Tachoscheiben ??
-
-
alles extrem schwierig !
-
Ist dein Bus nach 2013?
-
1.6
Wohnmobile
Wohnmobile dienen nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger al
s 8 Fahrgastplätze. Sie u
n-
terliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenve
r
kehr.
Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a
StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013 erstmals in den
Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO)
-
Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a
StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013 erstmals in den
Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO)Dieses Thema bleibt über Jahre hinweg amüsant ,weil keine Behörde Bescheid weis ,was die andere will.
Hier wird wieder auf §57a verwiesen , dieser wird jedoch für uns von einer übergeordneten EG-Verordnung ausgehebelt .
Ich habs auch irgendwo auf meinem PC gespeichert, finde es aber spontan nicht.Ich fahre seit 2003 Womo-Bus ohne Tachoscheibe in D , war auch bei 2 Kontrollen letztendlich kein Problem.
Lediglich im Ausland lege ich eine Scheibe rein , um Diskussionen in einer mir nicht mächtigen Sprache zu vermeiden.Geeicht wird mein Tachoschreiber auch nicht.
-
Hauptsache Ihr vergesst bei dem ganzen Rechtssicherheitenvorschriftengedöne das Fahren nicht.
-
Hauptsache Ihr vergesst bei dem ganzen Rechtssicherheitenvorschriftengedöne das Fahren nicht.
-
Aussage vom ADAC Rechtsanwalt ( ich fand ihn kompetent ) alles was sie in Deutschland dürfen dürfen sie in der EU, sonst dürften die Holländer, Belgier usw auch nicht in Deutschland ihre Pkw‘s mit einer Zugeinrichtung hinter sich herziehen.
Ich lass das mal so stehen und bau das Ding aus!
Danke für eure Hilfe und Meinungen
Uwe
-
Nur so kann es eigentlich sein...
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!