"großer" Führerschein/ Zulassung/ Versicherung

  • Hallo Mitglieder!


    Nach ein paar Tagen und Nächten hin- und herüberlegen nun folgende Fragen:


    Welcher Führerschein bietet sich am günstigsten (und schnellsten) an, um einen gebrauchten Omnibus/ KOM als Privatperson zuzulassen und bewegen zu dürfen.


    Reicht die Klasse C mit Zulassung als SoKfz ohne Personenbeförderung oder doch lieber SoKfz Wohnmobil?


    Oder muss es die Klasse D sein? Besteht dann trotz privater Nutzung ( und mehr als 8 bzw. 16 Sitzen) Kontrollgerätepflicht?


    Welche versicherungsrechtlichen Auflagen gibt es? Womit fahre ich "günstiger"?


    Danke für Eure Meinungen/ Erfahrungen!


    Gruß, ALEX

  • aaalso:
    wenn du nen kom hast, ist ist es ein kom, also führerschein d.
    wenn du den kom umbaust und entsprechend anders eintragen lässt ist es z.b. ein so. kfz blabla. - führerschein c
    dann bitte nicht mehr als 9 plätze, sonst kommt wieder der teil mit der personenbeförderung.
    die sache mit dem versichern ist ein extra thema, wobei soweit ich weiss ein kom in der versicherung quasi unbezahlbar ist...


    viel spass bei deinen weiteren überlegungen.


    teasy

    ein leben ohne bus ist möglich aber sinnlos :!:

  • am schnellsten und günstigsten dürfte Klasse C sein. Ich selber habe diesen erst Anfang des Jahres neu für ca. 1.500 € inkl. Gebühren gemacht. Ich hatte vorher den alten "Grauen" (Klasse 1 + 3) und von daher auf einiges noch Bestandsschutz. So kann ich Fahrzeuge bis 40 to fahren und Busse als So.KfZ. bis 9 Personen. Von daher reicht die Klasse C völlig aus, es sein denn Du möchtest noch einen größeren Anhänger mitziehen-dann brauchst Du den CE. Einen Reisebus (auch ohne Passagiere) dürfte ich damit nicht fahren. Die Versicherung für ein Bus als So.KfZ Wohnmobil ist relativ günstig (Haftpflicht ca. 220 € im Jahr).
    Ich hoffe ich konnte Dir damit etwas weiterhelfen.
    Gruß
    Berni

  • Ja, da hast du ein So. kfz mit mehr als 9 Personen geplant?
    Das geht regulär nicht.für unser Hobby, ein So. kfz als Womo, oder Bürobus oder anderes So. kfz. Benötigst du immer über 3,5 to den FS Klasse C, oder CE, wenn du einen Anhänger über 750 Kg anhängen willst.
    Du darfst auch nicht mehr Personen als 9 Personen darin befördern, egal ob privat oder gewerblich.


    Ich weiss, daß die Unternehmer, die Tourbusse einsetzen, in letzter Zeit versuchen, ihre Busse als So Kfz Wohnmobil mit mehr als 9 Plätzen zuzulassen. Damit spart man sich die vierteljährliche Sonderuntersuchung.


    Da musste wohl mal daran denken über Winter⛄ den C zu machen. Wer bei ❄ die Ausbildung macht, kann später auch besser fahren.


    So long
    Gruss aus Bochum


    Charly

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!

  • Hallo und Danke an Charly, Berni und teasy!


    Also wird es doch C, wie es aussieht. Anhänger muss nicht sein.


    1. Hat jemand Erfahrung mit der Obrigkeit, wenn mehr als 8 Sitzplätze vorhanden sind? Laut Gesetz dürfen es nur 8 Sitze sein. Dürfen mehr Sitz-"Möglichkeiten" vorhanden sein? Quasi ´ne Couch oder eben mehr Sitze (KOM), um mal die Fensterseite zu wechseln?


    2. Sollte ich einen Doppeldecker mit C bewegen bzw. als SoKfzWomo zulassen wollen, müsste ich wirklich erst alle 80+ Sitze rausruppen?


    3. Verliert der Bus nicht automatisch seine Oldtimerfähigkeit, wenn ich den Umtypisiere bzw. Sitze entferne?


    4. Ein Fahrlehrer sagte mir, dass ich einen leeren KOM zur techn. Überprüfung mit C fahren, NICHT aber überführen dürfe. Was soll denn der Quatsch!? Ist das wirklich so?


    Gruß, ALEX

  • ja alex, das ist so
    du darfst eins nicht vergessen,
    wir leben in deutschland
    hier ist alles geregelt
    ralf

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Ja was die Sitzplätze angeht, ist es sicher denkbar, dass mehr Sitzgelegenheiten vorhanden sein dürfen, allerdings werden nur 8 Fahrgastplätze, bzw 9Sitzplätze eingetragen. Warum nicht die Plätze wechseln dürfen?
    Ich habe auch 11 Sitzmöglichkeiten, aber nur 9Sitze eingetragen.


    Du darfst Ja niemals mehr als 9 Personen befördern, auch nicht mit dem D Schein

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!

  • Das mit der Überführung ist in einem älteren Thread schon aufgetaucht. Ich hab damals die Mail des Bürgerbüros Karlsruhe veröffentlicht.


    Lukas

    Lukas

  • na, ich meld mich auch nochmal...


    meines Wissens ist das mit dem KOM überführen mit der Klasse C mit den aktuellen Führerscheinen komplett weggefallen...aber die "Alten" haben noch Bestandsschutz, bei meinem Vater ist es beim Umtausch seines Führerscheins auf die "Scheckkarte" auch extra auf der Rückseite vermerkt worden...frag sicherheitshalber nochmal deinen Fahrlehrer...


    Klasse C ist sicher am einfachsten und man lernt noch viel mehr über die Technik (besonders die Bremsanlage), beim Busschein geht es eher wirklich um die Personenbeförderung und die rechtlichen Geschichten...


    Lass dir beim C übrigens nicht noch die Berufskraftfahrer-Qualifikation aufschwätzen...wenn du nicht gewerblich auf nem LKW unterwegs sein willst, brauchst du diese nicht..also, solange du wirklich NUR mit deinem Wohnmobil zum Spaß unterwegs bist und auch nie nimmer planst, dich jobmäßig auf nen Bock zu setzen, kannst du dir die Berufskraftfahrerqualifikation sparen, denn die haut kosten- und zeitmäßig nochmal richtig fett rein...


    wie erwähnt, für "so.Kfz Wohnmobil über 2,8 Tonnen zGM" brauchst du oberhalb der 3,5 Tonnen nur den C (bzw. bei den 7,5 Tonnern nur den C1), nicht den "D"...weil meines Wissens alles, was mehr als 8 Sitzplätze (plus Fahrer) und nicht in die Kategorie "so. Kfz Katastrophenschutz" fällt, automatisch ein KOM (Kraftomnibus) wird...


    Übrigens: durch eine Änderung der Zulassungsart ändert sich ja nicht automatisch das Erstzulassungsdatum (Datum, wann das Fahrzeug ERSTMALIG in Verkehr gebracht wurde), daher sollte die Änderung der Zulassungsart fürs H-Kennzeichen unerheblich sein...beispielsweise ist es bei ehemaligen Feuerwehrfahrzeugen so, dass die Zulassungsart "so. Kfz Löschfahrzeug" garnicht auf privat umgeschrieben werden kann (ich rede hier von Hessen, angeblich hat das in anderen Bundesländern mal geklappt, aber das wird sich mit der Umsetzung der Euro-Normen da auch ändern, Hessen war da beim Umsetzen SEHR schnell...) und man sich fürs H eine "passende" Zulassungsart suchen muss, also im worst case "LKW geschlossener Kasten" oder irgendein "so. Kfz", um dem Sonntagsfahrverbot oberhalb der 7,5 Tonnen zGG zu entgehen.

    "Auf hoher See und bei hessischen Zulassungsbehörden bist du in Gottes Hand."

    Einmal editiert, zuletzt von Der_Busfahrer ()

  • Ich kann jetzt nur von Österreich reden - wer einen einen alten FS hat u. dort das recht hatte einen leeren Bus zu lenken hat das auch noch immer sofern er im FS den code "105" eingetragen hat

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

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