Schlepp-Deichsel zur PKW-Mitnahme

  • Also ich kenne die Dinger aus USA zu genüge. Rückwärtsfahren geradeaus geht mit viel Gefühl gerade noch aber um eine Kurve wird's lustig. Ich habe das nicht geschafft und ein guter Bekannter der mit Anhänger echt gut rückwärts fahren kann auch nicht. Ich ziehe einen Anhänger vor. Nicht zu vergessen was man für den Tow-Bar Betrieb so alles an Zubehör braucht zum Bremsen oder Bypass Getriebeölpumpe für das Automatikgetriebe...


    Gruß,


    Rainer

    Gulf Stream SunVoyager, Bj. 1994, Cummins B5,9, Allison AT542, 7,49t

  • Glaub nicht dass das legal oder zulässig ist. In NL und in I gibt es eine Zulassung für das System. In D wollte schon vor 2 oder 3 Jahren Dieter Goldschmitt eine Zulassung erreichen, weil er das System vertreiben wollte. Da es aber bis heute nicht in seinem Programm ist, hat er es wohl nicht geschafft den deutschen Amtsschimmel zu überwinden. Das wird als "Abschleppen" gesehen und hat deshalb in D keine Zulassung bekommen. Hier mehr Info aus einem Beitrag aus dem Concorde Reisemobifreunde-Forum (ist zwar schon älter, aber scheinbar hat sich nichts getan):
    Gruß Klaus!


    Beitrag von Thomas Sander
    Arnsberg - HSK - NRW, 03.05.2013, 09:41:43
    Hier eine kleine Abhandlung, wie es in Deutschland gesehen und geahndet würde.


    Die Verbindung zwischen solchen Fahrzeugkombinationen wird oftmals durch
    eine spezielle Zuggabel hergestellt, die einerseits mit dem Pkw Smart
    fest verschraubt ist, andererseits an die Kugelkopfkupplung des
    Wohnmobils angehängt wird. Über ein besonderes Kabel wird die hintere
    Beleuchtungseinrichtung des nachgeführten Pkw Smart vom Wohnmobil aus
    angesteuert.


    Der mitgeführte Pkw Smart ist nicht betriebsunfähig und wird als
    zweiachsiger Anhänger betrieben. Die Bremsanlage des Pkw Smart ist ohne
    Verbindung zum Zugfahrzeug. Der mitgeführte Pkw ist demnach ungebremst.
    Der Pkw verfügt zwar über eine Zugdeichsel, nicht aber über eine
    Zwangslenkung. Die Richtungsgebung erfolgt nur durch die Wirkung der
    Zugdeichsel auf die Karosserie des Pkw Smart. Der Lenkeinschlag am
    nachgeführten Pkw Smart kann durch den Nachlauf der Vorderräder
    erfolgen, wenn das Lenkradschloss nicht sperrt, d. h. der Zündschlüssel
    muss stecken.


    Die in Bild 1 und 2 (hier nicht anbei )dargestellte Fahrzeugkombination
    ist, trotz Genehmigung bspw. in dem Königreich der Niederlande bzw. in
    Großbritannien, in der Bundesrepublik Deutschland nicht zum Verkehr auf
    öffentlichen Straßen zugelassen („Betriebsfähige Kfz dürfen nicht als
    Anhänger betrieben werden.“). Nachstehend sind daher die wichtigsten
    Vorschriften aufgeführt, im Einzelfall zu prüfen und ggf. zur Anzeige zu
    bringen.


    2. Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
    Gemäß Artikel 1 Buchstabe q) des Übereinkommens über den Straßenverkehr
    (sog. Wiener Übereinkommen vom 8. November 1968; BGBl. 1977 II, S. 809,
    811) gelten als „Anhänger“ alle Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, an
    ein Kraftfahrzeug angehängt zu werden).


    Da dies bei Pkw nicht der Fall ist, kann auch ein (Klein-)Pkw nicht als
    Anhänger angesehen werden. Insoweit entsprechen solche Kombinationen
    nicht dem WÜ zur Erleichterung des internationalen Straßenverkehrs.
    Ausgenommen könnten sog. „leichte Anhänger“ gemäß Artikel 1 Buchstabe s)
    des WÜ sein, deren höchste zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht
    übersteigt. Nach den uns vorliegenden Informationen haben jedoch
    (Klein-)Pkw der Marke Smart grundsätzlich über 1000 kg zGM.


    3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    3.1 Schleppen von Fahrzeugen (§ 33 StVZO)
    § 33 Abs. 1 StVZO verbietet das Anhängen von Fahrzeugen, die nach ihrer
    Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind. Diese Vorschrift ist
    auch auf Ausländer anwendbar, da es sich um eine Betriebs- und damit
    Verhaltensvorschrift handelt. Eine Ausnahmegenehmigung für ein Schleppen
    eines betriebsfähigen


    Kfz könnten zwar die Kfz-Zulassungsbehörden genehmigen


    (§ 33 Abs. 1 StVZO), jedoch gelten dann gemäß § 33 Abs. 2 StVZO für
    Ausnahmen Sondervorschriften; so darf z. B. die Anhängelast in keinem
    Fall mehr als 750 kg betragen. Somit ist für einen gezogenen (Klein-)Pkw
    der Marke Smart nur theoretisch eine Ausnahme möglich.


    Im Ergebnis liegt bei Antreffen einer solchen Beförderungseinheit ein
    Ziehen eines betriebsfähigen Kfz und damit ein bußgeldbewehrter Verstoß
    vor:
    Fahrzeugführer:
    TBNR Tatbestand
    333100 Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als
    Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung
    vorlag.
    (§§ 33 Abs. 1, 69 a StVZO, 24, StVG, 197 BKat)
    FaP-Pkt (B-1)
    Euro 25,00


    3.2 Bremsen (§ 41 StVZO)Gemäß § 41 Abs. 9 StVZO müssen zweiachsige Anhänger eine ausreichende
    Bremsanlage haben. Mit nicht angesteuerter Bremsanlage gilt ein
    (Klein-)Pkw der Marke Smart als zweiachsiger ungebremster Anhänger.
    Daher liegt für ausländische Betroffene ein Verstoß gegen
    § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO und für inländische Betroffene ein Verstoß gegen § 41 Abs. 9 StVZO vor.


    Ausländische Fahrzeugführer:
    TBNR Tatbestand123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug,
    wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
    (§§ 23 Abs. 1, 49 StVO, 24, StVG, 108 BKat)
    FaP-Pkt: B-3
    Euro 80,00


    Inländische Fahrzeugführer bzw. Führen als Halter:TBNR Tatbestand
    934123 Sie führten den Anhänger des Pkw, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift
    über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.
    (§§ 41 Abs. 9, 69 a StVZO, 24, StVG, — BKat)
    FaP-Pkt B-3
    Euro 80,00


    3.3 Anhängelast (§ 42 StVZO)Eine Einteilung der Fahrzeugklassen (Anlage XXIX) beruht auf der Richtlinie 70/156/EWG sowie deren Folgerichtlinien. Demzufolge gelten Wohnmobile im Sinne des § 42 StVZO als Pkw.
    Damit dürfen gem. § 42 Abs. 1 Wohnmobile zwar Anhänger ziehen, die
    höchstens der zGM des Wohnmobils, dem vom Wohnmobilhersteller
    angegebenen oder amtlich für zulässig erklärten Wert entsprechen. Dabei
    dürfen 3.500 kg nicht überschritten werden.
    Beim Schleppen von (Klein-)Pkw hinter Wohnmobilen wird ein Verstoß gegen
    § 42 Abs. 2 Satz 1 StVZO gesehen, da der hier nicht bremsbare
    (Klein-)Pkw als Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse anzusehen ist.
    Im Übrigen darf ein derartiger Anhänger hinter einem Pkw (= Wohnmobil)
    nur eine Achse haben (selbst dann darf die Anhängelast höchstens 750 kg
    betragen).


    Im Ergebnis wird gegen die nachstehend aufgeführten
    Verhaltensvorschriften verstoßen, ungebremste Anhänger nur als
    einachsige Anhänger mitführen zu dürfen.


    Ausländische Fahrzeugführer:TBNR Tatbestand
    123112 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug.
    (§§ 23 Abs. 1, 49 StVO, 24, StVG, 107.2 BKat)
    FaP-Pkt (B-1)
    Euro 25,00


    Inländische Fahrzeugführer:
    TBNR Tatbestand
    342160 Sie führten verbotswidrig einen Anhänger mit.
    (§§ 42 Abs. 2 Satz 1, 69 a StVZO, 24, StVG, 215
    BKat)
    FaP-Pkt (B-1)
    Euro 25,00


    4. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)Des weiteren sind die Voraussetzungen für das Führen eines solchen Zuges
    aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht zu prüfen. Der Führer des
    schleppenden Fahrzeugs bedarf der Fahrerlaubnisklasse E, wenn das
    geschleppte Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg
    aufweist.


    5. Sonstige Vorschriften (KraftStG, PflVersG)
    Darüber hinaus sind kraftfahrzeugsteuerliche und versicherungsrechtliche Pflichten am Einzelfall zu prüfen.


    Da das Schleppen eines betriebsfähigen Fahrzeugs in der Regel nicht
    genehmigt sein wird und deshalb bei einer Fortsetzung der Fahrt ein
    wiederholter Verstoß begangen würde, ist eine Weiterfahrt in der
    Kombination Wohnmobil / Pkw Smart regelmäßig zu unterbinden.
    Gruß Thomas


    Dieser Beitrag wurde bisher 0 mal als hilfreich bewertet.


    Antwort von Ralf P.
    Grefrath, 03.05.2013, 10:48:20
    Typisch deutsch !


    Ist denn eine Lösung in Sicht ? So weit ich weiss, hatte doch Dieter
    Goldschmitt eine EU-geprüfte und für Italien genehmigte Lösung in der
    Schublade liegen. Leider kommen von dort zu diesem Thema nur sehr
    spärliche Infos.
    Gruß, Ralf


    Ende des Beitrags aus dem Concorde Reisemobilfreunde-Forums.

    Die Zeit läuft... Hebe nichts auf für später, Du weiß nicht ob es früher nicht schon zu spät sein wird das zu tun, was man später tun wollte! Lebe heute, jeden Tag, jede Stunde, jede Minute! www.autoe.de

  • Kann mir mal einer sagen, warum das hier gefühlte Jahre durchdiskutiert wird.....Anhänger dran und fertig …...zumal das ganze Zuggabel Gedöns warscheinlich auch nicht billiger sein wird
    als nen kleiner Anhänger für nen Smart....?


    :prost:

  • Wie ich schon sagte, das muss jeder selbst wissen. Es geht in diesem Thread nicht darum, ob es Sinn macht oder nicht, das ist absolut subjektiv. Manche steigen halt dennoch darauf ein.


    Wenn wir mal soweit sind und es brauchen, kommt das Auto mit ner Schleppdeichsel hinten dran.
    Einfach weil ich es cool finde 8)


    Oder wollt ihr mir nun erklären, dass in diesem Forum irgendetwas mit Vernunft zu tun hat?
    :D

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • .Anhänger dran und fertig …...zumal das ganze Zuggabel Gedöns warscheinlich auch nicht billiger sein wird
    als nen kleiner Anhänger für nen Smart....?

    Richtig. Und du brauchst nicht mal das gezogene Fzg. umbasteln und dich somit darauf festnageln . Und aufgemerkt...nicht jeder hat nen Smart oder will extra einen anschaffen!



    Wenn ich mir vorstelle das ich meinen 2000 kg Ranchero auf diese weise hinter mir her schleifen wollte .... ;(


    Da ich aber keine AHK habe und auch keine bekomme fahr ich weiter mit dem Fahrrad Broetchen holen ;)






    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Oder wollt ihr mir nun erklären, dass in diesem Forum irgendetwas mit Vernunft zu tun hat?

    Oh nein, ganz gewiss nicht :D aber man kann es ja mal ansatzweise so aussehen laassen :rolleyes:



    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Hallo guten Tag in die Runde,
    ich habe auch schon so einiges hinter mir her gezogen um vor Ort mobiler zu sein. Irgendwann hab ich das ganze mal kalkuliert und kam zu nachfolgendem Ergebniss.
    Rechnet man Anschaffung und Unterhaltung des Fahrzeug, dem Anhänger und den Spritverbrauch des Zugwagen ist es wesentlich günstiger vor Ort mit Bus oder Taxi zu fahren wenn man es zu Fuß nicht schafft. Fahrad und Füße bis zum Boden gibt es zusätzlich noch.
    Das kommt natürlich immer auf die Individuellen Reisegewohnheiten jedes einzelnen an.
    Bei uns häng immer nur das Bootchen drann....weil diese Art der Fortbewegung eine wirklich hohe Qualität mit sich bringt welche wir nicht vermissen möchten.
    Zu Schluss noch eine Anmerkung zur Schleppdeichsel...wenn ich mir vorstelle das inbesondere Wohnmobilfahrer solche gespanne zukünftig über die Pisten steuern dürften, stellen sich mir die Nackenhaare. Da ist ja schon wenn man mal bei Einparken auf Stellplätzen zusieht Lebensgefährlich...
    Tolles Wochenende euch allen...
    Lieb Grüße Thomas

  • Genau aus diesem Grund, habe ich meine Autogarage anakta gelegt,


    etwas kleiner gebaut, für Motorad und E-Bikes...


    wenn nötig, mieten wir uns für`n Appel und nen Ei, ein Auto vor Ort.


    Für unsere Reise und Logikgewohnheiten, ist es so das Beste.

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Kann mir mal einer sagen, warum das hier gefühlte Jahre durchdiskutiert wird.....Anhänger dran und fertig …...zumal das ganze Zuggabel Gedöns warscheinlich auch nicht billiger sein wird
    als nen kleiner Anhänger für nen Smart....?


    :prost:

    Also wenn das erlaubt würde wäre das unserere 1. Wahl. Anhänger gedöns: Anhänger ankoppeln, Auffahrbleche auflegen oder Anhänger kippen, Auto auffahren, Anhänger in Fahrtstellung bringen, 4 Räder mit Gurten sichern, abladen dann wieder Gurte entfernen, Anhänger wegstellen (auf SP oder CP immer nötig). Stellplatz für den Anhänger bei nicht Benutzung nötig. Das alles entfällt bei der Schleppdeichsel. Das Auto ist angemeldet und kann überall geparkt werden. Ankoppeln, Stecker stecken fertig. Insofern würden das sicher viele gern nutzen. Wir auch, aber jeder hat eine unterschiedliche Sicht. Gruß Klaus!

    Die Zeit läuft... Hebe nichts auf für später, Du weiß nicht ob es früher nicht schon zu spät sein wird das zu tun, was man später tun wollte! Lebe heute, jeden Tag, jede Stunde, jede Minute! www.autoe.de

    Einmal editiert, zuletzt von SunVoyager1 ()

  • Der größte Vorteil für mich ist, dass ich das Gewicht des Anhängers nicht mitziehen muss u. daher mit den Anhängerlasten leichter zusammen komme. Denn das Gewicht von 700 kg für einen Anhänger ersparre ich mir u. kann daher bei der Anhängerlast ein größeres Auto ziehen mit meinem Fzg. Mit dem Anhänger geht es sich nicht mehr aus denn die meisten JOguhrtbecher haben halt mal nur 1500 - 1800 kg Anhängerlast. Und da ist auf einem Anhänger halt nur ein kleines Fzg. möglich - mit dieser Schleppdeichsel ginge auch ein normaler PKW mit 1200 kg Eigengewicht.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Was für ein Sommertheaterstammtischpalaver....... ;)
    Jetzt diskutiert Ihr schon seit 2010 ob, oder ob nicht. Dabei wurde doch schon 2011, vorne auf Seite 3 das Ergebnis genannt mit der europäischen Einzelrichtlinie 94/20/EG, vom 30.Mai 1994, über mechanische Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie ihre Anbringung an diesen Fahrzeugen. Diese Richtlinie wurde 18 Monate später in dt. Recht umgesetzt. :!:


    Die Grundlage dieser Einzelrichtlinie ist die ECE - R 55 , Mechanische Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen.
    Die dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden angeschlossenen Regelungen. (auch UN - Regelung genannt)


    Übrigens, z.B. jede Scheibe an egal welchem Fahrzeug, jeder Beleuchtungseinrichtung, egal ob vorne, hinten, oder an der Seite, haben auch eine ECE Nummer, sowie das E-Prüfzeichen aufgedruckt!!! Schon mal aufgefallen? :?:


    Demnach ist dieser ominöse § 33 SVZO über das (Ab)schleppen von Fzg. hinfällig und widerspricht klar und eindeutig der Richtlinie 94/20/EG und der ECE Richtlinie.
    [ironie]Es scheint ja die deutsche Art zu sein, sich Schmerzen zu zu fügen und ständig zu jammern, warum irgend etwas nicht sein darf, oder nicht geht und sich an alten, überholten Vorschriften fest zu halten. Das geht jetzt hier schon 8, in Worten: acht Jahre lang.... :rolleyes: [/ironie]
    Dieser niederländische Anbieter, Car-a-Tow behauptet zwar, er sei die Nr.1 in Europa für dieses Schleppdeichseilsystem und schreibt, er habe dafür eine niederländische Strassenzulassung. Also eine Betriebserlaubnis. Diese Betriebserlaubnis wird doch vom niederländischen Kraftverkehrsamt RDW erteilt. Dieses RDW ist doch gleich zu setzen mit dem KBA in Deutschland, richtig?
    Demnach stellt eine entsprechende Betriebserlaubnis in Deutschland keine Hürde dar.


    Noch eine Betrachtungsweise:
    Car-a-Tow benutzt doch die Deichsel von ALKO. Er kauft die Deichsel auch nur zu. Die haben ja schon eine EG Prüfnummer. Die Deichsel gibt es im Zubehör auch einzeln, deshalb haben die eine eigene EG Zulassungsnummer. Da ALKO beim bayrischen Günzburg zu Hause ist, sollte die Deichsel sogar das dt. E1 Prüfzeichen schon haben. Durch die niederländische Betriebserlaubnis ist auch sichergestellt, dass die Anbau- und Prüfvorschriften für solch eine Deichsel nach den Richtlinien ECE R 55 und 94/20/EG an dem PKW erfüllt sind.


    Auf dieser Grundlage hat der gesichtete deutsche Jogurtbechercamper sich das System montiert. Wäre noch zu klären ob es einen Eintrag in die Fzg Papiere benötigt, oder ob nicht, da das "E" Prüfzeichen bereits vorhanden ist.


    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragt euren technischen Prüfer und/oder Rechtsanwalt..... :P


    Hier noch wissenswertes: :D 8o
    ECE-Regelungen , ECE Homologation ,

  • Uwe hat mir heute morgen diesen Artikel geschickt:
    https://www.swr.de/swraktuell/…n-auto-wohnmobil-102.html


    Natürlich weiss man mittlerweile, dass man nicht alles, was die Presse so rausdrückt, ungefiltert glauben darf. Das meiste stimmt aber tatsächlich, bis auf die Kleinigkeit, dass der PKW sehrwohl gebremst wird.
    Hierzu wird die Auflaufvorrichtung über ein Bremsseil mit dem Bremspedal gekoppelt. Dass der Bremskraftverstärker dabei nicht mitarbeitet, spielt nach Aussage des Herstellers keine Rolle, weil das Bremsseil viel mehr Kraft hat, als ein Mensch normalerweise aufbringen kann.


    Der wahre Grund wird aber im Artikel genannt: in Deutschland ist Schleppen verboten. In dem Fall koppelt man das Fahrzeug einfach ab und fährt separat weiter, - naja vielleicht war er alleine unterwegs.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • in Deutschland ist Schleppen verboten.

    Und nach dem zu urteilen was in der Weisswareabteilung an Aussagen von Behoerden so vorliegt bleibt das wohl auch so.



    Gruss
    Stephan

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