Hallo,
Gibt es auch ein Sonntagsfahrverbot wenn man mit einem LKW (12 tonnen) mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs ist?
Lucas
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
Gibt es auch ein Sonntagsfahrverbot wenn man mit einem LKW (12 tonnen) mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs ist?
Lucas
Kurzzeitkennzeichen gibt es keine Beschränkungen was Sonntagsfahrverbote angeht!
Wenn du den LKW, als Privatmann überführst, greift hier für dich kein Sonntagsfahrverbot!
Das Fahrverbot bezieht sich auf Gewerbetreibende bzw. den Güterverkehr!
Grüße, Sebastian
Gaaanz dünnes Eis !!!!!!!
Selbst schon mehrfach so gemacht inkl. Polizeikontrolle!
Kaufvertrag auf meinen Namen (Privat), Fahrzeug für Privatgebrauch!
Kurzes Bla Bla und dann..... OK, Gute Weiterfahrt!
Wenn es Diskussionen gibt, einfach darum bitten, zu zeigen wo es geschrieben steht.
Sonntagsfahrverbot wird kontrolliert um Wettbewerbsvorteile unter den Speditionen zu vermeiden!
"Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren"
Das was er machen will, denke ich mal, ist weder geschäftsmäßig noch entgeltlich!
Gilt übrigens ebenso für das Ferienfahrverbot!!!
Dein LKW war doch ein Feuerwehrfahrzeug und ist auch als solches zu erkennen (Rolladenaufbau)?
Dann würde ich mir erst recht keine Gedanken machen.
Und warum bekommst du auch als Privatmann,
der z.b. einen VW Bus als LKW eingetragen hat am Sonntag mit einem Anhänger eine Knolle ???
Denke mal das es ausschlaggebend ist als was das Fz Zugelassen war oder ist.
ZitatUnd warum bekommst du auch als Privatmann,
der z.b. einen VW Bus als LKW eingetragen hat am Sonntag mit einem Anhänger eine Knolle ???
Denke mal das es ausschlaggebend ist als was das Fz Zugelassen war oder ist.
Bekommst du nicht (mehr). Die StVO wurde 2017 diesbezüglich geändert.
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