Okay meld mich mal wieder - sage aber nur was Eu-weit gültig ist - nationale Vorschriften sind über anders
1. alle Fzg. sofern keine Ausnahme besteht brauchen über 3,5 t ein Kontrollgerät (egal ob analog od. digital)
2. alle Fzg. über 3,5 t - 7,5 t brauchen kein Kontrollgerät wenn es privat genutz wird (egal ob analog od. digital)
3. alle Fzg. über 7,5 t brauchen ein Kontrollgerät auch wenn sie privat genutzt werden wenn sie für die Gütterbeförderung verwendet werden u. nicht unter land- u. forstwirtschaft fallen (egal ob analog od. digital)
4. alle Wohnmobile egal welches Gewicht brauchen kein Kontorllgerät
aber jetzt kommts - sobald ein Kontrollgerät eingebaut ist muss es funktionstüchtig/geeicht sein u. auch verwendet werden abe rnicht wegen der Ruheizeiten sondern wegen der Geschwindigkeit
Das mit der wunderschönen Bestätigung ist eine Frage - meines wissens nach wird diese nicht benötigt aber da scheiden sich anscheinend die Geister
Und nun zu Österreich - hier sagt das nationale Recht das wenn ein Tacho verbaut ist auch die Lenkerzeiten einzuhalten sind wenn das Fzg. über 7,5 t hat - der Grund warum ich immer auf eine EU-Kontrolle bestehe wenn ich kontroliert werde.