Tachoscheiben ??


  • 1.6
    Wohnmobile
    Wohnmobile dienen nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger al
    s 8 Fahrgastplätze. Sie u
    n-
    terliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenve
    r
    kehr.
    Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a
    StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013 erstmals in den
    Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO)
    ?(

    ***Wenn wir uns von unseren Träumen leiten lassen, wird der Erfolg all unsere Erwartungen übertreffen***

  • Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a
    StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013 erstmals in den
    Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO)

    Dieses Thema bleibt über Jahre hinweg amüsant ,weil keine Behörde Bescheid weis ,was die andere will.


    Hier wird wieder auf §57a verwiesen , dieser wird jedoch für uns von einer übergeordneten EG-Verordnung ausgehebelt .
    Ich habs auch irgendwo auf meinem PC gespeichert, finde es aber spontan nicht.


    Ich fahre seit 2003 Womo-Bus ohne Tachoscheibe in D , war auch bei 2 Kontrollen letztendlich kein Problem.
    Lediglich im Ausland lege ich eine Scheibe rein , um Diskussionen in einer mir nicht mächtigen Sprache zu vermeiden.


    Geeicht wird mein Tachoschreiber auch nicht.

    Gruß Jürgen


  • Aussage vom ADAC Rechtsanwalt ( ich fand ihn kompetent ) alles was sie in Deutschland dürfen dürfen sie in der EU, sonst dürften die Holländer, Belgier usw auch nicht in Deutschland ihre Pkw‘s mit einer Zugeinrichtung hinter sich herziehen.


    Ich lass das mal so stehen und bau das Ding aus!


    Danke für eure Hilfe und Meinungen


    Uwe

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!