tüv Termin Morgen

  • Hallo,


    ich habe Morgen früh einen Tüv Termin. Es ist ein Beratungstermin.


    Der Istzustand ist wie folgt.
    Fahrzeug ist angemeldet
    Grünes Kennzeichen :great:
    derzeitige Zulassungsart selbstfahrende Arbeitsmaschine
    Der alte Rohbau steht noch
    EZ Nov. 1989


    Sinn des Beratungstermins:
    Welche Zulassungsart ist sinnvoll , was ist machbar was nicht
    richtige Vorgehensweise für die spätere H-Zulassung ( in 2 Jahren )


    Ich würde mich freuen ein paar Kommentare zu bekommen als Anregung für die Gespräche Morgen.



    Gruß


    Johannes

  • Guten Tag / Grüß Gott Johannes !


    Du hast Dir Dein Anliegen ja schon selbst bei der Zielsetzung beantwortet. Du sagst dem Prüfer was Dein Bus im zweiten Leben werden soll/ Dein Wunsch. Daraufhin wird er Dir im Groben die Eckpunkte aufzeigen, die möglich/ notwendig sind. Das kann letztendlich nur der Prüfer, nicht wir !


    Das dann einbauen/ umsetzen ins Detail ist dann Deine Sachen. Dafür bekommst Du hier mit Sicherheit viele Tipps und Anregungen. Was und wie Du davon verwendest, ist letztendlich Deine Entscheidung und Geldbeutel!


    Viel Klarheit morgen und keine unbeantwortete Fragen wünscht Dir


    Karle


    Bei allen Posts dran denken : >>> Das Internet ist durchsichtig <<< ??Datenschutz, Persönlichkeitsschutz ??

  • Guten Tag Johannes !


    Du hast so freundlich nach Tipps/ Anregungen für den gestrigen Termin gefragt.


    Nachdem wir heute bekanntermaßen Dienstag haben, wäre es sehr nett von Dir, wenn Du auch etwas über das Gesprächsergebnis erzählst.


    Gruß Karle


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  • Hallo Karle,


    Heute ist zwar schon Mittwoch :D .


    Also das läuft gut. Es bleibt zunächst so wie es ist. Bei der nächsten Tüv Fälligkeit , also nächstes Jahr, hat sich der Sinn und Zweck des Fahrzeugs ja geändert. Da ich eine Ladefläche einbaue läßt sich dann eine LKW Zulassung realisieren. Dann ist es nur noch 1 Jahr zur H-Zulassung. Das heißt ich muss ein Jahr überleben mit der LKW Zulassung. Eine Plakete gibt es jetzt und auch später nicht, da das Fahrzeug Abgas Technisch nicht einzuordnen ist.


    Das heißt ich muss jetzt das besprochene so umbauen das die Lkw Zulassung möglich ist.


    Vom sonstigen Zustand ist ein H-Gutachten möglich da der äußere Zustand gut ist und mehr oder weniger so bleibt wie er ist.


    Ich kann also durchgängig zugelassen bleiben und habe praktisch keine Unterbrechungen, bis auf das Risiko das ich wegen fehlender Umweltplakete oder Sonntags Fahrverbot strafen bezahlen muss während dem einen Jahr bis zur H-Zulassung. Erfahrungsgemäß ist das in der Praxis eher ein Untergeordnetes Problem.


    Gruß


    Johannes

  • Guten morgen Johannes !


    Vor der H-Zulassung war der BOVA ein So (nstiges ) KFZ-Büromobil. Damit hatte ich kein Problem mit Sonntagsfahrverbot. Überlege, ob es Dir was nützt und ggf. weitere Arten von So-KFZ durch den Kopf gehen lassen. Ziel : die Bezeichnung sollte weit weg sein von gewerblichem Verkehr ! Es gibt da einige Möglichkeiten...


    Ansonsten mach wie Du es für richtig hälst !



    Gruß Karle


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  • Ist korrekt. LKW bedeutet Maut und Sonntagsfahrverbot. Es sei denn ist unter 7,5to


    Gruß Karle


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  • Hallo Karle,


    da hast du mit allem Recht. Laut Tüv Prüfer leider die einzige Möglichkeit die H-Zulassung nicht zu verbauen.


    Ich werde aber bis dahin ( August 18 ) noch Vorschungsarbeit leisten ob noch andere Möglichkeiten bestehen.


    Auf der anderen Seite muss ich ein Jahr überbrücken bis ich in die H-Zulassung komme.


    Gruß Johannes


    Danke das du mir hilfst die richtigen Überlegungen anzustellen.

  • Es ist doch schon länger nicht mehr erforderlich, dass der Umbau alt genug ist. Es muss nur zeitgenössisch sein und es damals so gegeben haben

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Hallo William,


    ich war im August, erneut, beim Tüv. Ich habe die Zulassung nicht geändert und versuche mich bis zur H- Zulassung über Wasser zu halten. Tüv hat er ohne Mängel bekommen. Die bisherigen Arbeiten sind soweit okay und stehen der H-Zulassung nicht im Weg.


    Eigentlich ist es natürlich so das die alte Zulassung nicht gültig ist. Sicherheitshalber werde ich aber nochmal mit der Zulassungsstelle reden.


    Es ist halt so , wenn man von strengen Menschen angehalten wird, zb BAG dann kann das natürlich teuer werden. Bis hin zum Entzug der Zulassung. Da ich zu 90% auf der Autobahn bin, ist die Wahrscheinlichkeit bei mir leider gegeben.


    Ansonsten bin ich regelmäßig unterwegs. Insgesamt war ich bereits ca 8 Wochen mit dem Fahrzeug auf Achse. Das Fahrzeug ist bis jetzt durchgängig angemeldet.


    Der Ausbau ist aber noch Baustelle bzw. nicht beendet. Jetziger Stand: 50/50 das heißt Wohnfläche / Ladefläche gemessen ab Pedalerie. Das gibt jetzt noch die Möglichkeit zur Not in eine Nutzfahrzeug Zulassung zu wechseln falls alles Stricke reißen.
    Gruß Johannes


  • Eigentlich ist es natürlich so das die alte Zulassung nicht gültig ist. Sicherheitshalber werde ich aber nochmal mit der Zulassungsstelle reden.


    Es ist halt so , wenn man von strengen Menschen angehalten wird, zb BAG dann kann das natürlich teuer werden. Bis hin zum Entzug der Zulassung. Da ich zu 90% auf der Autobahn bin, ist die Wahrscheinlichkeit bei mir leider gegeben.


    Guten Tag.


    Geht es um den Neoplan aus deiner Galerie?


    Darf ich mal nachfragen warum du erstens einen LKW draus machen wolltest und warum du Angst vorm BAG hast?


    Zum einen kann auch ein BAG deine Zulassung nicht so einfach in Frage stellen, zum anderen sind die gar nicht befugt dich zu kontrollieren.


    Zitat:
    Die Kontrolltätigkeit des BAG umfasst die Bereiche der sogenannten Straßenkontrollen (nach dem Güterkraftverkehrsgesetz) sowie der Mautkontrollen.


    Darüber hinaus führt das Bundesamt Betriebskontrollen (gegliedert in die Bereiche Marktzugang und Maut) durch.


    BAG Website



    Wenn du dir Sorgen wegen H-Kennzeichen machst, dann denke über den Wechsel des Prüfers nach. ;)

  • Hallo,


    ja ich rede von dem Neoplan.


    Der Wechsel in eine andere Zulassungsart wäre schon vorgeschrieben. Ausser Krankheiten kann der Übertragungswagen ja nichts mehr übertragen :D.


    Der Wechsel in einen LKW wäre möglich da ich so oder so eine Garage, sprich Ladefläche, habe. Das mache ich natürlich nur wenn Ärger droht. Das heißt der Wechsel von Arbeitsmaschine auf Lkw und dann in die h. Das wäre möglich und legal.


    Im Rahmen einer Kontrolle wegen Lenkzeit oder Maut, das heißt ob das Fahrzeug welche Vorschriften erfüllen muss kann, entzieht, mit Hilfe der Polizei, schon mal eine Zulassung und das wäre auch rechtens. Ist aber weit her geholt. Zumindest aber eine Anzeige beim Zoll wegen Kfz-steuer. Zudem habe ich das Problem das ich selbstständig bin und dann auch noch gewerblich unterwegs bin. Ich war schon früher in Kontrollen mit meinen Anhängern die liefen sehr streng ab.


    Aber bis jetzt ist ja alles sehr gut gelaufen. Auch der Tüv Prüfer ist sehr nett und jederzeit bereit fragen per mail zu beantworten. Bis jetzt steht der H-zulassung auch nichts im Weg.

  • Hallo neo.planer,


    Du hast so ziemlich genau drei Möglichkeiten.
    1. Du glaubst dem Ammenmärchen mit dem "Umweg" der Zulassung als LKW.
    2. Du informierst Dich, was ein LKW und ein Wohnmobil ist, per Definition, das steht klar und eindeutig in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Informationen dazu bekommst Du bei den einzig glaubwürdigen Quellen, dem Verkehrsministerium und dem KBA . Wenn Du noch zwei Jahre überbrücken möchtest, was soll dagegen sprechen? Sonstige Fzg. gab es früher schon und gibt es heute auch, und das noch mehr. O.k., Dein bisheriger Ausbau ist schon eindeutig als Womo zu erkennen, unabhängig von einer Heckgarage. 8o :thumbup:
    3. Du suchst Dir einen anderen Prüfer. ;)

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