Fahrzeuge im Ausland kaufen

  • Dachte ich mir weil es naemlich keine solchen Schilder in Norwegen gibt.


    In dem Artikel des ADAC steht nichts ueber solche Schilder, lediglich das Prozedere der Ausfuhr bzw Einfuhr nach D.


    Der Typ mit dem Volvo hat seine Karre 4 Jahre Illegal in D rumstehen gehabt da er ihn nicht aus N exportiert hat. Rausfahren und dann einfach nur abmelden geht, nur bekommst du den nirgends zugelassen.
    Ist also auch nichts was hilft.


    Ich hab eben mit einem gesprochen der auf folgende Weise einen LKW nach D verkauft hat. Ausreiseantrag und Papierkram in Oslo am Hafen gemacht. Norwegische Schilder auf der Kielfaehre abgeschraubt und durch rote Haendlerschilder aus D ersetzt. In Kiel vom Schiff zum Zollamt.
    Somit in beiden Laendern im Rahmen der Regeln, nur die Zeit auf dem Schiff ist das Restrisiko. Was der freundliche Zoellner bei einer Kontrolle beim verlassen des Schiffes sagen wuerde weiss man nicht.
    Offenbar hat es aber funktioniert.


    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Ich bin froh, dass wir hier nun ein Thema gefunden haben womit die Paragraphenreiterinteressierten sich über die Wintersaison beschäftigen können ... Immer nur Tachograph und Geschwindigkeiten wird ja auch langweilig ^^

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Spannend? ...... so, so, so, aber auch nur wenn man(n) ;) sich ernsthaft dafür interessiert. 8o


    Eine Überführung eines Fzg. im Sinne eines Wohnungswechsels in ein anderes Land, zählt da nicht wirklich, da gelten andere Regeln. ;)


    Irgendwelche Foren, oder Webseiten von Vereinen, oder sonst wem, sind nur bedingt hilfreich. Die sind meistens nicht auf dem aktuellen Stand sind. Für einen gewissen Überblick zum Thema, aber schon.
    Die einzigen Quellen sind die Zollverwaltungen der jeweiligen Länder. Für die Einfuhr nach D, die deutsche Zollverwaltung. Für die Zulassung des Fzg. ist die deutsche Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) massgebend. Die komplette Verordnung (tagesaktuell) gibt es beim Verkehrsministerium der Bundes, oder Deines Bundeslandes.
    Selbstredend ist für die Ausfuhr eines Fzg. die Zollverwaltung des jeweiligen Landes zuständig. Diese Zollverwaltungen haben ihre HP`s i.R. mehrsprachig. Ansonsten gibt es entsprechende Übersetzungsprogramme. :D


    Der Einzige, der vor ca. einem Jahr ein Womo im Ausland gekauft hat und nach D Überführt und Zugelassen hat, ist der Tobring mit seiner "rollenden Jacht". Vielleicht schreibt er noch.


    Aber Achtung! Auch hier gibt es gelangweilte User, die unqualifizierte Beiträge absondern..... :S Nur damit sie etwas abgesondert haben :whistling: :P :wack:

  • und ich 2012...aus der Schweiz, also nicht EU!

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Wenn ich so an Deinen Blog denke kannst Du ja ein Lied davon singen, was einem da so für Steine im Weg liegen.


    Vielleicht würden sich Leute trauen, einen Bus z. B. in Spanien zu kaufen, wo viele angeboten werden. So viele scheinbar, dass der Russe/Ukrainer wo ich neulich war eine Mitarbeiterin mit Spanischkenntnissen sucht... Etwas mehr Licht in das Dunkel zu bringen wird da kaum schaden.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Vergiss die spanische Busse - alle total runtergerockt und faktisch keinen Rostschutz

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Ein O404 wurde im Ausland gekauft ...


    Aber die NOVA ist ja nun auch etwas ganz länderspezifisches ^^

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Der Einzige, der vor ca. einem Jahr ein Womo im Ausland gekauft hat und nach D Überführt und Zugelassen hat, ist der Tobring

    Naja , nicht so ganz . Ich habe meinen Bus aus Amerika eingeführt .(Kein Witz , ist real.)
    Mein Bus war bei der NATO stationiert , die ihr Hauptqartier innerhalb der "Nato-Airbase in Ramstein" hat .
    Innerhalb des Zaunes in Ramstein ist offiziel amerikanisches Hoheitsgebiet. Deshalb musste ich den Bus noch beim deutschen Zoll vorführen und Einfuhr-Umsatzsteuer entrichten.
    Die Fahrt habe ich auf eigener Achse mit roter 06er Nummer ohne Probleme durchgeführt.

    Gruß Jürgen


  • Sputnik ... die angesprochene "NOVA" ist leider "nur" für die fahrzeuge unter 3,5 tonnen gesamtgewicht zum bezahlen, abhängig von mehreren faktoren ???... bis hin zum "cw-wert" ... somit scheidet dieses thema "nova" wohl für die anschaffung von "wohnbussen" also fahrzeuge über 3,5 tonnen "gott-sei-dank" aus :S


    ... was bleibt, ist die frage wie fahrzeuge importieren


    ... ich sehe es ganz pragmatisch - wie machen es wohl die "einkäufer" in verschiedenen ländern der EU und nicht-EUländer beim kauf bzw. verkauf von omnibussen (und das sind diese geschosse ja nun mal !) ... bei unseren letzten einkäufen von gebrauchtfahrzeugen (omnibusse) aus der BRD-Schweiz-Holland-Belgien-Frankreich-Dänemark und auch aus Polen ... hat dies mit dem kennzeichen vom fahrzeug (welches noch drauf war) bis hin zu kurzzulassungen bzw. tageszulassungen funktioniert


    ... dann die vorführung des fahrzeuges vor ort (eine immer wieder mehr als spannende geschichte)


    ... dann gibt es da noch eine EU-formulierung der eurokraten, welche von einer "unzulässigen fernzulassung" sprechen/schreiben/reden ???? was das auch immer sein mag ???


    ... die frage ist auch, bekommst du das ding z.b. auf die fähre oder ähnlich und dann erste ein kennzeichen montieren


    ... bei export nach "GR" haben wir uns oft so arrangiert, das wir unsere fahrzeuge mit eigenkennzeichen auf die fähre gestellt haben .. die nummer abmonitert - zu hause abgemeldet - die papiere nachgeschickt usw. usw.


    auf jeden fall ist "mehr als oft" auch VERTRAUEN gefragt ... und hier fangt das ganze wieder von VORNE an


    ICH glaube in eurem fall; erst der weg zur prüfstelle und zulassungsstelle ... info-info-info-info .... am besten schriftlich und mit namen der auskunft gebenden person, welche sich noch mit kollegInnen beraten soll ... dann die nächsten schritte setzen

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Nur so für die Österreicher, Nova ist Gewichtsunabängig, ist von der Zulassungsart abhängig. Bist du LKW oder Reisebus = keine Nova, gleiches Fahrzeug M1 = Nova, bei Fahrzeugen bis inkl. BJ 91 ist auch keine Nova fällig. Warum wohl hab ich den 1. O404 importiert? 8) Aus diesem Grund haben bei uns einige einen 10Sitzer :)


    Zum Exportieren aus Ö gibts eigene Nummerntafeln sind die Grünen, sieht man ganz selten, TÜV ist aber voraussetzung.
    Wenn du ein gutes Gefühl mit dem Verkäufer hast (und er bei dir) kannst du auch mit seinen Kennzeichen fahren. Hatten das am Kaufvertrag fixiert.

  • Der Verkäufer kann das Fahrzeug ja zum Inlandszoll fahren, zur Ausfuhr anmelden und dann bis zum deutschen Zoll fahren. Dann die Schilder abschrauben und abmelden. Ab da mit roter Nummer....

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Es gibt von der EU Kommission Bemühungen für ein einfacheres Procedere zur Verbringung von Fahrzeugen im Binnenmarkt. Demnach plant die EU Kommission ein europäisches Überführungskennzeichen. Zumindest einheitliche Regeln dafür.
    Der ADAC hat dazu 2013 eine Stellungnahme verfasst.
    Knackpunkt scheint neben der Besteuerung ( COM/2012/0756 final ) auch die Deckung der Haftpflicht zu sein ( Richtlinie 2009/103/EG ).

  • @aufunddavon
    Interessante Thematik. Wäre schön, wenn es nicht nur bei der Theorie bleibt; dann hätte die EU Mal was Sinnvolles gebracht außer weniger Grenzkontrollen.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

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