Eingetragene Liegeplätze

  • Hi Leute!
    Ich hätte da gern ein Problem :P


    und zwar habe ich in meinem Fz Schein gesehen das unter S2 "2 Liegeplätze" befinden.
    Bei S1 sind 9 sitze eingetragen.
    Fahrzeug ist als sonstiges Kfz Wohnmobil ü. 2.8t zugelassen.
    Nun nach Adam Riese macht 9+2 =11 Fahrgastplätze?!


    Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass ich mit 11 Personen an Bord fahren darf, da 2 sogesehen NUR liegend tansportiert werden müssten :D ?


    Meine Fragen:
    Hat das Führerscheintechnisch Bedeutung?... Sprich welche Führerscheinklasse ist erforderlich?


    Dürfte man nun diese während der Fahrt benutzen?
    Wie sieht ihr das?

  • Es geht nur um die Sitzplätze.


    Liegendtransporte darfst du nicht durchführen. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei den beiden Liegeplätzen nicht um Krankenfahrtragen auf Tischen handelt...

    Viele Grüße


    Thorsten


  • Es geht nur um die Sitzplätze.


    Liegendtransporte darfst du nicht durchführen. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei den beiden Liegeplätzen nicht um Krankenfahrtragen auf Tischen handelt...

    Ne es handelt sich um das fest verbaute Bett im Schlafzimmer.

  • Da steht doch " Womo...." ich verstehe nicht, was der Prüfer dann wieder so viel geschrieben hat.
    Also einige zeigen doch immer mal wieder, das sie die Schreibwut haben, und teils so viel Mist drauf schreiben, was nicht nötig ist. :wack: :wack: :wack:

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

  • Da steht doch " Womo...." ich verstehe nicht, was der Prüfer dann wieder so viel geschrieben hat.
    Also einige zeigen doch immer mal wieder, das sie die Schreibwut haben, und teils so viel Mist drauf schreiben, was nicht nötig ist. :wack: :wack: :wack:


    Ich würde das jetzt nicht so kritisch sehen. Der Prüfer wollte sich einfach absichern, dass zum Zeitpunkt des Gutachtens tatsächlich Betten verbaut sind. Das noch welche dazu kommen können ist damit nicht ausgeschlossen.
    Führerscheinrechtlich haben sie wie geschrieben keine Relevanz.


    Mein Gutachter hat gesagt "mir doch egal wie viele Betten hier drin sind." Dafür ist bei mir die Küche eingetragen. :)

  • Carsten, die Voraussetzung für ein Womo gibt das vor, und damit ist alles andere überflüssig.
    Eingetragen sollten nur alle Sitzplätze sein.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

  • Die Frage des TE war, ob es Auswirkungen auf den Führerschein hat, und hier lautet die Antwort nein.


    Die Liegeplätze dürfen während der Fahrt nicht genutzt werden. Es sei denn sie verfügen über Gurthaltesysteme. Und die gibt es, soweit ich weiß nur auf Krankenfahrtragen.....

    Viele Grüße


    Thorsten

  • Ach so ? Und wie bitte ist dann der 2te Fahrer im LKW und / oder Bus gesichert ? Ich hatte da nur immer so ein Fangnetz :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • so sehe ich es auch sputnik - möglicherweise sind es wirklich 11 Plätze u. somit ein "D" schein notwendig - aber wissen tu ich es nicht ;(


    Ligemtransport kann auch ohne grt genehmigt werden wenn quer zur fahrtrichtung u. man nicht nach vorne fliegen kann

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Also das wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln.


    Wir haben dieses Thema bei uns im DRK Monate lang gehabt. Die alten KatS-Fahrzeuge hatten die Klapptragen in speziellen Tragelagerungsböcken, dort eingerastet, hat sich gor nix mehr bewegt. Der Patient war auf die Trage geschnallt, mit der er vorher 100m weit Berg auf und Berg ab über Stock und Stein geschleppt wurde.


    Die Fahrt in diesen Fahrzeugen wurde untersagt, da sie nicht über erforderlichen Halteeinrichtungen verfüge, mit der der Patient "fest mit dem Fahrzeug verbunden" werden kann. Also hatten wir Krankentransportfahrzeuge, mit denen kein Patient mehr transportiert werden darf.


    Auch quer zur Fahrtrichtung können erhebliche Verletzungen verursacht werden.

    Viele Grüße


    Thorsten

  • darum habe ich gesaft quer KANN genehmigt werden - aber man muss irgendwo anstehen damit man nicht nach vorne fliegt - Schlüsselwort Formschlüssigkeit


    Längs zur Fahrtrichtung ist es nur mit den speziellen Krankentransportbetten möglich - anders nicht.


    Ausserdem ist die Eintragung sicher schon länger her u. die Voraussetzungen waren sicher damals noch nicht so streng wie heute


    Und die Betten in den Bussen sind ja wirklich sehr eng - da kann man teilweise nichtmal die Knie abbiegen u. in diesen ist es meines Wissens nach erlaubt zu schlafen - zumindest für den Fahrer.


    Das einziege ist, dass die Betten nicht zur Fahrerzahl dazugerechnet werden, da bei Bussen u. LKW für jedes belegte Bett ein freier Sitzplatz vorhanden sein muss - Zumindest habe ich es anodazumal beim FS gelernt - ob das heute noch so ist muss ich ehrlich sagen weis ich nicht

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Also was mir noch so nach meiner "Rechtslogik" logisch erscheint, wäre, dass wenn ein Fahrzeug mehr als 9 Sitzplätze hat/hätte es in die Fahrzeugkategorie KOM fallen würde???
    Oder anders gesagt... gibt es "Sonstiges Fahrzeug Wohnmobil ü 2,8t" mit MEHR als 9 Sitzplätzen oder alles ab 10 nur noch KOM ?

  • Grundsätzlich ist M1 bis 9 Personen u. darüber M3.


    Alles andere ist eine zuätzliche Definition u. ja es gibt auch Wohnmobile mit mehr als 9 Plätze

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • bei mir steht eine "21" im Feld J (im Anhang Seite 72)



    Interessantes Urteil dazu, mit den entsprechenden Verweisen auf die Rechtsnormen:


    https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5215.php

    Das Urteil habe ich schon gelesen leider werde ich nicht schlauer, nur das Liegendtransporte verboten sind. Dem entgegen steht dass man im LKW und im KOM während der Fahrt schlafen kann. Aussage eines befreundeten Fahrlehrers für LKW und Bus.

  • Du beziehst dich auf DGUV 114-006 oder? Diese regelt genau solche Arbeitsplätze. Es ist halt ein Unterschied ob du Passagiere (im rechtlichen Sinne) darin beförderst oder das Personal drin liegt.

  • Hallo Michu8888


    Zu deiner Frage am Anfang.



    Da die Liegeplätze im Anhang unter S2 eingetragen wurden,
    sehe ich das auch so wie du,
    das du ein Fahrzeug zur Beförderung von 10 Fahrgästen hast.


    Nach meiner Meinung ist dem Prüfer da ein Schnitzer unterlaufen, denn er wollte wohl nur den Wohnmobilumbau beschreiben.


    Ein so beschriebenes Fahrzeug kann sehr wohl ein Wohnmobil sein.
    Es darf aber nur mit einem Busschein gefahren werden.


    Ich würde das ändern lassen.


    Grüße von Klaus


    Und zu Fragen zum Liegend Transport kannst du dich einfach bei mir melden.

  • Hmm da ich nun mehr verwirrt bin als vorher :P überlege ich wo man sowas verbindlich nachfragen könnte? Dies setzt natürlich WISSEN derjenigen Person voraus, da wohl nicht jeden Tag einer von uns antanzt. :D


    Austragen ist die bessere Option-Keine Frage um Diskusionen zu vermeiden. So werde ich verfahren...

  • Also ich, würde mal Die Fragen, die mir dadurch einen verpassen könnten.
    Einen "gesunden" Prüfer, die Blaue Fraktion, und eventuell das Verkehrs-Ministerium in Berlin.
    Dann brauchste dir keinen Kopf mehr machen.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


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    >Oskar Wilde<

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