Meinen die mich?

  • leut ... sin mer mal ganz realistisch ... ein privater parkplatz unterliegt nicht dem öffentlichen interesse !


    heisst wenn da 10 km/h schilder aufgestellt sind interessiert das die öffentlichkeit nicht !


    hier gilt die stvzo ... pillepalle !!!


    der betreiber des parkplatzes wie auch die gerichte interesiert das n furz !


    wenn ich auf meinem betriebsgelände hinschreib ...keine roten fahrzeuge und dann die jungs vom trachtenverein ruf weil ein roter drauf steht ... dann verweigern die ihren dienst und verweisen mich auf s zivilrecht !


    dann kann ich ja zum anwalt gehn ... wenn ich verlieren will !


    die unterscheidung gilt ... privater grund /zivilrecht öffentlicher grund /staatsinteresse ! :love: :love: :love:


    stephan

  • Gut zu wissen, dass M1 davon ausgenommen sind.
    Weil es dazu passt, bisher bin ich beim Überholverbot für LKW in Deutschland immer brav rechts in der LKW Kolonne gestanden. Scheint so, dass man hier doch locker vorbeifahren darf da ja M1 wieder ausgenommen sind. Eintrag Wohnmobil ist ja nur eine nähre Beschreibung. Denke ich zumindest.


    @Ländler: wie kannst du nur eine Ö Seite zitieren wenn es sich um ein deutsches Verkehrsschild handelt :joke: Sind doch total anders beschrieben, meinen aber doch das Gleiche, Fahrverbot für LKW über 3,5to.

  • Das in der Frage gezeigte Schild ist bei uns noch mit einem roten Balken durchgestrichen ( Schild 306.5 ) und sagt aus das man dort mit Lastkraftwagen und Sattelzuegen nichts zu suchen hat. Auch ein umgebauter Blumenlaster bleibt wegen seiner Homologation technisch ein Lastkraftwagen!


    Fuer Busse und Womos gilt das nicht da diese nur sehr sehr selten 38, 52 oder 60 to zGg erreichen.


    Das Schild 310 zeigt einen LKW von hinten mit aufgemalter Gewichtsangabe. DAS gilt fuer ALLE Fahrzeuge mit mehr als zwei Raedern und oberhalb des angegebenen Gewichtes, also auch fuer Busse und aehnliches.


    Ausnahmen die durch das Unterschild mit einem Bus drauf gekennzeichnt sind gelten NUR fuer gewerblich genutzte BUSSE.


    Stehen auf Privatgrund ( Ikea, Supermarkt z.B. ) Schilder die dem oeffentlichen Strassenverkehr entliehen sind, sind diese amtlich genehmigt und gelten wie im oeffentlichem Raum auch ( Auch die hoehe der Strafe ist die gleiche )
    Ohne Genehmigung werden und duerfen sie gar nicht angebracht werden.
    Speziell Ikea spart sich die Gebuehren fuer die Genehmigung durch aufstellen der Hoehenbegrenzer, bietet aber meist extra Parkflaechen fuer Busse und grosse Womos. Da muss man aber oft 4 min. gehen zum Eingang ;)


    Das alles nur fuer den Fall das ihr euch nach Norwegen verirrt.


    Ich bin mal in D in Gedanken mit dem Chevy an dem erstgenannten Schild vorbei gerauscht und hab, trotz Pkw M1, 20 Euronen zahlen muessen da er eben ueber 3,5 to liegt und ich somit da nicht zu fahren habe.


    Gruss
    Stephan



    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Ist doch immer wieder interessant wie sich hier alle immer auf diese Vorschriften Tröts stürzen, fehlt es euch an arbeit?


    Nich labern, einfach machen.

    gruß Stefan


    Selbst ist der M.A.N.


  • Quelle: https://www.bussgeldkatalog-mp…3-5-t-verkehrszeichen.php




    Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t


    Zeichenbeschreibung:


    Dieses Verkehrszeichen ist ein rundes Schild mit roter Umrandung und Lieferwagen / Lkw in der Mitte.


    Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO


    Verkehrszeichen 253 Verbot
    für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t,
    (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen
    Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)


    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

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