Gasprüfung ausgesetzt bis 2023

  • Bisher war eine gültige Gasprüfung notwendig für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung.


    Das wurde mit Ablauf des letzten Jahres vorübergehend geändert
    Im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871).
    Die Mangelbewertung wurde darin bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt.

  • na ja ... dann gibts mehr "natürliche auslese" :great:



    ich fahr net ohne gasprüfung ...und wenn da was bemängelt würde ... is auch berechtigt das fahrzeug so nicht im verkehr zu bewegen ! :thumbdown:


    my 50 cent dazu !


    stephan

  • hast du völlig recht!


    Sehe das genauso,...habe bisher zwar noch keine Probleme mit meiner Instalation gehabt,


    aber ich hab keine Lust, auf Wolke sieben zu hocken, wegen den paar Euros erspanis.... :rolleyes:

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • eine Gasexplosion kommt meist nur nach einer "Manipulation" an der Gasleitung oder Geräten vor
    und das auch noch in verschwindend geringer Anzahl. Etwas Sorgfalt und Vorsicht und es läuft.


    Ich würde mir eher Gedanken über das Fahrverhalten im Straßenverkehr machen ;(
    Zu hohe Geschwindigkeit, Ablenkung, Übermüdung etc...
    Und am Stauende zu stehen ist gefährlicher...

  • Veraltete Gasschläuche, Teschnische Dekekte an Zündsicherungen- sieht man auch nicht
    macht aber herrlich bumms- ich mach die Gasprüfung-egal ob sie jemand sehen will-oder nicht
    hat der Prüfer mist gemacht-haftet er auch

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Ich werde die Gasprüfung auch machen. Gibt mir einfach das Gefühl, was für meine Sicherheit getan zu haben.
    Syphatisch ist mir der Gedanke, dass ich zeitlich nicht mehr an die HU gebunden bin schon, das muss ich zugeben.


    Sich allein aufgrund der Gasprüfung in Sicherheit zu wiegen, finde ich allerdings schon gewagt.


    GP heißt doch lediglich:
    - bei der Prüfung hat die Gasanlage die Grundlagen zur Erteilung einer Plakette erfüllt
    - generell gibt es keine Schadensersatz Ansprüche an den Prüfer, da diese nur den Zustand bei der Vorführung wieder gibt und nicht den im Betrieb
    • auch eine Garantie, dass die geprüften Anlagen bis zur nächsten Prüfung einwandfrei funktionieren kann und wird nicht gegeben.


    Es ist also nur ein Zeitpunkt-Prüfung.



    eine Gasexplosion kommt meist nur nach einer "Manipulation" an der Gasleitung oder Geräten vor
    und das auch noch in verschwindend geringer Anzahl. Etwas Sorgfalt und Vorsicht und es läuft.


    Ich würde mir eher Gedanken über das Fahrverhalten im Straßenverkehr machen
    Zu hohe Geschwindigkeit, Ablenkung, Übermüdung etc...
    Und am Stauende zu stehen ist gefährlicher...


    Deshalb bin ich da im Grunde auch bei dir ...

  • Also Gasexplosionen gibt es fast nie. das Wort ist eine Erfindung der Presse.
    Was ich viel schlimmer finde, ist die Tatsache, dass ein Verein einem Installateumeister untersagen darf, Gasprüfungen an Fahrzeugen vorzunehmen, ohen dort hohe Lizengebühren zu zahlen, bzw. sich von den Amateuren schulen lassen muß. In Häusern darf er das und die hängen an einer Leitung.


    Das soll aber nicht heißen, dass Anlagen nicht geprüft werden sollen (ich kenne euch....9

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Was ich viel schlimmer finde, ist die Tatsache, dass ein Verein einem Installateumeister untersagen darf, Gasprüfungen an Fahrzeugen vorzunehmen

    Vor 25 Jahren reichte es einen Gesellenbrief aus dem Kfz Bereich zu haben ;) Dazu ein Beleg das du die Zulassung fuer den Beruf brauchst und schon warst du Schulungsteilnehmer und danach ausfuehrendes Organ.



    Bei meinem Gasherd reicht es alle 5 Jahre den Schlauch zu erneuern und je nach Verschleiss der Kugeln und der Dichtung im Bajonettverschluss eben diesen auch.
    Keine Gaspruefung vorgeschrieben. Selbstredend kontrolliere ich die Schlauchverschraubungen an beiden Enden regelmaessig.



    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Da hat wohl irgend jemand mal nachgerechnet und die entsprechenden Schlußfolgerungen gezogen. An anderer Stelle hat das vor einigen Jahren nicht geklappt, da irgend eine Lobby verhindert, dass das sinnlose Medical für Hobbypiloten abgeschafft wird. Die Engländer sind da fixer gewesen. Es hat noch kein Medical einen Absturz verhindert, genau wie wahrscheinlich noch keine Gasprüfung ein Gasleck verhindert hat. Wenn es nach Gas riecht, dann stellt jeder freiwillig die Anlage ab. Mit Propangas sind bei Wohnmobilen, wenn das Gas nach unten weg kann, auch kaum Explosionen möglich.
    bb
    hei

  • ... Und im übrigen ist, wie Christian schon geschrieben hat, die Prüfung eine "Momentaufnahme". Wenn was sicher macht, dann ehr ein Gasmelder, da kann ich zumindest sicher sein, daß meine Umgebungsluft, zum aktuellen Zeitpunkt, nicht explosiv ist.


    Gruß
    Sugar

    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

  • tripple delta ... woher hast du diese weisheit ? ich muss einmal im jahr zum fliegerdoc ! :cursing:
    und ich hab n abdrückgerät für gas! und jedesmal wenn ich die gasanlage in irgend einer form angefasst habe hängt das nicht 5 min sondern 3 stunden dran ... und wenn da kein leck ist fühl ich mich zwar wohl ... aber die gasprüfung lass ich trotzdem bei dekra machen ... weil ein prüfing. vielleicht irgendwas sehen könnte was ich übersehen hab ?!


    stephan

  • Ab 60 muss man jedes Jahr zum Medical, das ist bitter. Es gab einen Gesetzesentwurf des Verkehrsministers, der das Midical für PPL und UL abschaffen wollte. Es waren wohl Meck-Pom und noch ein nordisches Bundesland, die im Bundesrat das gekippt haben.


    Sorgfältig mit seiner Gasanlage umzugehen ist ja auch logisch, aber es ist wie beim TÜV. Man kann vom Hof fahren und die Kiste bricht zusammen. Der TÜV-Prüfer ist nicht verpflichtet alles zu finden, noch haftet er.
    bb
    hei

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