12m - 15m - 18,75m

  • Wer seinen Bus als Bus eingetragen hat in den Papieren darf mit C/C1E nur ohne Fahrgäste also alleine Fahren ansonsten braucht man D


    Grüße


    Das ist definitiv nicht richtig.
    Wenn das Fahrzeug ein Bus ist, dann ist zwingend ene Fahrerlaubnis D notwendig.


    Denn seid es D gibt sind selbst Überführungsfahrten Mit C nicht mehr erlaubt.


    Schade, denn das war so einfach.

    Gruss,
    Marco

  • Das ist definitiv nicht richtig.
    Wenn das Fahrzeug ein Bus ist, dann ist zwingend ene Fahrerlaubnis D notwendig.


    Das hängt meines Wissens vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab.
    Das hatten wir aber alles schonmal....

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Genau und das Zauberwort heißt Bestandsschutz ... Übrigends haben wir ja alle gelernt, dass man immer auch einen Einweiser benötigt (also auch eine zweite Person verargumentierbar, wenn es nicht einzahlender Gast ist)

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Richtig. Man beachte dass dieser besitzstandsschutz aber leider nur national gilt...
    Also brauchts fürs Ausland dann doch D

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Ja genau, deswegen auch nur die dreistelligen Ausnahmezahlen im FS ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Moin,


    In Holland kan man Fahrzeuge zulassen wenn es um Schausteller geht bis 22 meter und ich hab malgehört die fahren auch uber die grenze hinaus......


    Mann hat dan in die papieren stehen " Schausteller"....ist das schlimm ??


    Grüß,


    Frederik.

  • Sonder KFZ nach Schaustellerart bekommt man in D nur noch mit einem Nachweis darüber dass man diese Branche auch wirklich bedient. Diverse unserer Kollegen fahren z.T. mit 18m Drehschemel Wohnanhängern also mit guten 25m Gesamtlänge, hier werden die Fahrzeuge mit Überlängengutachten ab Werk bestellt.


    Grüße
    Robin

  • Seit einiger Zeit hält sich nun die Information, dass nur noch 12m für die Fahrzeugklasse M1 zulassungsfähig seien. Nun habe ich lange gesucht, auf welcher rechtlichen Verordnung diese 12m daher kommen.
    Es ist die, schon hier am Anfang erwähnte Verordnung EU (Nr.) 1230/2012 , welche zur Ergänzung der Richtlinie 2006/46/EG erlassen wurde.
    Nach dem ich diese Verordnung 1230/2012 mehrmals durchgelesen habe, in Verbindung mit der Richtlinie 2006/46/EG, kann ich Entwarnung geben. :)


    Begründung:


    1. geht es in diesen Verordnungen und Richtlinien immer um die Neuerteilung einer Typengenehmigung,
    ( ist für unser Hobby nicht zutreffend, da die für uns interessanten Fahrzeuge bereits eine Typengenehmigung besitzen und nach einem Umbau, rechtlich gesehen, eine Wiederzulassung erfolgt )


    2. diese Verordnung legt die Rechte und Pflichten, im Artikel 3, für Hersteller von Fahrzeugen, Anhänger und Fahrzeugteilen fest.
    ( trifft für unser Hobby auch nicht zu, oder sind wir Hersteller? )


    3. wird in Artikel 9, Inkrafttreten, für alle NEU genehmigten Fahrzeugtypen, festgelegt.
    ( trifft für uns auch nicht zu, da bei uns nur ein Umbau erfolgt. Demnach erfolgt einfach eine Änderungsabnahme von Fahrzeugklasse M2 oder M3 zur Fahrzeugklasse M1, Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung "Wohnmobil" )


    4. gibt die Verordnung EU(Nr.)1230/2012 keinen Hinweis darauf, dass die Definition für Wohnmobile aus der Richtlinie 2007/46/EG, Anhang II, Teil A, Abschnitt 5.1 und Teil C, Abschnitt 5, Begriffsbestimmung Fahrzeugtypen und Begriffsbestimmung Aufbautypen geändert, bzw. ergänzt wurde.
    ( wie z.B. für die Geländefahrzeuge )


    Daher kann man festhalten, durch einen Umbau zum Wohnmobil erfolgt ausschliesslich eine Wiederzulassung mit entsprechender Änderungsabnahme UND keine Neuzulassung.


    Das nicht jeder Prüfer diesem Hobby wohlgesonnen ist, ist auch menschlich, daher ist es sicher nicht von Nachteil, wenn man sich in die Materie einarbeitet.

  • Wieso heisses Eisen, Rene?
    Ich versuche doch nur das Thema Zulassung zum Wohnmobil auf der Grundlage der europäischen Regelung darzustellen. Diese Regelung bildet die Grundlage für die Zulassungsvorschriften in den einzelnen europäischen Ländern.


    Meinst Du wirklich, dass Deine kostspielige Odyssee zur Zulassung als Wohnmobil hier repräsentativ ist? Ich habe in den letzten 4 bis 5 Jahren, seit die aktuelle Regelung gilt, nix vergleichbares hier gelesen, aber vielleicht habe ich es auch verpasst? :huh:


    Hier im Forum gibt es doch zwei oder drei Leute, die mit dem Um- und Ausbau und Zulassung von Wohnmobilen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Vielleicht könnte sich da ja der Eine oder Andere mal äussern?

  • Nicht, dass mir 12 m nicht reichen würden (da habe ich mich innerlich schon festgelegt).
    Aber rein interessehalber: wie überzeugt man jemanden, das einzutragen, wenn doch der offizielle Paragraph die Grenze recht klar bei 12 m definiert?

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • wie überzeugt man jemanden, das einzutragen, wenn doch der offizielle Paragraph die Grenze recht klar bei 12 m definiert?

    Als das bei mir eingetragen wurde ( 1985 ) war die Grenze bei 13,65 m :D



    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • OK, das gibt natürlich Sinn. Ich dachte es wäre ein Fz aus Holland oder so, was dann eingedeutscht wurde oder so.


    Schöne alte Zeit. Die Leute machten früher LKW-Faherlaubnis auf einem W50, den ich heute mit dem PKW-Schein fahren darf... :D

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Rocco, Zitat aus dem vorher angegebenem Link zum Gesetz.


    TEIL B
    Fahrzeuge der Klassen M2 und M3
    1. Höchstzulässige Abmessungen
    1.1. Die Abmessungen dürfen folgende Werte nicht überschreiten:
    1.1.1. Länge
    a) Fahrzeug mit zwei Achsen und einem Fahrzeugsegment: 13,50 m
    b) Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen und aus einem Abschnitt: 15,00 m
    c) Gelenkfahrzeug: 18,75 m
    1.1.2. Breite: 2,55 m;
    1.1.3. Höhe: 4,00 m




    Also bis 13,50 m sollte kein Problem sein.


    Leider ist das Angebot raus. Hätte mir den sonst mal angesehen.
    Wobei ich Tobring zustimmen muss, den Lack hätte man mal vom nahen sehen müssen und den Unterboden hätte ich mir auch ganz im speziellem angesehen. Der Innenausbau hat den Namen nicht verdient, müsste alles raus sehe ich auch so. Toilette/Bad/Dusche nicht vorhanden. Gedämmt wurde sicher auch nichts. Einige Angaben sind falsch, wurden verbessert bzw. musste man dem Fahrzeugschein entnehmen.
    Trotzdem schade, ein Blick wäre es mir wert gewesen.



    Allerdings suche ich eigentlich ein min. 12m langen Reisebus um Baujahr 2000+ mit vorzugsweise Aluchassi. Neoplan...



    Vielen Dank für die Beteiligung.
    MFG
    Mars

  • Das gilt aber für KOM, was Du da rausgesucht hast. Die StVZo schreibt in §32 ja bei Sonderfahrzeugen eben maximal 12 Meter vor.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • wäre dann M1 :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Ich beziehe mich da lieber auf den Fzg Schein. Und da steht 13,7 m. Das Leergewicht ist glaube ich 14,7 to...

    da bin ich vollkommen deiner Meinung... es hätte auch gereicht die vorherigen Kommentare zu lesen bevor man solch unqualifizierte Aussage macht :wack: :prost:

    "An alle die behaupten, sie wüssten wie der Hase läuft: ER HOPPELT!"

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