Hallo!
Ich habe mit Entsetzen folgendes gelesen:
ZitatAlles anzeigenÜberführung von Omnibussen mit LKW-Fahrerlaubnis
Ab dem 1.2.2005 gilt die Regelung, dass Besitzer der Fahrerlaubnis Klasse C (LKW) Busse ausschliesslich zur Überprüfung des technischen Zustands fahren dürfen. Dieser Zweck der Fahrt muss nachweisbar sein, was das Vorhandensein einer Werkstatt voraussetzt.
Ausnahmen und Überführungen sind ausdrücklich nicht gestattet.
Für alte umgeschriebene Führerscheine gilt dies nicht, sofern die Kennziffer 172 in der entsprechenden Spalte steht.
Nun habe ich im vergangenen Jahr Klasse C erworben. Gilt für meinen Führerschein nun kein Bestandsschutz? Kann man mir dort einfach Rechte nehmen, die ich bei Erwerb des Scheins hatte?
Gruss,
Manjo.