtenschreiber braucht. Also habe ich meinen ausgebaut, um lästige Diskussionen über Tachoscheiben zu vermeiden. Wenn ich jetzt über die Grenze fahre, kann Niemand mich zwingen, ihn dort wieder einzubauen, logisch, oder ? Jedenfalls haben die diversen Kontrollbeamten aus verschiedenen Ländern das genauso gesehen....


    Ps: Als Lkw-Fahrer habe ich jahrelang Scheiben ausfüllen müssen, schon alleine deswegen gibt es mir ein besonderes Freiheitsgefühl, wenn ich einfach so losfahren kann, ohne lästigen Schreibkram ;)

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • Eu-recht geht vor natonalen recht wenn es im denjenigem land angenommen wurde und das von mir zitierte gilt in der gesamten eu :!:
    Man kann dich nicht zwingen ihn einzubaun aber strafe Zahlen lassen oder im schlimmsten Fall sogar abstellen :huh:

    Stephan + Maria


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  • Eine einmalige Strafe weil ich kein EG Kontrollgerät habe käme für mich günstiger als auch noch schön zu beweisen das ich im Durchschnitt mit 100-110km/h durch die Lande düse.


    Von Lenkzeitüberschreitungen und nichtbetätigen des Zeitgruppenschalters mal abgesehen.


    Fahrtenschreiberlose grüße



    Uwe

  • Lenk- und Ruhezeit sind nicht von belange
    Nur die 8 Stunden nachts sonst nichts. Gehen tut's um die Geschwindigkeit und eben um die Nachtruhe.
    Ausserdem sehe ich es persönlich auch noch aus ein anderer sicht. Und zwar für denn fall der Fälle habe ich denn nachweis wie schnell ich gefahren bin und da ich ja im Urlaub bin hab ich mit den lenkzeiten auch kein Problem. Somit bin ich nicht übermüdet. Andersrum habe ich ein beweisproblem

    Stephan + Maria


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  • EU-Recht steht nur über nationalem Recht, wenn das nationale Recht sich mit dem EU-Recht widerspricht. Die nationalen Regeln gelten im jeweiligen Land, und dieses Land kann sich auch verschiedene "Freiheiten" herausnehmen. Wenn mein Womo in L. angemeldet ist, gemäß den L. Bestimmungen ausgerüstet ist, einen gültigen L. Tüv-Zettel hat, so bin ich EU-konform ! Mich kann keiner zwingen, eine Scheibe einzulegen, wenn ich das Gerät in dem Land, wo mein Womo angemeldet ist, nicht haben muss. Wenn einer ein Problem mit der L. Gesetzgenung hat, so muss er nicht mich anklagen, sondern den L. Staat.


    Wenn zB der spanische Beamte das anders sieht, und da gebe ich dir vollkommen recht, dann bleibst du trotzdem stehen. Oder wie beim Maxxl: Wenn er meint, du hättest deinen Sicherheitsgurt nicht angelegt, dann ist das eben so. Da hilft auch kein Verweis auf EU-Recht. Oder das Genfer/Wiener Abkommen für den Straßenverkehr . Leider.
    Im Prinzip hat man sich an die Gesetze des jeweiligen Landes zu halten. Doof wird's mit so Kleinigkeiten wie : Feuerlöscher, Erstehilfekasten, Warnwesten, Winterreifen, Kennzeichnung von Fahrradträgern uswusw , wo jedes Land seine eigenen Gesetze hat...da hilft EU-Recht auch nicht weiter.
    Aber wie schon gesagt: Auch dich kann keiner zwingen, dein Womo bei jeder Grenzüberschreitung umzubauen. Alle anderen länderspezifischen Gesetze muss du einhalten...

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • ich glaube ich habe hier was gefunden:


    http://www.gaa.baden-wuerttemb…ervlet/is/16504/1_1_2.pdf


    Da steht erstmal in der Einleitung:




    Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates


    Das bedeutet - es ist eine Europäische Verordnung die in Nationales Gesetz umgewandelt werden muss. Damit ist der Geltungsbereich geregelt - egal ob in Deutschland oder Spanien.


    Als nächstes steht da, was die Verordung regeln soll:



    Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und -personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeits-bedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Ziel dieser Verordnung ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes beizutragen.


    Als nächstes ist geregelt, wofü sie gilt:


    (1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:


    a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sat-telanhänger 3,5 t übersteigt, oder



    b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließ-lich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind


    Also: ein Wohnmobil dient weder ger Güterbeförderung noch dient es der Personenbeförderung von mehr als neun Personen (von den absoluten Aussnahmen mal abgesehen)


    später im Text gibt es noch eine Ausnahme:

    i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwen-det werden.


    Das heisst, man braucht kein EU - Kontrollgerät zu bedienen, egal wo, in ganz Europa. Daraus lässt sich ableiten - wenn man kein EU - Kontollgerät bedienen muss, braucht man auch keins eingebaut zu haben.


    Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es wohl so aus, wenn das Kontrollorgan sagt - Disko * Problem* Vente Euro - dann zahlst Du.


    Rotierende Grüsse


    W.



    Nachtrag - man kann sich diese Verordung auch in 27 Europäischen Sprachen ausdrucken und ins Handschuhfach legen, ob s hilft?

    Einmal editiert, zuletzt von Woodbridge () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Zahlt man den Wirklich? Wenn Speditionen oder
    Reiseunternehmen ein was auch immer haben, sind sie interessiert das dass Auto
    so schnell wie möglich wieder fährt, drum Zahlen sie (erstmal).



    Aber als Privatperson… mit was wollen sie den Druck machen?

    ***Wenn wir uns von unseren Träumen leiten lassen, wird der Erfolg all unsere Erwartungen übertreffen***

  • Aber als Privatperson… mit was wollen sie den Druck machen?

    DRUCK macht da niemand. Man wird einfach entschleunigt und bleibt stehen bis die Kohle da ist.

  • Nur historisch bedeutet in Österreich den entsprechenden Behördenakt oder eine eintragung in der Zulassung.


    Aber die historischen wissen das eh - meiner ist 35 jahre und nicht historisch da ja umgeschlusselt. Und bitte lies mein posting welche es brauchen und da kommen wir alle nicht herum. Dein auszug bezieht sich auf die grundbestimmung und nicht auf die Sonderbestimmung die ich zitiert habe.
    Es ist leider so - er wird benötigt - zumindest alle die nicht historisch sind. Das habe ich leider nicht dazugeschrieben da ich der Meinung war dass dies klar sei.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Das ist dann ja noch ein weiteres Argument für das H


    Bin ich froh, dass ich es habe 8o

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Nur historisch bedeutet in Österreich den entsprechenden Behördenakt oder eine eintragung in der Zulassung.


    Aber die historischen wissen das eh - meiner ist 35 jahre und nicht historisch da ja umgeschlusselt. Und bitte lies mein posting welche es brauchen und da kommen wir alle nicht herum. Dein auszug bezieht sich auf die grundbestimmung und nicht auf die Sonderbestimmung die ich zitiert habe.
    Es ist leider so - er wird benötigt - zumindest alle die nicht historisch sind. Das habe ich leider nicht dazugeschrieben da ich der Meinung war dass dies klar sei.



    Sorry, das ist vollständiger Schmarrn den Du schreibst.


    Du beziehst Dich auf die EU Verordnung 561/2006 und zitierst angeblich daraus. Ich glaube, Du hast noch nicht mal verstanden, was Du da gelesen hast.


    Schau Dir mein Posting an - da steht ganz gross 561/2006 drüber. Noch eindeutiger geht's wohl nicht.


    Und da steht nichts von 3,5 bis 7,Tonnen, sondern ganz klar wörtlich:



    Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sat-telanhänger 3,5 t übersteigt


    Was Du Dir da dazudichtest ist schlichtweg falsch. EU weit.
    WEnn Du schreibst - wenn der EU - Fahrtenschreiber eingebaut ist, muss er auch bedient werden. Auch diese Aussage ist falsch, in der Verordnung steht lediglich :
    Diese Zeiten sind entweder handschriftlich auf einem Schaublatt oder einem Ausdruck einzutragen


    Da wir ja schon vo geklärt haben, das kein Schaublatt eingelegt werden muss, ist es unerheblich, ob das EU-Kontrollgerät eingebaut ist oder nicht.


    Verstehst Du - keine Verpflichtung für Scheibe.


    Aus der Verordnung 561/2006 eine "Sonderverordnung" zu machen ist schlichtweg Blödsinn.


    Tut mir leid für die harten Worte


    Beleidigende Grüsse


    W.



  • Hallo


    Ich bekomme ein H und liege unter 7,5 t.


    Was ist denn jetzt wenn ich den Fahrtenscheiber im Wagen habe, muss er nun geeicht sein?
    Ich muss Ihn ja in Deutschland nicht benutzen und für die HU vom TÜV muss er auch nicht geeicht sein, also für die Anmeldung des Wagens auch nicht.


    Grüße von KLaus

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