Tachoscheiben ??

  • Okay meld mich mal wieder - sage aber nur was Eu-weit gültig ist - nationale Vorschriften sind über anders


    1. alle Fzg. sofern keine Ausnahme besteht brauchen über 3,5 t ein Kontrollgerät (egal ob analog od. digital)
    2. alle Fzg. über 3,5 t - 7,5 t brauchen kein Kontrollgerät wenn es privat genutz wird (egal ob analog od. digital)
    3. alle Fzg. über 7,5 t brauchen ein Kontrollgerät auch wenn sie privat genutzt werden wenn sie für die Gütterbeförderung verwendet werden u. nicht unter land- u. forstwirtschaft fallen (egal ob analog od. digital)
    4. alle Wohnmobile egal welches Gewicht brauchen kein Kontorllgerät

    aber jetzt kommts - sobald ein Kontrollgerät eingebaut ist muss es funktionstüchtig/geeicht sein u. auch verwendet werden abe rnicht wegen der Ruheizeiten sondern wegen der Geschwindigkeit
    Das mit der wunderschönen Bestätigung ist eine Frage - meines wissens nach wird diese nicht benötigt aber da scheiden sich anscheinend die Geister


    Und nun zu Österreich - hier sagt das nationale Recht das wenn ein Tacho verbaut ist auch die Lenkerzeiten einzuhalten sind wenn das Fzg. über 7,5 t hat - der Grund warum ich immer auf eine EU-Kontrolle bestehe wenn ich kontroliert werde.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • @Jang! Komm bloss mal in die Eidgenossenschaft Ich werde dann erstens den Zöllner erzählen was du über sie geschrieben hast und zweitens informiere ich die Rennleitung über deine Auffassung betreffend bei uns gültige Gesetze. Dann und


    Und später ( viel später, den bei unseren Beamten kann es schon länger dauern ) kannst du mir erklären wie das mit der Anmerkung auf Seite 391 gemeint ist

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Ich hab noch was gefunden, bzw. nicht gefunden, nämlich die Ausnahme für Wohnmobile über 7,5 T.


    Auch in der VO (EWG) 561/06 sind Wohnmobile nicht genannt, also auch nicht in den Ausnahmen was für mich folglich heißt über 7,5 T gibt es rechtlich gesehen kein Wohnmobil mehr sonder nur einfach ein "Fahrzeug über 7,5 T" und da greift dann wieder das mit dem "eichfähigen Fahrtenschreiber".

    Fahrtenschreiber gem. § 57 a StVZO


    Folgende Fahrzeuge die von der Pflicht zur Führung eines EG-Kontrollgerätes befreit sind, müssen zumindest mit einem eichfähigen Fahrtenschreiber ausgerüstet sein:

    • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
    • Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
    • zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

    Dies gilt wiederum nicht für

    • Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
    • Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, es sei denn, dass es sich um Kraftfahrzeuge der Bundeswehrverwaltung oder um Kraftomnibusse handelt,
    • Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes,
    • Fahrzeuge, die in § 18 Abs. 1 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882) genannt sind,
    • Fahrzeuge, die in Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 561/06 des Rates vom 15. März 2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr genannt sind. (Anmerkung: Es handelt sich hierbei z. B. um Fahrzeuge, die für Beförderungen im Zirkus- oder Schaustellergewerbe verwendet werden und um Fahrzeuge, die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden)




    Ich persönlich werde das so handhaben; Tacho alle zwei Jahre eichen lassen, Scheibe rein und ab die Post, den hier im Forum können wir noch Jahre lang diskutieren über Gesetze und Verordnungen. Das Alles nütz die überhaupt nicht wenn du dann im Ausland angehalten wirst und der Polizist dir den Geldbeutel leer räumt, oder gleich den ganzen Bus beschlagnahmt. Egal wies dann ausgeht, unnötige Kosten entstehen und der Urlaub ist versaut. Das Risiko ist mir diese kleine runde Scheibe nicht wert.


    Grüße vom Bodensee
    Uwe

    von nix Ahnung und trotzdem glücklich

  • recht so uwe, so mache ich das auch,
    das ist vieleicht mit ein grund, warum die - h- womos so selten kontrolliert werden
    mit den verordnungen, gesetzen ,sonderregelungen und ausnahmen
    ist es für die rennleitung viel zu kompliziert geworden

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Na dann sind wir uns am Ende der Übung doch relativ einig geworden ... besser isses ne Tachoscheibe einzulegen wenn das Gewicht 7,5t übersteigt auch wenn das Fz. nur privat genutzt wird ... ob man die Eichung des Gerätes mal versehentlich vergessen hat, wird ein Richter einem nicht gewerblichen Nutzer eines solchen Fahrzeugs sicherlich nicht so wirklich schwer ankreiden (können) - Verhältnismäßigkeit ist da immer ein gutes Schlagwort :D und ob die Eichdaten im Ausland für den "Strassenpolizisten" aussagekräftig sind ... hmmm

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • also bei 7,5t im Ausland und über 3,5t im Inland :D ... komm ja aus Bayern und bin sher schnell im Ausland :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • ...im I-net findet man sehr viel...sucht man weiter, findet man noch mehr...und in der Zwischenzeit ist schon wieder irgendwas abgeändert worden ...wie gesagt...es ist kompliziert, und zwar sowas von kompliziert, daß die, die es eigentlich wissen müssten (BAG, ZOLL, Polizei usw) , schon lange den Überblick verloren haben und glücklich sind, wenn sie halbwegs die Gesetze vom Gütertransport kennen...


    Im Gesetzesdschungel haben wir alle keine Chance mehr....wenn jemand etwas sucht, wird er auf jeden Fall fündig...irgendetwas wird sich finden, das muss sich jeder bewusst sein !


    Nur so als Beispiel:


    Im TV habe ich mal gesehen, daß ein Litauischer LKW kontrolliert wurde: Lasi...OK, technisch...alles OK, Lenkzeiten: OK, Papiere: alles i.O. uswusw....eigentlich hätte er ein Orden verdient....doch dann: Es war ein Zusatztank montiert, der nicht original ab Werk bestellt wurde...das ist technisch gesehen kein Problem..nur Zolltechnsich nicht....also Strafe + nachzahlen der illegal eingeführten Menge von Diesel...


    In L. gibt's noch einen zweiten Actros als Womo...er hat sich dazu entschlossen mit Begrenzer und Tacho zu fahren....wetten, daß ich - wäre ich Zollbeamter - trotzdem etwas bei ihm finden werde ? Einen Reifen, der ein Fremdkörper aufgefangen hat ? Ein Stück Fleisch im Kühlschrank, das in irgendeinem Land verboten ist ? Sein mitgeführtes Auto was extra zu kennzeichnen wäre, weil es Batteriesäure, Öl, Benzin beinhaltet ? Nicht ausreichend gesichert ist ?


    UNDSOWEITERUNDSOFORT !


    Als ehemaliger Fernfahrer weiß ich es aus Erfahrung nur zu gut: In dem Moment, wo man sich hinters Lenkrad setzt, ist man mit einem Bein im Gefängnis und mit dem anderen im Krankenhaus..das ist nunmal so....und endlich kann ich ohne Begrenzer fahren, ich habe es nie verstanden, daß wir LKW-Fahrer mit Begrenzer fahren müssen, und die PKW-Fahrer nicht....sind wir etwa geistig begrenzt, daß man uns begrenzen muss und die anderen Verkehrsteilnehmer nicht :?:




    Ps: @ Flo....bin gerade beim Nächstenausflugplanen...OK...habe gerade die Schweiz umfahren und kaufe mir dann doch lieber eine GO-Box für Österreich :D

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • ja vieles wahr Jang ... aber die Gewichte die wir so fahren verdienen eine Begrenzung, da Du ja die ... sagen wir mal "Intelligenz" ... des Fahrers nicht festlegen kannst ... Das das alles komplett konfus ist, liegt daran, dass wir eine echte Randgruppe sind, die im Gesetz nicht wirklich "abgebildet" wird ...


    Resultat: KEINER traut sich wirklich an uns ran ... Camping o.ä. sonstiges über 7,5t ist echt ein Thema für "die"

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • ...da kann ich Dir nur absolut Recht geben !


    Ein kleines Detail stört mich trotzdem:


    Technisch gesehen ist fast kein Unterschied zu einem mit 50 Leuten besetzten Bus....doch ich darf nur - wohlbemerkt in D. - 80 fahren und bei Lkw-Überholverbot nicht überholen ( in anderen Ländern schon..)




    Doch ein vollbesetzter Bus darf 100 km/h fahren und überholen....wer kann mir bitte dazu die Logik erklären...bin ich mit meiner kleinen Familie villeicht wichtiger als 50 Leute in einem Bus :?:




    Oder ist Busfahrer einfach nur intelligenter als ich :D

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • Um jetzt noch mehr durcheinander zu machen:


    Mich hat vor ca. 2 Jahren die BAG mal rausgewunken. Frage wo ist denn Ihr Mautgerät. Antwort, hab ich keins, das Fahrzeug ist ein Wohnmobil. Papiere gezeigt, alles OK. Keine Frage nach Scheibe, etc. nur der Hinweis das man sich mit seinem Wohnmobil über 12 Tonnen von der Maut befreien lassen kann. Danach Fahrzeugbesichtigung.


    Dann mal ein bischen geredet über Lenkzeit, Scheibe, etc.


    Die haben gesagt, das Lenkzeit egal ist, ein EU Kontrollgerät drin sein muss (da über 7,5 To) aber keine Scheibe rein muss. Ausserdem währen Ihnen Womos egal.


    Dazu kommt noch, das ich beim letzten Tüv mit dem Gutachter gesprochen habe und nach der Nötigkeit der Eichung des EU Kontrollgerätes gefragt habe. Antwort: Muss drin sein aber nicht geeicht.


    Ich habe aber immer eine Scheibe drin. Da kann ich mal sehen wo ich die letzten 10 Jahre so rumgefahren bin. Haben auch schon mal einen Platz nach 5 Jahren wieder gefunden da meine Tochter die Scheiben durchsucht hat.




    So nun Ihr.

    Gruss
    Joe

  • Ja genau ... es ist alles unklar Joe ...


    Jang, die 100 kosten doch nur unnötig Diesel ... wir haben doch keinen Stress ... und wenn's sein muss sind wir trotzdem vorbei (wegen geringerem Gewichts ... und dann am Berg sowieso) ... ich finde das voilkommen OK mit den 92 km /h per Tempomat ... und wirklich viele Reisebusse ziehen nicht vorbei ... selbst die bleiben teilweise unter 100+ wegen Dieselverbrauch

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Klar, Sputnik, mir geht es ja auch nicht darum 100 zu fahren...ich will nur die Freiheit haben, wenn ich längere Strecken fahre, mich "abzusondern"...d.h. genug Abstand nach vorn und nach hinten zu haben, um die Geschwindigkeitsdifferenzen an kleineren Hügeln auszubügeln, damit ich meinen spritsparenden Durchschnitt fahren kann.


    Stichwort : Von den PKW-Fahrern heißgeliebtes Elefantenrennen......normalerweise passe ich mich den anderen an, schon alleine um mir den Stress vom ständigen Spurenwechsel zu ersparen...bin ja schliesslich im Urlaub und nicht auf der Flucht :D




    Joe:


    mich winkt permanent die BAG, die Douane française, der Luxemburger-Norwegischer-belgischer-schweizer-deutscher Zoll usw raus...ich kenne die mittlerweile mit Vornamen :D


    ...aber es gab noch nie was zu beanstanden :P




    Hier nur in kleiner Auszug..um mal ein bißchen Farbe in dieses Thema zu bringen ;)




    Den Rest kann man im Link unten nachlesen :whistling:











    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • Ich bin ja auch kein Raser, fahre halt immer so meine 88 Kmh mit den LKW.


    Da ich vom Baujahr her bedingt keinen Begrenzer habe gebe ich beim überholen schon auch mal etwas Gas. Da kannst manchmal überraschte Gesichter in den LKW Fahrerhäusern sehen wenn man mit 110 Kmh an denen vorbei rauscht.


    Hat halt alles seinen Preis. Fahre ich mit den LKW brauch ich halt so 28 Liter inklusive mal mit 110 überholen, rase ich mit 100 und mehr steht dann mal locker 35 l, fahre ich Sonntags mit 80 km/h sinds halt nur 24.


    Hoffe das ich endlich mal ein Zwischengetriebe bekomme. Dann freut sich auch der Beifahrer das er mal versteht wird.

    Gruss
    Joe

  • Servus,
    sind Morgen in Wels auf der Messe. (Urlaub - Caravan).
    Werde mich da mal bei den Herstellen von großen WoMo's schlau machen. Die sollten ja am letzten Stand sein.


    Lg Ferl

  • Oder ist Busfahrer einfach nur intelligenter als ich :D

    Als Besitzer beider Führerscheinklassen und mit Tätigkeiten in beiden Berufszweigen, kann ich dir diese Frage nicht eindeutig beantworten. Gibt auf beiden Seiten ziemliche Nullnummern (Tendenz steigend, da beide Berufszweige immernoch gerne als Arbeitsamts-Resterampe missbraucht werden) und vereinzelt auch Glanzlichter.


    Ein großer Unterschied liegt darin, dass dir bei den Gesundheitschecks beim Busschein noch viel mehr "auf die Finger geschaut" wird, in Form von Untersuchungen. Zudem zahlst du beim Linienbus beispielsweise bei Tempoüberschreitungen die DOPPELTE Strafe...


    Naja, aber die 100er-Zulassung rechtfertigt das irgendwie nicht. Vielleicht geht der Gesetzgeber davon aus, dass alle LKW chronisch überladen sind und man sie daher von vornherein nicht so schnellfahren läßt, dass sie so vielleicht noch rechtzeitig bremsen können :D


    Man stelle sich jetzt aber mal einen "gesundgesparten" 45-Tonner aus Osteuropa vor, der mit 100 Sachen auf ein Stauende zubrezelt...

    "Auf hoher See und bei hessischen Zulassungsbehörden bist du in Gottes Hand."

  • Servus,
    also war gestern auf der Messe.
    Laut Aussage der Fa. Morelo brauchen WoMo keinen Fahrtenschreiber.
    Die Fa. hatte ein 10Ton. Mobil dort stehen, natürlich auch ohne Fahrtenschreiber.


    Lg Ferl

  • Genau so isses auch,


    als Womo eingetragen, isse egal wie schwer Du dann bist..


    Das einlegen im vorh. Fahrtenschreiber iss ja auch nicht tragisch,


    auch wenn er die Eichungen nicht mehr mitmacht


    und wenn man sich an die Regeln hält, manchmal auch von vorteil... ;)


    Gruß.. Rüdiger

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Na da haben wir ja eh alle dann die selbe meinung gehabt :D

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Mein Reden :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!