Durch Fjordliner neugierig gemacht,
habe ich mal bei uns die zuständige Behörde angefragt ob man den Geschwindigkeitsbegrenzer,
der bei mir bei etwa 87 Km abriegelt, entfernen kann, bzw. was dafür für Voraussetzungen nötig sind.
Antwort darauf,
sofern der ehemalige Omnibus Ausrüstung-technisch (Reifen etc.) noch immer für 100 km/h ausgelegt ist,
kann die Bauartgeschwindigkeit per Änderung laut §33 auf 100 km/h geändert werden…
Weiß einer was damit gemeint ist,
bei den Reifen die 100 km Voraussetzung ist klar,
aber was sonst?
LG
Helmut