Hallo Gemeinde werde mit meinbem S 6 xxl nach Italien durch die Schweiz fahren.
Gibt es für die Schweiz eine Befreiung von der Durchfahrgebühr?
Wer weiß was?
Danke Gruß
Torsten
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Gemeinde werde mit meinbem S 6 xxl nach Italien durch die Schweiz fahren.
Gibt es für die Schweiz eine Befreiung von der Durchfahrgebühr?
Wer weiß was?
Danke Gruß
Torsten
so sieht das Formular 56.96 aus :
muss bei jeder Einfahrt in die Schweiz geholt werden.
Wichtig ist ein Muster, die finden das sonst nicht so gerne ......
Moijn Torsten,
ja, das gibts, dass stand auch irgend wann mal im Boten vom SETRA Club, sogar mit Formular.
Ich geh davon aus, dass Du als Funktionär eine Mitgliederlister hast, fragen könnte man da noch Siggi Wolf, Jochen Abele, Peter Paulus, ....
Werd dann heute mal überlegen wo ich den Bericht finden könnte.
Auf jeden Fall wird das bei der Einfahrt in die Schweiz an der STelle wo die Schwerlastabgabe bezahlt wird beantragt, wobei es Zollstationen geben soll, die das NICHT akzeptieren.
Ohhh - da war STefan schneller.
Gruß
Jörg
Link gerichtet.....
Hallo und guten Morgen,
wenn Du mir eine Faxnummer per PN zukommen lässt, kann ich Dir das
Formular zufaxen. - Eines dabei zu haben, ist sehr hilfreich, da die Beamten sonst sagen, das gibt es nicht.
Die Befreiung muss bei jeder Einreise neu ausgestellt werden!
Liebe Grüße
Bodo
Hallo zusammen
Wenn ausländische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen durch die Schweiz fahren, können die bei der Einreise einen Formular 56.96 beantragen. Damit entfällt die LSVA. Wie ist es mit Fahrzeugen die als Oldtimer in der Schweiz geprüft wurden? Können die auch Gebührenfrei fahren
Schöne Suntig!
Flori
Hallo Flori
Wenn du im Fahrzeugausweis den Eintrag "Veteranenfahrzeug" hast, bist du von der LSVA befreit.
Siehe dazu folgenden Link: http://www.ezv.admin.ch/zollin…_abgaben/00379/index.html
Gruss Chrigu
Super. Danke Chrigu.
Gruss
Flori
Hallo zusammen
habe beim Strassenverkehrsamt St. Gallen (TÜV) mal nachgefragt, ob ich einen umgebauten Bus auch mit Veteraneneintrag einlösen kann!
Die Antwort viel so aus, wie ich das (leider) erwartet habe.
Sehr geehrter Herr Berger
Danke für Ihre Anfrage. Eine Veteranenzulassung ist nicht möglich, da das Fahrzeug nicht der ursprünglichen Ausführung entspricht und die km-Leistung (5000) zu hoch ist.
...
Also liebe Ausländischen Wohnbusfahrer mit H-Zulassung. Geniesst euren privilegierten Status Schweizer Wohnbusfahrer zahlen immer
(noch nicht, aber bald ) zahlende Grüsse
Christoff
es gibt aber auch wohnbusse, die sind nie als bus gelaufen,
sondern ab werk wohnbus, so einen müßtest du finden
der o 404 von bernd ist so einer, zb, und den könntest du auch kaufen
es gibt aber auch wohnbusse, die sind nie als bus gelaufen,
sondern ab werk wohnbus, so einen müßtest du finden
der o 404 von bernd ist so einer, zb, und den könntest du auch kaufen
Ja ich weiss, dass der auch zu haben ist.... ABER!!!!
Als Veteran zugelassen werden heisst aber auch, max. 2-3000 km fahren pro Jahr. Und das käme nur schon mit dem Sommerurlaub zusammen. Und wir möchten auch mal ein Wochenende fortfahren und unsere schöne Schweiz ein wenig verunsichern...
und der wichtigste Punkt ist.... => out of (my price) range
Gruss Christoff
Alles anzeigenHallo zusammen
habe beim Strassenverkehrsamt St. Gallen (TÜV) mal nachgefragt, ob ich einen umgebauten Bus auch mit Veteraneneintrag einlösen kann!
Die Antwort viel so aus, wie ich das (leider) erwartet habe.
Sehr geehrter Herr Berger
Danke für Ihre Anfrage. Eine Veteranenzulassung ist nicht möglich, da das Fahrzeug nicht der ursprünglichen Ausführung entspricht und die km-Leistung (5000) zu hoch ist.
...
Also liebe Ausländischen Wohnbusfahrer mit H-Zulassung. Geniesst euren privilegierten Status Schweizer Wohnbusfahrer zahlen immer
(noch nicht, aber bald ) zahlende Grüsse
Christoff
Hallo.
Also hat man wieder den Rang gefunden um uns weiterhin zu schröpfen. Wenn aber ein Bus vor 30 Jahren umgebaut wurde,so sollte es wieder diskutabel sein. Die Km-Leistung machst du doch nie!-Oder?? Mit einer Taschenlampe und einer Flachzange könnte man es korrigieren, aber so was machen wiiir doch nie!!!!!- Sicher nit!!!
Mit lachenden Grüssen
Flori
Hallo Leute,
gibt es diese Möglichkeit noch, denn ich habe bei der Eidgenössischen Zollverwaltung kein Formular 56.96gefunden.
Wenn ja hat jemand einen funktionieren Link für nen Download.
Gruss
Michael
das verstecken die gerne. Es wird auch ohne Muster gerne mal nicht gefunden....
Muster kannst du weiter oben im Beitrag 2 holen, mach die Nummer raus und lege es am Schalter hin.
Im Mai 2015
Ich hatte noch das alte Formular dabei .
Es wurde in der EDV nicht gefunden, ( die beiden Grenzer haben mindesten 15 Minuten gesucht und sich gewundert es nicht zu finden) aber auf dem alte Formular Handschriftlich die Daten dazugeschrieben.
Somit ging es ohne Gebühren durch das Land.
Empfehlung :
Unbedingt das Formular ausdrucken und mitnehmen.
Schönen Urlaub
Torsten
Wie sieht das neue den aus ?
Kann es vielleicht sein das kein Formular notwendig ist ????
Grüßle Uwe
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