Welcher Führerschein?

  • Hallo Forum, ich selbst fahre ein LT 28 (30) natürlich selbstausgebaut.
    Zum Thema, mit welchem FS fahrt ihr eure Busse? Ich selbst besitze BCE (FS2) und darf also eigentlich alles Fahren, was so normal im Strassenverkehr ist. Nun eure Busse, sind meist doch ausgediente Reisebusse oder Stadtbusse mit mehr als 9 Sitzplätzen ( eingetragene Plätze ), lasst ihr dann Plätze streichen und lastet auf 7,49 To. zGG ab oder wie ?
    Ich selbst fang im Jan 2003 den Omnibuss FS an, ( nicht aber wegen des Wohnbusses * gg).
    es grüße euch
    der Wolf aus dem Süden
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    Allzeit gute Fahrt

  • Hallo Wolf


    ich hab meinen auf 7,49 abgelastet und 7 Sitzplätze eingetragen.



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    Grüße aus dem Remstal


    Stefan WN-O 302

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Hi Wolf,


    was den Führerschein angeht sind die meisten hier wohl mit dem "alten" Klasse 3 Führerschein unterwegs, der nach heutigem Recht ja den Klassen B,BE,C1,C1E,M,L entspricht.
    damit dürfen Fz. bis 7,5t z.G. und max. 8 Personen + Fahrer gefahren werden.


    für Wohnbusse bis 7,5t. z.G. auch völlig ausreichend.


    Ist der Wohnbus schwerer, ist der "alte" 2-er oder der "neue" C - Führerschein erforderlich.


    Da als Womo zugelassen, sind diese Fz. wohl auch nur mit max. 8 Pers. + Fahrer eingetragen, d.h. Personenbeförderungsschein oder Führerschein Klasse D ist nicht erforderlich.


    Gruß Rudi.
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    KAROSA-Bus im Ausbau...

    mit wohnmobilem Gruß
    Rudi
    (KAROSA O-908)

  • ... was alles bei gewerblicher Personenbeförderung gilt!
    Privat kannste soviele Leute mitnehmen, wie du reinkriegst.
    Bedingungen: Zul. Gesamtgewicht nicht überschritten und kein Geld, nicht mal Spritkostenanteil!!

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Hi stuebi,


    das stimmt nicht ganz, alles was über 8 Sitzplätze außer Fahrersitz verfügt bedarf des Führerscheines der Klassen D1 (bis 16 Sitzplätze) oder D (unbegrenzte Sitzplatzzahl). hier wird in der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) nicht unterschieden ob privat oder gewerbsmäßig. Auszug: FEV § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen:
    Klasse B: Kfz bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ....
    Klasse C: Kfz mit mehr als 3,5t z.G. und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz ....


    zur Klarstellung, hier geht es um eingetragene Sitzplätze! nicht um die Anzahl derer die wirklich drinsitzen. es wird aber nicht unterschieden ob private oder gewerbsmäßige Nutzung!



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    KAROSA-Bus im Ausbau...

    mit wohnmobilem Gruß
    Rudi
    (KAROSA O-908)

  • ich beschäftige mich auch schon einige monate mit dem führerschein und frage euch was es mit den 12tonnen auf sich hat ich hab da etwas gefunden aber ich werd nicht schlau draus


    http://www.tuev-nord.de/7117.asp


    darf ich die 12tonnen nur dann fahren wenn ich mit anhänger fahre oder wie


    ich würd mich echt freuen wenn mir da jemand helfen kann


    achso bei der polizei war ich auch schon die konnten mir das auch nicht sagen


    mfg
    renegade

  • ;) also das mit den 12t steht für Züge (Zugfz mit Anh.) nicht für das Zugfahrzeug alleine.
    wer den "alten" 3er Führerschein hat darf normalerweise Fahrzeuge fahren bis 7,5t z.G. plus einen Anhänger, der bei max. Ausnutzung das 1,5-fache des Gesamtgewichts des Zugfahzeuges wiegen darf (bei durchgehender Bremsanlage) wäre nach Adam Riese und Eva Zwerg also: 1,5 x 7,5t = 11,25 t also einen Zug mit insgesamt 11,25 + 7,5 t = 18,75 t z.G. .... wer's bisher noch verstanden hat, es geht weiter! :P


    Also alter Klasse 3 Führerschein: Zugfahrzeug 7,5t + Anh. 11,25t wäre unter Ausnutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten, legal. Das wäre ein Zug von 18,75t !!!! na das ist doch was!


    Der "alte" Schein entspricht nach heutigem Recht dem C1E Führerschein,
    dieser jedoch ist als Zug auf 12t z.G. begrenzt.
    Wer aber den alten Schein hatte, kann sich den "neuen" Schein auf 18t Zuggesamtgewicht schreiben lassen .... das geht auf Grund der Besitzstandswahrung, die gesetzlich festgeschrieben ist.


    Also darf man mit dem C1E auch nur Zugfahrzeuge bis 7,5t z.G. fahren, und Züge mit einem z.G. von nicht mehr als 12t.


    Nochwas, damit die Verwirrung noch größer wird:
    Wer seinen "alten" Schein in den "neuen" umschreiben ließ mit den besagten 18t z.G. und das Endalter 50 erreicht, muss, um die 18t weiterhin fahren zu dürfen eine Gesundheitsuntersuchung machen lassen (kostenpflichtig!).
    Tut er das nicht, verfällt dieses Recht und er darf dann nur noch Züge bis 12t z.G. fahren! Toll! oder etwa nicht??????


    Ich fahre (führerscheinbesitzend) ... :D

    mit wohnmobilem Gruß
    Rudi
    (KAROSA O-908)

  • Hallo such schon lange einen bus zum ausbau habe aber das problem das mit dem gewicht nachdem ich nur kl3 habe und nur 7.49 tonnen fahren darf wie habt ihr das mit dem ablasten gemacht oder wie wird sowas gemacht.
    ware klasse wenn ihr mir weiter helfen konntet.
    danke hoffi

    grusse Michael

  • Das Fahrzeug leer machen und wiegen lassen.
    Dann beim TÜV umtragen lassen.
    Oftmals haben auch die TÜV Stellen Waagen eingebaut.

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • kleine Ergänzung zu Rudi:
    B sowie Klasse 3 nur Züge mit nicht mehr als 3 Achsen, wobei eine Doppelachse mit Achsabstand von max 1m als Einzelachse zählt.


    Klasse 3: max Zugmasse 17,5 t, da nichtangetriebene Einzelachse max 10t z.G . Solche Züge nahmen Dimensionen von Klasse2 Fz an. Besonders Schaumstoffindustrie hatte solche Züge mit riesen Doppelachsanhängern. Das wollte man zukünftig ausschliessen, so ist Klasse C1E auf 12t begrenzt.

    geht net gibts net

  • Zitat von "Rudi"

    ;)
    Nochwas, damit die Verwirrung noch größer wird:
    Wer seinen "alten" Schein in den "neuen" umschreiben ließ mit den besagten 18t z.G. und das Endalter 50 erreicht, muss, um die 18t weiterhin fahren zu dürfen eine Gesundheitsuntersuchung machen lassen (kostenpflichtig!).
    Tut er das nicht, verfällt dieses Recht und er darf dann nur noch Züge bis 12t z.G. fahren! Toll! oder etwa nicht??????


    Ich fahre (führerscheinbesitzend) ... :D


    Hallo Rudi, heisst das wenn ich meinen nicht umschreiben lasse ich auch nicht ab 50 zur Untersuchung muß ??


    Stefan dessen Lappen -->GRAU<-- ist

  • Die Gültigkeit des LKW Führerscheines ist unabhängig davon, ob Du nun den "Grauen" oder den "Neuen" Schein hast.
    Für beide Scheine gilt: Gesundheitsprüfung ab Endalter 50 sonst erlischt der Schein.... in Bezug auf Kl. 2 oder CE


    Gruß Rudi

    mit wohnmobilem Gruß
    Rudi
    (KAROSA O-908)

  • kleine Ergänzung zu jacko: :P


    Für Führerschein-Klasse B ist die Beschränkung auf 3 Achsen nicht mehr im Führerscheinrecht enthalten. ..... ergo darf man auch einen zweiachsigen Anhänger fahren!

    mit wohnmobilem Gruß
    Rudi
    (KAROSA O-908)

  • uuups, das stimmt wohl Rudi. Schon lang net mehr geschult.
    son 750kg Anhänger mit 2 "echten" Achsen, sieht bestimmt
    kultig aus. :D
    Hab grad mal in deinem Profil nachgesehen und grüsse dich Kollege.

  • Hallo zusammen danke fur die infos.
    das mit wiegen war mir klar aber wenn ich ein fahrzeug habe das 9.4 tonnen lerr hat und ich die sitze und was sonst drin ist raus reise komme ich ca nur auf 8 tonnen und das ist noch zuviel gibt es moglichkeiten weiter das gewicht zu drucken
    danke fur jede antwort

  • Mein ehrliche Meinung :


    Keine Chance !!



    sorry ist aber leider so...... :cry:

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • also mein Bussi hatte leer (mit Sitzen) 9,6 t, und wiegt jetzt mit Ausbau (und leeren Tanks) 10,4 t. Also keine Chance unter 7,5t zu kommen, es sei denn, du willst im leeren Bus hausen :D


    Ich fahre (mit CE und DE Führerschein)

    mit wohnmobilem Gruß
    Rudi
    (KAROSA O-908)

  • Hallo!


    Kleine Ergaenzung noch:


    Wer es schafft, einen "schweren" Bus auf 7,49 t abzulasten, dies eintragen laesst und ihn anschliessend vollaedt, wird sich bei einer Kontrolle freuen, denn dann gelten die 7,49 t. Da kann es sein, dass eine saftige Strafe faellig wird! Manchmal hat man auch Glueck und kommt um die Strafe herum, wenn man es schafft, das Fahrzeug vor Ort auf das zul. Gesamtgewicht zu bringen. Doch wer schafft das?


    Gruss,


    Manjo.

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

  • So "schwer" darf der Bus aber nicht sein, denn viel kannst du nicht abspecken. Die Sitze fliegen zwar raus, ok, aber Einrichtung, Tanks usw. kommen rein. Unter das ursprüngliche Gewicht kommst du eigentlich kaum runter. Da muss man wirklich bescheiden leben.

    Thomas
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    Steyr SMP 11 HUA 250

  • "zur Klarstellung, hier geht es um eingetragene Sitzplätze! nicht um die Anzahl derer die wirklich drinsitzen. es wird aber nicht unterschieden ob private oder gewerbsmäßige Nutzung! "


    Heißt dies denn nun Eurer Meinung nach, dass ich den Bus, den ich kaufen möchte mit meinem FS KLASSE CE gar nicht nach Hause fahren darf? Oder gibt es Sonderregellungen für die Überführung? NIcht jeder KFZ-Schlosser, der den reparierten Bus probefährt muß doch gleich einen Personenbeförderungsschein haben, oder doch?


    Uwe,
    den-ganzen-Tag-bei-mobile.de-Busse-angucker

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