Es geht doch gar nicht um die Hauptuntersuchung, es ist eine Abnahme nach §21 STVZO sprich die Erlangung der Betriebserlaubnis als Wohnmobil.
Gruß René
Ääähhhmmm, sorry, René, der §21 der STVZO kommt hier absolut, definitiv überhaupt nicht zum tragen Lies bitte nach! Dieser Paragraf kommt zur Anwendung, wenn ein Fahrzeughersteller ein neues Fahrzeug gebaut hat, sprich bei sogenannten "Erlkönigen".
Die Fahrzeugzulassungsverordnung kennt seit ca. 10 Jahren die Definition für ein Wohnmobil. Die hatte Bastelwastel schon genannt.
Deshalb ist das Umschlüsseln eines Busses (KOM) zu einem Wohnmobil keine Einzelabnahme, sondern nur eine ganz normale Untersuchung/Prüfung. Die nach § 29 Anlage VIIIa erfolgt.
Liebe Grüsse
Martin