Geschwindigkeitsbegrenzer im Fahrtenschreiber

  • Hallo,


    da bei meinem Fahrtenschreiber die fehlende Überprüfung gefehlt hat, wurde das als schwerer Mangel bei der Einzelabnahme bewertet, bei der Terminabsprache in unserer Lagerhauswerkstatt die solche Arbeiten ausführt, wurde mir Heute gesagt, welche Geschwindigkeit bei dem Bus eingetragen ist.


    Antwort von mir, kann ich zur Zeit nicht beantworten, da noch keine Zulassung ohne Überprüfung :wack:


    Ich sagte er geht sowieso nur 85Km, "Antwort", das liegt am Geschwindigkeitsbegrenzer im Fahrtenschreiber ?(


    Meine Antwort, ich darf ja 100Km fahren als WoMo :!:


    Antwort, nein das stimmt nicht ?(


    Was bitte schön ist jetzt richtig, weiß einer genaueres :?: :?:


    vielleicht weiß einer auch noch warum ich den Fahrtenschreiber zwar nicht benutzen muss, aber geprüft muss er trotzdem sein, sind die ganzen EU-Beamten die solche Vorschriften erlassen, blöd :cursing:


    LG


    Helmut

  • Ahw. Was für ein Bürokratenmist.


    Ich habe zum N8012 jetzt einige Unterlagen zusammen, aber die Höchstgeschwindigkeit steht da auch nirgends.


    Hast du nicht alte Zulassungsdokumente? Da müsst doch eine Höchstgeschwindigkeit eingetragen sein?

  • Hallo Helmut,


    das ein Fahrtenschreiber einen Geschwindikeitsbegrenzer haben soll, hör ich heute zum ersten Mal :S
    die alten Analogen (mit Scheibe) haben eine Warnlampe und die neuen Digitalen (mit Karte) fangen halt zum Pipsen und Schreien an, wenn man die eingestellte Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
    Insofern hat der Lagerhausmensch recht: er braucht von Dir eine Höchstgeschwindigkeit um diese "Warn"-Funktion einstellen zu können - das der dann auch aktiv auf Dein Gasgestänge oder Motorsteuerung (bei den modernen Gelumpe) eingreift kann ich nicht glauben. Ich sag mal, der soll bei seinen Traktoren bleiben....


    In der Fahrschule hab ich gelernt:
    Ein Fahrzeug > 7,5t GesGew. darf auf Landstr. und Autobahnen max 80 km/h fahren - ausgenommen Omnibusse (früher mit Sondergen. - heute glaub ich Standard)
    damit gelten die 80 natürlich auch für WoMo's - aber auch hier gibt's inzwischen Sondergenehmigungen.
    Nachdem unsere Fahrzeuge ja von der Gattung Omnibus abstammen und in ihrem früheren Leben (meist) eine 100 km/h Genehmigung hatten wird da nicht viel Aufhebens gemacht und weiter 100 gefahren (das schöne 100er Pickerl hinten bleibt auch gleich drauf) - was aber streng genommen illegal ist - aber es kennt sich damit sowieso keiner aus ^^


    Ich würd mir von dem Grünrock überhaupt keine Maximalgeschwindigkeit einstellen lassen oder was halt maximal möglich ist - 140 oder 160 oder so ähnlich ;) - dann meckert das Ding nicht die ganze Zeit.


    Und die Prüfung braucht der Fahrtenschreiber damit er bei Geschwindikeitsübertretungen und Unfällen als Beweismittel akzeptabel ist.


    Grüße aus dem Osten
    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

    3 Mal editiert, zuletzt von vocki ()

  • Wenn du deinen auf 7,5t abgelastet hast dann stimmt das mit den 100km/h auf der Autobahn
    ist er noch auf über 7,5t zugelassen dann ist eben die 80 km/h als Wohnmobil.

    Gruss Peter :)

    Immer wissen was man will und doch nie wissen wohin das führt! :S



    Fahrzeugbestand;Ba-We-Mo Casa-Nova auf MAN 8.136, Fiat TopViva, Clou Trent 670P, Volvo B54-47,

  • Hallo Herbert,


    hab gerade eine Antwort auf eine Mailanfrage vom Ministerium für Verkehr mit folgendem Wortlaut bekommen.



    Gemäß Art 2 Abs. 1 lit. b der VO (EG) Nr. 561/2006 gilt diese Verordnung für „Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.“ Unter der Voraussetzung, dass Ihr Wohnmobil (hier: keine fahrzeugbezogenen Angaben) als Fahrzeug der Klasse M1 (und nicht als LKW oder Omnibus) zugelassen wurde, kommen die Bestimmungen dieser Verordnung nicht zur Anwendung.In diesem Fall besteht demnach keine Kontrollgerätepflicht und das vorhandene Kontrollgerät/Fahrtschreiber muss auch nicht – gemäß § 24 Abs. 4 KFG – überprüft werden.
    Mit freundlichen Grüßen


    Außer dem Fahrtenschreiber hatten sie noch ausgeschlagenen Gummilagern der Achsabstützung bemängelt, habe gerade unseren Bus aus der Werkstatt geholt,


    Resultat, beim Ausbau der Lager wurden die alten mit den neuen verglichen, es war keine Abnützung ersichtlich, Kosten 740.-€ :cursing:


    Ich hatte die Prüfer daraufhin gewiesen, das der Bus einen Tag vor dem Kauf in Deutschland einen neuen TÜV ohne Mängel bekommen hat :!:


    Soviel zu den fachlichen Qualifikationen der Prüfer des Landes :cursing:


    @ der Bus wird mit 7.49t zugelassen

  • Glückwunsch zum positiven Bescheid.
    Die Gummilager sollte man dem Prüfer sonst wohin stecken.Sche.. das man in einem Abhängigkeitsverhältniss ist.
    Das nächste mal einen anderen Prüfer aufsuchen wäre eine Möglichkeit.


    VG Andreas

    Es hat schon seinen Grund warum alle Teleskope, die intelligentes Leben suchen von der Erde weg gerichtet sind!

  • Hallo Andreas,


    leider gibt es nur zwei Landes-Prüfstellen in Niederösterreich bei denen ich die Abnahme machen kann, ist bei uns hier alles in Staatlicher Hand :cursing:


    Für 740.-€ würde ich ihm die Gummilager echt gerne in den Ars... schieben :wack:

  • Hai Helmut


    warum hast Du Dein rechtliches Anliegen hier bei Basisthemen eingestellt?


    Du bist aber der aller Grösste, wirklich, Respekt! :great: Im Ernst.

    Die Thematik wurde vor einigen Monaten bei Recht und Zulassung ausführlich besprochen. Sieh das Thema hier .


    Sehr schön finde ich, dass Du von Deinem Ministerium eine konkrete Antwort bekommen hast, welche den EU Vorschriften zur Benutzung des Tachographen entspricht. Somit werden alle gegenteiligen Aussagen nichtig.


    Was den Begrenzer angeht, das kann Bauartbedingt vom Hersteller festgelegt sein. Das wird bei den älteren Fzg. meist über eine Drehzahlbegrenzung gemacht. So dass das Fzg. dann kein Gas mehr annehmen kann. Theoretisch, ist diese Funktion mit einer Sicherung abgesichert.


  • Außer dem Fahrtenschreiber hatten sie noch ausgeschlagenen Gummilagern der Achsabstützung bemängelt, habe gerade unseren Bus aus der Werkstatt geholt,


    Resultat, beim Ausbau der Lager wurden die alten mit den neuen verglichen, es war keine Abnützung ersichtlich, Kosten 740.-€ :cursing:

    Mein Beileid. Das klingt wie bei den Gummilagern meines MG Midget. Die habe ich dann selber getauscht, nach der Hälfte aber aufgehört. Ich hab dem Prüfer alte und neue gezeigt, und dass die alten trotz hässlichen Aussehens technisch einwandfrei sind. Ich musste dann den Rest nicht mehr tauschen. War aber auch deutlich günstiger, £25,25 + eigene Arbeitszeit.

  • In der Fahrschule hab ich gelernt:
    Ein Fahrzeug > 7,5t GesGew. darf auf Landstr. und Autobahnen max 80 km/h fahren - ausgenommen Omnibusse (früher mit Sondergen. - heute glaub ich Standard)

    Dann war die Fahrschule nix. 80 gilt ab 3.5t und ab 7,5t gilt auf Landstraßen 60km/h für LKW


  • Mein Clouliner hatte einen frischen niederländischen TÜV bekommen, trotzdem gab es auf dem deutschen TÜV erhebliche Mängel...soviel zu diesen Geldscheffelmaschinen...ok, Sicherheit geht vor, aber manchmal übertreiben die Herren der Technisch Überforderten Vereinigung es ein wenig. Und wir müssen die Kosten tragen :wack:

  • @Vock:
    1. Geshwindigkeitsbegrenzer brauchen nur gewerblich genutzte Fzg. (= § 24a KFG)
    2. unter 7,5 t brauchst gar nichts - über 7,5 brauchst keinen Tachograph jedoch eine geeichte Wegstrecken- u. Geschwindigkeitsaufzeichnung (= leider ist das ein Tachograph od. zumindest ich kenne kein anderes Gerät)
    3. Wenn du ein Gerät verbaut hast - auch unter 7,5 t - muss es geeicht sein sonst bekommst keine Überprüfung - auch nicht den jährlichen TÜV
    4. Zur Geschwindigkeit in Österreich = $ 58 KDV = über 3,5 t dürfen Kraftwagen auf Freiland 70 u. auf Autobahnen u. Schnellstraßen 80 fahren

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

    Einmal editiert, zuletzt von Reineke - S208 ()

  • ups war ja nicht an vocki sondern an roxi - mensch ich sollte mehr denken beim Schreiben :joke:

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • 3. Wenn du ein Gerät verbaut hast - auch unter 7,5 t - muss es geeicht sein sonst bekommst keine Überprüfung - auch nicht den jährlichen TÜV


    Servus Stephan,


    deine Aussage ist laut Verkehrsministerium nicht richtig und die müssten es eigentlich wissen oder ?(

  • Tja - in den Unterlagen zur Durchführung nach § 57a KFG Überprüfungen steht es so dirnnen - u. die stammte ja auch vom Verkehrsministerium - da weis die linke Hand mal wieder nicht was die rechte macht :wack:


    Aber siehe: VERORDNUNG (EWG) Nr. 3821/85 DES RATES
    VI. EINBAUPRÜFUNGEN UND NACHPRÜFUNGEN
    ....
    3. Regelmässige Nachprüfungen
    a) Regelmässige Nachprüfungen der in Kraftfahrzeugen eingebauten Geräte erfolgen mindestens alle zwei Jahre und können unter anderem im Rahmen der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge durchgeführt werden.
    Überprüft werden insbesondere:
    - ordnungsgemässe Arbeitsweise des Gerätes,
    - Vorhandensein des Prüfzeichens auf den Geräten, - Vorhandensein des Einbauschildes,
    - Unversehrtheit der Plomben des Gerätes und der anderen Einbauteile,
    - wirksamer Umfang der Reifen.


    und VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    Artikel 3
    Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
    a) ...
    ...
    h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;
    i)...


    ---
    So hoffe das damit alle Fragen geklärt sind
    1. unter 7,5 kein Gerät :great: - Umkehrschluß darüber ist eines zu verwenden. :S
    2. Geräte sind regelmäßig zu prüfen - in er Verodnung steht nichts von einer Gewichtsbegrenzung drinnen u. somit auch kein TÜV ;(
    ----

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Nachtrag: so unrecht hat er doch nicht - laut KFG/KDV sind die Geräte bei reiner privaten Nutzung tatsächlich keiner Überprüfung unterworfen 8| , jedoch EU Recht steht über nationalem Recht :cursing: Also ist die Überprüfung wieder Pflicht :S
    Deshalb ist es auch im Überprüfungskatalog als "muss" drinnen

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • danke,


    ich werde es jetzt darauf ankommen lassen, was der Prüfer macht wenn ich ihm das Mail vom Ministerium vorlege.


    So eine Verordnung ist meiner erachtens Hirnrissig, du brauchts keinen Fahrtenschreiber verwenden, aber wenn du ihn hast muss er geprüft sein :wack:

  • Tja wie ist es mit den Nebelscheinwerfer od. dergleichen - wenn sie montiert sind müssen sie funktionieren wenn du zur Überpfüung fährst :joke:

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Fahrtenschreiber gegen normales Tacho austauschen fertidisch :D

    Gruss Peter :)

    Immer wissen was man will und doch nie wissen wohin das führt! :S



    Fahrzeugbestand;Ba-We-Mo Casa-Nova auf MAN 8.136, Fiat TopViva, Clou Trent 670P, Volvo B54-47,

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