Oldtimer -> Anschnallpflicht? -> Ausland

  • Hallo zusammen.


    Ich bin gestern ein wenig durch Holland gefahren und da kam es mir in den Sinn ob ich mit meinem S80/H-Zulassung auch ohne Anschnallgurt (nicht vorhanden) fahren darf.
    Gelten im europäischen Ausland die gleichen Regeln wie hier in Deutschland?


    Gruß Arndt

    Aktuelles Gewicht meines Setra S80: ca. 7501kg inkl. 330 Liter Frischwasser und fahrbereit.
    Also bin ich hier im Forum richtig...

  • Sagen wir mal so: es wird hier geduldet, um Rechtliche Diskussionen der Ämter und Politiker zu umgehen. ( ich denke da an die Auto anhängsel.)


    Oder sollte das nicht so sein??
    Wobei, wenn ich an die Polen denke die sehr oft ihre Anhänger stehen lassen mussten, weil die es zwar in Polen fahren durften --- hier aber nicht.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

  • Teilweise muss man da aber unterscheiden in „persönliche Sicherheit“ für mich selbst und „Sicherheit im Straßenverkehr“ für Andere.
    Wenn ich unangeschnallt durch die Scheibe fliege oder bei Heckaufprall nen Genickbruch bekomme weil mein Fahrzeug keine Kopfstützen hat ist das ja eher mein eigenes Problem.
    Wenn manch ein LKW überladen und mit defekten Bremsen hier auf der A2 durchgurkt dann geht da schon eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.
    Zumindest für mich sind das 2 paar Schuhe

  • Sag mal so, wenn du keinen Gurt hast, dann gelten die Bedingungen von dem Land, in dem das KFZ zugelassen ist. Wenn du welche hast, musst du dich überall anschnallen.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Nun ja. Hier darf ich ein Boot mit 15PS führerscheinfrei fahren. In Kroatien darf ich das nicht...

    Aktuelles Gewicht meines Setra S80: ca. 7501kg inkl. 330 Liter Frischwasser und fahrbereit.
    Also bin ich hier im Forum richtig...

  • Es geht ja um ein zugelassenes Fahrzeug, mit dem du ins Ausland fährst

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  • Ich denke, dass es nicht so einfach ist. In manchen Bereichen gibt es länderspezifische Regeln. Wie oben geschrieben, darf ich mit meinem hier in Deutschland angemeldetem Boot bis 15PS führerscheinfrei fahren. In Kroatien darf ich das nicht. Für Boote (auch ohne Motor) über 3,5m muss man einen Führerschein besitzen.
    In diesem Bereich gelten nicht die deutschen Vorschriften. Ich kann mir vorstellen, dass es mit Regelungen im Straßenverkehr ähnlich sein kann.

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  • Ok. Das kann ich dir erklären. Wie wir jetzt herausgefunden haben, darf man in einigen Ländern etwas, was man in anderen eben nicht darf.
    Da ich in Deutschland mit einem Oldtimer ohne Gurte fahren darf, stellt sich mir die Frage, ob ich es auch im europäischen Ausland darf.

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  • Die Frage ist wo sollte man Nachschauen?
    PKW, LKW, Busse, Wohnmobile, Sonder KFZ oder Oldtimer.
    Man weiss ja nicht wie diese Teile im Ausland angemeldet worden sind.
    Die Problematik ist ja nur wie alt das Fahrzeug ist und ab wann es eine Gurtpflicht besteht.

    Gruß Inge und Klaus

  • Liebersalz, die Aussage ist so nicht richtig. Du darfst nirgends mit einem Oldtimer ohne Gurt fahren, wenn einer eingebaut ist.
    Es gelten die Zulassungsbestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Wenn du in DE vor einem gewissen Baujahr keinen Gurt haben musst, dann darfst du mit dem Fahrzeug so auch im Ausland fahren.
    Die Holländer dürfen ja auch durch D fahren und ihr Auto mit einer A-Bar hinterherziehen.

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  • Hallo Stuebi. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass kein Gurt eingebaut ist....

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  • Sicherheitsgurte/Kopfstützen Ausrüstungsvorschriften (§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO)Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besteht eine Ausrüstungspflicht für --Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74-Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79- Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92- Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99Im einzelnen gilt: Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970· In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.· Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstetwaren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974· Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.Ab 01.01.1976· Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01 .04.1970 zugelassenen Pkw, sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut waren.01.01.1978· Spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an Fahrzeugen, die ab 01.04.1970 erstmals. in den Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.Q1.74 vorgeschrieben wurden von vielen Fahrzeugherstellernaber schon früher eingebaut. Diese können also, abhängig vom Fahrzeugtyp, "vorhanden" sein.01.05.1979· Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeugeauf allen Sitzen - jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben,für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte. Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.01 .08.1984Gurtanlegepflicht auch auf den Rücksitzen für Fahrzeuge, die ab 01.05.1979 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.





    Sucht euch was aus ;)







    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

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