12m - 15m - 18,75m

  • Das gilt aber für KOM, was Du da rausgesucht hast. Die StVZo schreibt in §32 ja bei Sonderfahrzeugen eben maximal 12 Meter vor.

    Sorry, ist nicht ganz richtig. Schau mal hier , Beitrag 48.
    Für die alten, rostigen Gebrauchtfahrzeuge hier :D , gilt immer die STVZO, welche zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fzg. gültig war und das so Lange, bis sie endgültig verschrottet werden. Im Fall dieses MAN, die STVZO die 2001 gültig war.


    Oder macht es Sinn, bei älteren Fzg. die neuste und aktuelle Technik immer nach zu rüsten, wie es die jeweils aktuelle STVZO vorgibt?


  • Na ja, ist das nicht auch eher Wunschdenken? Für einen KOM brauche ich Klasse D, für ein Wohnmobil nur C. Ich darf plötzlich nicht mehr als 80 fahren, wenn es mit rechten Dingen zugeht...
    Und wenn das nicht eine Umtypung ist weiß ich nicht was sonst. Liegt doch im Grunde ähnlich, wie wenn man ein Auto zum 25-Bomber umtypt.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Hallo, anderen weg zu uber 12m gehen, ist ein aufbau machen am heck, von aluminium oder andere licht material, und dan am schrauben montieren und als ein uberladung haben. Wie lange die extra aufbau ist demontierbar so lange ist es ein extra ladunug das kan bis zu 1m oder bis zu 1.5m ohne extra zulassungen nur par rote lichtern. Das was ich im gedacht habe zur ein doppel schlaplatz montieren am der heck fernstern platz das ist ca 2 kwadrat metern. unt unter ein motorad platz.
    Entschuldigen mich fur die gramatik bite.
    Gruss.

  • @ Rocco: Du brauchst immer den Personenbeförderungsschein, wenn Du a) mehr als 8 (in Worten: acht) Personen transportieren/befördern möchtest. Siehe Führerscheinverordnung (FeV). Und b) Du ein Fahrzeug bewegen möchtest, dass mehr als diese 8 Sitze + Fahrersitz eingetragen hat. Siehe Fahrzeugzulassungsverordnung (STVZO).


    Und ja, wenn Du Dir einen Bus zu einem Womo umbaust, und dann zulassen willst, ist das eine Umtypisierung, ganz legal. Siehe STVZO. :D


    @ 2rasek: ?( ?( ?( Die Überlängen von Fahrzeugen sind in der Strassenverkehrsordnung (STVO) geregelt. ;) Bestimmt auch in GB ?

  • @ Rocco: Du brauchst immer den Personenbeförderungsschein, wenn Du a) mehr als 8 (in Worten: acht) Personen transportieren/befördern möchtest. Siehe Führerscheinverordnung (FeV). Und b) Du ein Fahrzeug bewegen möchtest, dass mehr als diese 8 Sitze + Fahrersitz eingetragen hat. Siehe Fahrzeugzulassungsverordnung (STVZO).


    Und ja, wenn Du Dir einen Bus zu einem Womo umbaust, und dann zulassen willst, ist das eine Umtypisierung, ganz legal. Siehe STVZO.


    OK, wenn ich bei einem Bus also meinetwegen 47 der 55 Sitze ausbaue kann ich den regulär mit dem C-Schein bewegen.


    Wo ist dann der Unterschied bei Steuer und Versicherung? Sicher ganz klar beim Wohnmobil? Davon ab, wie ist das mit der Maut in Deutschland? Die gilt doch generell (?) ab 12 t, oder?

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Meines Erachtens nein - es ist ja noch immer ein KOM - wenn du in untragen lässt in einen LKW /PKW über 3,5t oder Woma , dann ja

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Genau, wenn max. 9 Sitze, incl. Fahrersitz übrigbleiben. Und Womo`s sind in D Mautfrei, im Ausland (von D aus gesehen) nicht unbedingt. :)


    Steuer geht doch nach dem Hubraum, oder? Versicherung nach Womo-Tarif und Wohngegend, usw. ?

  • Meines Erachtens nein - es ist ja noch immer ein KOM - wenn du in untragen lässt in einen LKW /PKW über 3,5t oder Woma , dann ja


    Gut, mit "ausbauen" meinte ich schon, dass ich auch die neue Sitzanzahl eintragen lasse. Dann bliebe demnach LKW (nach Gewicht) oder WoMo übrig. Hieße aber, dass es nur als WoMo (in Deutschland) mautfrei ist?


    Steuer WoMo 18 Tonnen LKW zu WoMo beträgt aber nach kfz-steuer.de 556 zu 1000 € im Jahr, kann das sein?

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Stezer geht nach Gewicht und Schadstoffklasse

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Das ist schon klar.
    Als LKW scheint es aber weniger zu kosten bei gleichem Gewicht. Jedenfalls wenn ich 18 Tonnen zGG eingebe bei der gleichen Schadstoffklasse.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Das ist schon klar.
    Als LKW scheint es aber weniger zu kosten bei gleichem Gewicht. Jedenfalls wenn ich 18 Tonnen zGG eingebe bei der gleichen Schadstoffklasse.



    Sorry, ich habe nicht alles gelesen, aber "als LKW zulassen" heißt dann doch Sonntagsfahrverbot und Mautpflicht oder ?( ?(

    Gruß Wofe


    Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüster: "Mach das nie, nie wieder"!

  • Sonntagsfahrverbot generell nicht, da ich privat und nicht gewerblich unterwegs bin. Das mit der Maut (in Deutschland) war gerade meine Frage. In anderen Ländern kommst Du sowieso nicht drum rum.


    Ich habe dazu bei Toll-Collect ein Merkblatt gefunden. Daraus folgernd sind für mich KOM grundsätzlich mautfrei und Fahrzeuge die nicht dem Güterverkehr dienen. Ich hänge es mal an.


    Hat denn jemand seinen Wohnbus hier als LKW laufen und kann das bestätigen?

  • Diesen Passus finde ich da doch sehr gewagt,: denn welcherm Fahrzeug sieht man es denn gleich an??
    Auszug:


    Es muss bei den mautbefreiten Fahrzeugen erkennbar sein, dass die Motorfahrzeuge für den jeweiligen Zweck bestimmt sind.


    Da denke ich an unseren Freund, der keine Fenster einbauen will :D

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

  • Ich denke, Toll Collect wird auch automatisch jeden Bus zum KOM abstempeln und den für mautfrei erachten.
    Bei einem umgebauten LKW als WoMo wird es sicherlich nicht ganz so einfach. Vermutlich muss man da auf jeden Fall das Formular auf der Seite ausfüllen müssen zur Mautbefreiung.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Sonntagsfahrverbot für LKW gilt auch für Privatfahrten.


    Nicht umsonst werden gerne Sonntags Transporter rausgezogen, die mit Wohnwagen in den Urlaub fahren. Fahrverbot gilt mit Anhänger immer, egal wieviel zGG.

  • Sonntagsfahrverbot für LKW gilt auch für Privatfahrten.


    Das stimmt nicht, mein Guter.


    Zitat

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
    (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Sonntagsfahrverbot für LKW gilt auch für Privatfahrten.


    Nicht umsonst werden gerne Sonntags Transporter rausgezogen, die mit Wohnwagen in den Urlaub fahren. Fahrverbot gilt mit Anhänger immer, egal wieviel zGG.


    ...aber immer nur, wenn die als LKW eingetragern sind.


    Einer meiner Land Cruiser ist als LKW zugelassen, mit Anhänger geht da am WE nix.


    Dagegen mein andere baugleicher LC, zugelassen als PKW, null Problemo.

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Einer meiner Land Cruiser ist als LKW zugelassen, mit Anhänger geht da am WE nix.


    Interessiert aber nicht, wenn Du damit rein privat unterwegs bist. Die Frage stellte sich gelegentlich im Boote-Forum, wo Leute eine alte Pritsche mit Boot huckepack in südliche Gefilde befördern.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

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