Bisher war eine gültige Gasprüfung notwendig für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung.
Das wurde mit Ablauf des letzten Jahres vorübergehend geändert
Im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871).
Die Mangelbewertung wurde darin bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt.