Führerschein

  • Hallo


    Ich habe ja hier schon ziemlich viel dazu gefunden aber irgendwie widersprechen sich auch manche Dinge. Deshalb nochmal meine Frage. Bestand ist ein Führerschein Klasse C, C1E und C1. Gekauft wurde nun ein Fahrzeug der Zulassung Kraftomnibus, über 7,5 to, mit 47 Sitzplätzen. In wie fern muss ich die Zulassung ändern lassen um:
    Das Fahrzeug mit maximal acht Personen plus Fahrer zu bewegen,
    Das Fahrverbot am Wochenende zu umgehen
    Mir die Maut zu sparen
    Und 100kmh schnell fahren zu dürfen. Das ist bereits Bestandteil der jetzigen Zulassung.


    Ach und was auch noch wichtig wäre, er soll im September ein H-Kennzeichen bekommen und als Wohnbus genutzt werden.


    Viele Vorstellungen, aber was lässT sich davon verwirklichen. Die Hinweise erst H-Kennzeichen dann umbauen sind mir bekannt.... :D


    Gruß


    Sugar

    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

  • Hi


    Dein Kat. C ist vollkommen ausreichend, um ein Fzg über 7,5 to mit max. 8 Personen + Fahrer fahren zu dürfen. Und einen Anhänger bis 750 kg.


    Einen KOM darfst Du nur mit KAT. C fahren, wenn Du alleine, max. mit noch einer Person, und nur zur Überführung / Probefahrt unterwegs bist !!!


    Ein KOM unterliegt nicht dem Sonntags- und Feiertagsfahrverbot!!! Du könntest damit auch die Busspuren in Ortschaften benutzen.


    Fahrzeuge bis 12 to Gesamtgewicht und Sonder KFZ (wozu auch ein Wohnbus zählt) sind Mautfrei !!!


    Die Sonderregelung zur 100 km/h Regelung wurde abgeschaft, da sie mittlerweile knapp 80% ausgemacht hat. War also keine Sonderregelung mehr.


    Es bekommt jeder Bus (auch fast jeder ältere, nachträglich) in seiner Typengenehmigung, die 100 von Haus aus.

  • Hey,


    Klasse, sehr kompakt, genauso versteh ich das...
    Frage bleibt nur, als was muss er dann zugelassen werden, damit er die Voraussetzungen erfüllt, das ich ihn mit nem einfachen C Schein bewegen darf (ausschließlich privat!)


    Gruß


    Sugar

    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

  • Wenn Du die Sitze alle drin lässt, wirst Du den Bus nur als KOM zugelassen bekommen. Das ist für einen Privatperson finanziell uninteressant (Steuer/Versicherung).


    Zur Umschlüsselung als Womo, musst Du bestimmte Änderungen vornehmen. Wie z.B. Bett, Tisch, Stuhl, Kochgelegenheit.


    Hier wurde mal ein Schreiben/PDF vom TÜV verlinkt, wo die Zulassungsbedingungen Wohnbus aufgelistet wurden.

  • Ich meine hier irgendwo gelesen zu haben, dass eine Koch- und Schlafgelegenheit vorhanden sein muss. Beides muss im Fahrzeug fest verbaut sein. Mobiler Gaskocher reicht also nur, wenn Du ihn auf ne Holzplatte schraubst.


    Zur Umschlüsselung also einfach die Sitze raus, n Feldbett und Gaskocher reinschrauben und dann sollte das gehen.

  • ...nur mal so nebenbei:


    1. Maut in D. zählt ab 7,5 to seit 1. Oktober 2015 ! Wohnmobile sind aber davon noch immer ausgenommen.
    2. Die 100 er Regelung für KOM gibt es nicht mehr...aber wohl für So. KFZ , sonst hätte ich wohl keine bekommen ;)
    3. Mit einem KOM in Luxemburg über die Busspur fahren würde ich mal lieber lassen...denn die sind bei uns nur für Linienbusse reserviert!

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • Sorry, aber das klappt nicht. Ich werde ja wohl kaum das H-Kennzeichen bekommen, wenn ich die Sitze rauswerfe und einen Gasherd reinstelle. Wird wohl kein Prüfer glauben, dass der so schon bei der Polizei so lief, und heute die Anforderung für einen zeitgemäßen Umbau in ein Wohnmobil zu schaffen ist auch ehr schwer. Also ich denke, er ist als KOM nicht gut zugelassen, als Wohnmobil bekommt er kaum ein H, welche alternativen Zulassungen gibt dann noch? Sonder KFZ-XXXXXX


    Gruß


    sugar

    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

  • Ich hab mich da falsch ausgedrückt...


    Das H kannste Dir ja als KOM holen, nur darfste ihn danach ja immer noch nicht mit Personen fahren.


    Also H als KOM, danach Sitze bis auf 8+Fahrer raus, Koch- und Schlafgelegenheit rein und zum Umschlüsseln.
    So kannst Du ihn zumindest auch während der Ausbauphase mit anderen Personen nutzen.


    Zeitgenössischer Ausbau ist denke ich nicht so dramatisch. Natürlich wirds mit Designermöbeln nix, aber Holz gab es schon immer und wenn Du Dich optisch n bisschen an den 80ern orientierst sollte das machbar sein.


    Hier haben doch viele das H und den Ausbau erst im Nachhinein gemacht, da sind wirklich hübsche Dinger bei.

  • Mir wird schwindelig ... und nicht nur von dem Begriff Sonder der Sonstiges heißen müsste ;( das wiederum zeigt die Qualität einiger Aussagen ... Sorry ... aber es wurde bereits ausreichend dazu geschrieben ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Hallo Sputnik,


    Das tut mir leid für dich, das dir ganz schwindelig wird. Schade eigentlich, ich hab niemals behauptet das ich davon Ahnung habe, warum sollte ich sonst Fragen, aber sich dann auch noch abfällig darüber zu äußern, statt dein sicherlich umfassendes Wissen knapp weiterzugeben, dass wiederum halte ich auch nicht für sinnvoll. Davon wird mir schwindelig...


    Und dann der Tipp da wurde ausreichend drüber geschrieben, ebenfalls nicht hilfreich. Irgendwo steht immer im Netz die Antwort, aber helfen bedeutet vielleicht auch es mehrfach zu erläutern. Auch unwissenden Fragenden, wie mir. Das zumindest ist meine Auffassung, aber da scheinen wir uns eben zu unterscheiden.


    Gruß


    Sugar

    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

  • Hallo Sugar


    Um einen Bus (KOM) fahren zu dürfen musst du zusätzlich
    bis 7,5t beim C1 die Zahl 171
    und ab 7,5t beim C die 172
    im Führerschein eingetragen haben.


    Und du darfst das Fahrzeug nur ohne Fahrgäste und nicht gewerblich als Bus fahren.


    Grüße von Klaus

  • Hi Klausi


    diese Zusatzzahlen wären nur wichtig beim Umschreiben alter FS auf neuen FS. Gugst du? Auszug aus Wiki.


    Führen von Kraftomnibussen[Bearbeiten]
    Eine weitere nationale Besonderheit, die sich aus den Vorschriften zur Besitzstandswahrung ergibt, ist die Tatsache, dass mit einem alten nationalen deutschen Führerschein der Klassen 2 und 3 auch Kraftomnibusse geführt werden durften, wenn sich in diesen außer dem Fahrer maximal eine weitere Person als Fahrpersonal befand. Damit wollte man Überführungsfahrten und Werkstattfahrten etc. auch Fahrerlaubnisinhabern ermöglichen, die nicht über eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung verfügten. Die neuen EU-Fahrerlaubnisklassen sehen das allerdings nicht vor. Daher wird Altinhabern bei Umschreibung die Klasse C1 bzw. C im Feld 12 des Kartenführerscheins mit der Erweiterung „171“ bzw. „172“ eingetragen. Diese erweitert die entsprechende Fahrerlaubnisklasse um das Recht, Fahrzeuge der Klasse D1 bzw. D ohne Fahrgäste, aber mit Beifahrer zu führen, ohne im Besitz der Klasse D1 oder D zu sein. Wird die Verlängerung der Klasse C jedoch nicht rechtzeitig beantragt, entfällt dieses Recht. Nach § 6 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung berechtigen Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E im Inland jedoch weiterhin zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.


    Da Sugar selber schreibt, er habe C, C1 und C1E , reicht das vollkommen aus.

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