Tachoscheiben ??

  • ich verstehe die aufregung nicht so ganz....,
    was ist denn an der tachoscheibe so dramatisch?
    wenn man auf der bahn keine rennen fahren will?

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Es war nie die Frage nach "Rennen fahren", wollen oder dürfen, lediglich wollte ich wissen ob eine Tachoscheibenpflicht besteht oder nicht.
    Meine Frage ist auch hinreichend beantwortet worden und dafür möchte ich mich bedanken.


    Gruß Uwe

    von nix Ahnung und trotzdem glücklich

    Einmal editiert, zuletzt von gagiva ()

  • Hast ja recht Uwe !


    Ich habe gerade mal für dich bei der BAG in Münster angerufen, die konnten und durften mir aber keine Auskunft geben.


    ABER die Herrschaften habe mir eine Telefonnummer für das bayrische Amt für Arbeitsschutz gegeben. (schicke ich dir per PN)


    Dort kannst du bitte dein "Problem" vortragen.



    Ich hoffe dir geholfen zu haben und lass doch mal hören was dabei rausgekommen ist.




    Uwe

  • und was hat Rennen fahren mit Lenk- und Ruhezeiten zu tun? Ich denke das ist das eigentliche Problem wenn wir mit Tachoscheibe fahren. In 4,5 Stunden schaffe ich es z.B. nicht bis Kapellen-Drussweiler - und da bin ich beim letzten mal in einem Rutsch runter gefahren.


    Aber wir brauchen ja keine Tachoscheiben und es gibt einige, die deshalb auf einen normalen Tacho ümgerüstet haben.


    Gruß Gerd

    „If you can dream it – you can do it“
    (Walt Disney)


    Träume nicht dein Leben,
    sondern lebe deinen Traum!

  • @ Fjordliner, genau so ging es mir bei unsere hiesigen Polizeiposten: "Das können sie so pauschal nicht sagen, kommt immer darauf an." Frage: "Worauf?" Antwort: "Das kommt auf die zuständige Behörde drauf an." ......... "Danke fürs Gespräch."


    :S

    von nix Ahnung und trotzdem glücklich

  • Wir sind ein Land mit 16 Bundesländern,


    da ist es nicht möglich einheitliche Regeln aufzustellen, was den Verkehr angeht,....


    armes verücktes, beklopptes Deutschland... ;( ;(


    ...bloß nich die Verantwortung für die Aussage übernehmen. :thumbdown:

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Also, Auskunft beim "Amt für Arbeitsschutz" : In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für Wohnmobile, die sind von einem Aufzeichnungsgerät ausgenommen, das Fahrzeug muss allerdings in der Papieren als Wohnmobil eingetragen sein.


    Im Europäischen Ausland sieht die Sache allerdings anders aus, hier gilt für ALLE Fahrzeuge über 7,5 t eine Pflicht für Tachoscheibe oder modernere Geräte. Diese müssen auch geeicht sein und funktionieren, Eine Sonderregelung für WoMo gibt es nicht, ab 7,5t trennt sich Europa.
    Die Strafe für eine fehlende Tachoscheibe ist in Frankreich 750 - 1500 Euro ein echtes Schnäppchen. Auf jeden Fall wird das Fahrzeug sofort beschlagnahmt mit anschliessendem Riesen Ärger.


    Ergo, wenn's also kein Problem darstellt, und der geliebte Bus über 7,5 t schwer ist, einfach ne Scheibe rein und gut.


    Und genau so werde ich es eben machen


    Grüßle an Alle

    von nix Ahnung und trotzdem glücklich

  • Uwe, das mit Frankreich war nur EIN Beispiel, das betrieft anscheinend ganz Rest Europa.
    Die Anfrage sollte nach Brüssel gerichtet werden. Mir persönlich ist so ein Aufwand zu groß. Da wähle ich für mich das "kleinere Übel" und leg die Scheibe halt rein.


    Gruß Uwe

    von nix Ahnung und trotzdem glücklich

  • Haben denn neue Wohnmobile >7,49to einen digitalen Fahrteschreiber? Haben die älteren Wohnmobile >7,49to einen Tachograph. Die müssten doch das verbauen was zur Zulassung, auch im Ausland benötigt wird....

    der Rostwurm...[/b][/size]

  • bin ich froh-das ich ein kleines wohnmobil habe :great:
    und immer mit scheibe fahre 8o
    wenn auch nicht geeicht ;(

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • ...wie schon gesagt...es ist kompliziert :D


    Klar ist, daß man sich nicht an die Fahrzeiten der Berufsfahrer halten muss...jedoch bei einem Unfall mit eingelegter Scheibe, wo 12 Stunden Fahrzeit draufstehen, riskiert man MEINER Meinung nach aber trotzdem, daß einem Übermüdung vorgewerfen werden kann ?(


    Weiterhin kann mich niemand zwingen, auf der Grenze mein Fahrzeug auf die Gesetze des jeweiligen Landes umzubauen...wenn ich in L. keinen Begrenzer und keinen Tacho brauche, dann auch nicht in F. oder D. oder sonstwo !


    Ohne Begrenzer zu fahren ist mir sehr wichtig, denn in den Steigungen auf den Autobahnen ist ganz oft Überholverbot...also muss ich die langsamen Fahrzeuge auf der Geraden knacken wenn ich nicht am nächsten Berg mit 40 km/h hinter denen kriechen will, was ich aber mit Begrenzer nicht kann, weil die dann genauso schnell sind ! Hat also nichts mit rennen zu tun....


    Und schon hätte ich dann meine Scheibe "versaut"...davon mal abgesehen, daß ich keine Lust auf Scheibenausfüllen habe..bin im Urlaub :D

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!