Änderung der Rechte für Führerscheinklasse C

  • Hallo!


    Ich habe mit Entsetzen folgendes gelesen:



    Nun habe ich im vergangenen Jahr Klasse C erworben. Gilt für meinen Führerschein nun kein Bestandsschutz? Kann man mir dort einfach Rechte nehmen, die ich bei Erwerb des Scheins hatte?


    Gruss,


    Manjo.

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

  • Servus, Manjo.


    Der letzte Absatz gibt die Antwort: Hast du die Ziffer auf deinem Schein, ist alles paletti. Ist die Ziffer nicht da, höfliche Anfrage an das zuständige Amt. Aber willst du wirklich Busse überführen? Deiner ist doch ein WoMo?
    So.KFZ WoMo ist was anderes als Kraftomnibus, auch wenn es einmal einer war :)

    Norbert


    - - - -
    Steyr SL11 HUA 250

  • Hallo!


    Die Ziffer 172 in Spalte 12 gibt's nur, wenn Du den alten 2er umgeschrieben hast. Ansonsten nicht! Daher meine Nachfrage. Und manch ein Wohnbus ist zum Zeitpunkt des Kaufs noch keiner!


    Gruss,


    Manjo

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

  • Servus, Manjo.


    Du beantwortest alle deine Fragen selbst, nur meine nicht:


    C ist C und Bestandsschutz gibt es nur für alte Klasse 2, die sich als C mit Kennziffer darstellt. Fertig, Ende, Ausnahmen laut zitiertem Text explizit nicht zulässig.


    Dann wiedrhole ich nochmals die Frage von oben:
    Willst du Busse überführen?
    Deine Bücherei wird wohl So.KFZ Bücherei (oder so ähnlich) sein, also ebenfalls kein Kraftomnibus...


    Aber solange du auf meinne Frage nicht antwortest, ist keine Aussage möglich, sorry,

    Norbert


    - - - -
    Steyr SL11 HUA 250

  • Hey was willst Du eigentlich, Nufue?


    Es ging und geht mir immer noch darum, die Frage zu klären, ob die Rechte, die zur Zeit des Erwerbs eines Führerscheins, sei es nun Klasse 2 oder C, Bestandsschutz haben oder nicht. Ich erwerbe ein Papier und damit die Erlaubnis, bestimmte Sachen zu tun, und nun werden mir per neuem Gesetz diese Sachen wieder beschnitten, wohingegen für einen anderen, der zu einem früheren Zeitpunkt ähnliches Papier erworben hatte, Bestandsschutz gilt. Da wird doch wohl mit zweierlei Maß gemessen, oder?


    Was ich mit dem Papier tue oder nicht tue ist doch hier vollkommen unwichtig.


    Gruss,


    Manjo.

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

  • Zitat von "Manjo"

    Es ging und geht mir immer noch darum, die Frage zu klären, ob die Rechte, die zur Zeit des Erwerbs eines Führerscheins, sei es nun Klasse 2 oder C, Bestandsschutz haben oder nicht. Ich erwerbe ein Papier und damit die Erlaubnis, bestimmte Sachen zu tun, und nun werden mir per neuem Gesetz diese Sachen wieder beschnitten, wohingegen für einen anderen, der zu einem früheren Zeitpunkt ähnliches Papier erworben hatte, Bestandsschutz gilt. Da wird doch wohl mit zweierlei Maß gemessen, oder?


    So dachte ich auch erst, aber wenn man sich die Neuregelung der Führerscheinklassen (ist ja schon wieder ein paar Tage her, heißt aber immer noch Neuregelung :) ) ansieht, dann stellt man fest, dass die genannten Überführungsfahrten mit dem C oder CE nie erlaubt waren! Fido hat mir dazu im busfreaks.de zwei Links genannt, wo man das findet. Also nix is mit Bestandsschutz. Ich bin mit meinem drei Wochen alten CE genauso davon betroffen, aber meiner ist schon ein So.Kfz.

  • So, jetzt habe ich es mal rausgesucht ... also, die neuen Klassen gelten seit dem 1.1.1999, hier findet man was dazu http://www.bmvbw.de/Der-neue-E…hrerlaubnisrecht-.388.htm, interessant ist Abschnitt 2, in dem für C und C1 ausdrücklich steht "Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D ...". Weiter unten folgt dann eine Erklärung der im Führerschein verwendeten Schlüsselzahlen und schon da findet sich die ominöse 172, die nur den Inhabern des alten 2er Überführungs- und Probefahrten mit leeren KOM erlaubt. Die "Neuregelung" ab 1.2.2005 ist also gar keine, sondern nur die Umsetzung längst beschlossener Sachverhalte.

  • Sodala, nun habe ich das mal aus meinem Lehrbuch für den C Klasse Führerschein herausgesucht. Dort steht:


    Zitat

    Inhaber der Klasse C dürfen innerhalb der BRD Busse ohne Fahrgäste fahren, wenn die Fahrten zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.


    Also gilt hier scheinbar doch kein Bestandsschutz?


    Gruss,


    Manjo.

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

  • Hallo Manjq,


    lese es doch einfach auf Seite 30 des aktuellen Setra Boten nach.
    Da steht es genau beschrieben.

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Hallo Stefan!


    Genau das habe ich gemacht und konnte es nicht glauben, so wie es da geschrieben stand, so dass ich hier nochmal - hoffentlich Rechtskundige antreffend - nachgefragt habe.


    Gruss,


    Manjo.

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

  • Hallo Oli,


    den Bestandschutz, den du suchst gibts wirklich nicht! Wie oben schon mehrfach erwähnt, gilt der Führerschein der Klasse C/CE nicht für Fahrzeuge der Klasse D.


    Das ist als Übergangsregelung zur Überführung leerer Kraftomnibusse zwar noch erlaubt worden, aber genau diese Übergangsregelung wird jetzt zum 01.02.05 eben wegfallen.


    Ich sehe aber für Fahrzeuglenker, wie wir es sind, dahingehend kein Problem, da unsere Fahrzeuge ja keine KOM mehr sind, sondern SoKfz, egal mit welcher Bestimmung, ob als Bücherei oder BüroFz oder Womo, alles was als SoKfz bezeichnet ist, ist kein KOM.


    Hat der KOM nicht mehr als 8 Sitzplätze, wärs auch wieder kein Problem, da der Führerschein (egal ob B oder C) für Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen außer Fahrer erlaubt. Also will man einen KOM kaufen der noch nicht umgeschlüsselt ist zum SoKfz, einfach Sitze rausschrauben (bis auf max. 8) und los gehts, das ist dann auf jeden Fall wieder erlaubt, selbst ohne die 172 in der rechten Spalte des Führerscheines.


    Gruß Rudi

    mit wohnmobilem Gruß
    Rudi
    (KAROSA O-908)

  • Zitat von "Rudi"

    Hat der KOM nicht mehr als 8 Sitzplätze, wärs auch wieder kein Problem, da der Führerschein (egal ob B oder C) für Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen außer Fahrer erlaubt. Also will man einen KOM kaufen der noch nicht umgeschlüsselt ist zum SoKfz, einfach Sitze rausschrauben (bis auf max. 8) und los gehts, das ist dann auf jeden Fall wieder erlaubt, selbst ohne die 172 in der rechten Spalte des Führerscheines.


    Gruß Rudi


    Das wiederum ist eine interessante Zusatzinformation ...

  • Servus.


    Ich bin mir nicht sicher, ob das rausschrauben der Sitze ausreichend ist. IMHO zählt, was im Zulassungsschein oder Fahrzeugbrief steht, die tatsächliche Anzahl der Sitze ist nicht relevant.

    Norbert


    - - - -
    Steyr SL11 HUA 250

  • da schließe ich mich nofue an. Da mit C-Schein ja (offenbar nun) grundsätzlich das Fahren von KOM verboten ist, auch leer, ist es unerheblich, wieviele Sitze der KOM besitzt, wenn er über 3,5t hzGg hat, ist das Platznehmen auf dem Pilotenplatz verboten.
    Das Rausschrauben bringt gar nichts, erstens steht im Fahrzeugbrief was anderes, zweitens darfst du den KOM wie erwähnt ja nicht mal leer fahren.

    Thomas
    ________________


    Steyr SMP 11 HUA 250

  • Leute, ihr habt recht!


    Sorry, aber da hab ich mir mal selbst in Eigentor geschossen!
    Mit KOM-Eintragung geht nix mehr mit Klasse B oder C.


    *tiefe Verbeugung* ob der gemachten Falschaussage....

    mit wohnmobilem Gruß
    Rudi
    (KAROSA O-908)

  • Fugg der deutschen Gesetzgebung. *grrrruummmllllll*


    Ich fühle mich jedenfalls betrogen. Da könnte ja nun morgen so ein schlauer Gesetzesmacher auf die Idee kommen, und den C-Klasse nochmal unterteilen... was weiss ich... ab 12 t brauchst Du noch einen Zusatzschein... usw. usw...


    Willkommen im Gesetzes-Unrechts-Dschungel.


    Manjo.

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

  • Nee, kann er nicht, da steht der Bestandsschutz vor. Dein Lehrbuch zum Führerschein ist eben falsch und die haben sich sicher solche Fehler auch vorbehalten ... steht bestimmt irgendwo "Angaben ohne Gewähr".

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