H Kennzeichen für Bücherbus?

  • Hallo,
    da ich ja eifrig am Suchen bin..., bin ich mal wieder über einen Bücherbus gestolpert. Weiß jemand ob ein Bücherbus nach 30 Jahren auch ein H bekommen kann, oder entspricht so ein Umbau nicht mehr einem historischen Fahrzeug?
    Gruss Gernot

    Es is ja immer was.....


    LG
    Gernot

  • Also H-Kenzeichen ist möglich, Martin hat mit seinem Bücherbus nämlich eines bekommen. Da fragst Du ihn am Besten, wie er das gemacht hat und was man dem TÜV-Menschen erzählen darf und was besser nicht.
    Welchen Bücherbus hast Du denn gefunden?

    LG
    Stefan

  • Das Geheimnis daran ist, dass man VOR dem Umabu die H-Zulassung bekommen muss. Also noch mit Regalen drin. Meiner ist nun ein Verkaufsfahrzeug. Das Risiko welches ich nun trage ist, dass ein Prüfer irgendwann mal meint, dass dieser Bus mit dem entsprechenden Aus-/Umbau kein Verkaufsfahrzeug mehr ist. Wenn der Bus aber grundsätzlich in gepflegtem Zustand ist und der Ausbau nicht gerade topmodern gehalten ist, sehe ich da keine Probleme.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Hi,
    mit H- oder 07-er braucht man ja nun keinen TÜV mehr, oder verstehe ich das falsch?
    Gilt das für alle Abnahmen, also Gas.....auch?
    Bei der Aktion wird es nur blöde, wenn man mal einen Unfall hat und das Auto nicht mehr das ist, als was es im Brief steht, oder gibt es da Erfahrungswerte, Urteile....
    So wie ich unsere Rechtsprechung und die Versicherungen einschätze, ist dann doch mit Sicherheit die Betriebserlaubnis erloschen.... :evil:
    Gruß Thomas

  • Mit H fährst Du ganz normal zur HU, für die HU brauchst Du eine Gasprüfung.
    Mit 07er brauchst Du nichts von beidem, darfst offiziell aber auch nicht einfach so rumfahren, nur zu Treffen.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • ICh kenne noch mindenstens einen weiteren Kollegen mit Verkaufsfahrzeug, allerdings kein H. Da interessiert sich der Prüfer in der Regel garnicht dafür, was da hinten drin ist. Bei mir ist das schwierig weil ich vorne keine Türen habe, da muss der Prüfer mich schon selbst auf die Rolle fahren lassen...

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Zitat

    Bei der Aktion wird es nur blöde, wenn man mal einen Unfall hat und das Auto nicht mehr das ist, als was es im Brief steht, oder gibt es da Erfahrungswerte, Urteile....
    So wie ich unsere Rechtsprechung und die Versicherungen einschätze, ist dann doch mit Sicherheit die Betriebserlaubnis erloschen.... :evil:


    Die Betriebserlaubnis ist bei dieser Vorgehensweise nicht erloschen soweit mir bekannt.
    Im schlimmsten Fall kann allerdings die H- Nummer aberkannt werden. Diese Möglichkeit besteht rechtlich immer dann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der H- Nummer nicht mehr gegeben sind. Mir ist allerdings bis jetzt nur ein Fall bekannt, wo bei der jährl. HU die H- Nummer aberkannt wurde. Es gibt leider auch Prüfer, die einem US WoMo mit Benzinmotor die H- Nummer aberkennen wollen wenn auf LPG Anlage umgerüstet wird obwohl in den Statuten zur H- Nummernvergabe die Umrüstung auf LPG keineswegs ausgeschlossen wird.
    Ebenso macht jede Prüforganisation in Bezug auf die Gasprüfung was sie will. Oftmals wird die Gasprüfung überhaupt nicht kontrolliert. Einmal wurde mir gesagt, wenn kein Gas an Bord ist (Flaschen rausnehmen reicht) wäre auch keine Gasprüfung nötig. Ein Bekannter wurde ohne gültige Gasprüfung nicht zur HU zugelassen. Ist wohl wie so oft reine Auslegungssache.


    Gruß,
    Rainer

    Gulf Stream SunVoyager, Bj. 1994, Cummins B5,9, Allison AT542, 7,49t

  • Der TÜV behauptet auf seinen Seiten, habe eben wegen Preisen für HU gesucht, dass ohne gültige Gasprüfung KEINE Plakette geklebt werden DARF. Da hieß es,direkt mitmachen lassen oder eine gültige, extern beschaffte mitbringen.
    Also das mit der Betriebserlaubnis wundert mich. Bin aber möglicherweise aus Bikerzeiten noch vorbelastet, wo einem immer gesagt wurde mit vorverlegter Fußrastenanlage oder 3PS zuviel, würde sofort die Betriebserlaubnis erlöschen und man zur Strafe beim TÜV in die Grube geworfen.... ;)
    Gruß Thomas

  • Nun könnte man noch anmerken, dass man eine Gasanlage in einem Verkaufsfahrzeug garnicht angeben muss, und somit keine Prüfung macht und diese dann auch nicht vorlegen muss. Nur bei Wohnmobilen fragt der Prüfer nach einer Gasanlage.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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