Gelenkbus als Wohnbus?

  • Hallo Busfahrer(innen),


    kann man einen Gelenkbus als So.KFZ-Wohnmobil zulassen? Ich habe mal irgendwo gehört dass ein Gelenkbus immer Gelenkbus bleiben wird und nicht umgeschlüsselt werden kann. Stimmt das? Wäre aber schön wenn man ein So.KFZ-Gelenk-WoMo (oder so) draus machen könnte...


    Irgendwann in den 70er haben einige Euro-Länder ein Durchfahrverbot für Gelenkbusse erwirkt, gilt das noch und wenn ja auch für So.KFZ WoMo auf Gelenkbus?


    Von einem TÜVtler habe ich noch keine gescheite Antwort bekommen.


    Grüße
    -carsten

  • Hallo Carsten,
    soweit wir wissen ist es NORMALERWEISE nicht möglich einen Gelenkbus als So.KFZ Reisemobil umzuschreiben.
    Aber unter Ausbauer haben wir ja einen Doppelstock Gelenkbus mit vorgestellt welcher als Reisemobil umbebaut ist. Vielleicht gibt es da doch irgend welche Sonderregelungen.
    Auf alle Fälle solltest Du Dich VOR einem Kauf bei Deinem zuständigem TÜV erkundigen, weil dort muss er ja umgeschrieben werden.
    Viele Grüße
    Mandy & Holger

  • Ich glaube das Problem ist folgendes:
    Normalerweise darf jedes Fz ohne Hänger nur eine bestimmte Länge haben (12m). Es gibt aber eine Sonderregelung für Busse, die besagt, dass diese doch länger sein dürfen
    - als Gelenkbus (18m?)
    - als überlanger Bus (15m?)
    Für ein WoMo gilt diese Sonderregelung aber nicht. Dann bleibt nur zulassen in einem anderen Land mit anderen Zulassungsbestimmungen oder kürzen ;-). Oder als Bus anmelden. Das hatten wir für unseren am Anfang auch überlegt, irgendjemand sagte aber was von ca. 5.000 DM Haftpflichtersicherung p.a.


    Weiss eigentlich jemand, wie oft ein 10 t Wohnbus z.B. in Frankreich zum "TüV" müsste, und was der Unterhalt da sonst so kostet?


    >Wäre aber schön wenn man ein So.KFZ-Gelenk-WoMo (oder so) draus machen könnte...


    Bei uns in der Nähe steht einer rum, ohne Zulassung (ist nicht zufällig Deiner, in Berlin am Bot. Garten ?). Der hat inzwischen einen "blauen Punkt" drauf (die roten gibt's wohl nicht mehr).

    Neoplan Jetliner N209 Bj. 1980

  • Als Bus versichern ist unheimlich teuer, da reichen 5TDM/Jahr sicher nicht. Zum Vergleich: Ein 7.5t LKW hat bei 100% nur Haftpflicht 3890,-DM/Jahr und ein Bus hat ja ein wesentlich höheres Risiko (viele Personen an Bord). Meiner wäre BJ' 84 und somit könnte ich ihn nicht einmal als Oldtimer Anmelden/Versichern.


    >Bei uns in der Nähe steht einer rum, ohne Zulassung (ist nicht zufällig Deiner, in Berlin am Bot. Garten ?). Der hat inzwischen einen "blauen Punkt" drauf (die roten gibt's wohl nicht mehr).


    Nee, meiner steht noch beim Händler... Vielleicht zum Glück. :)
    Grüße
    -carsten

  • Hi,
    ein Freund von mir im Siegerland hat einen alten Buessing Gelenkbus als Motorhome zugelassen. Ich glaube es ist ein 71er oder 72er. E-mail mir und ich kann Dir seine Tel-Nr. geben. Vielleicht kann er Dir eine Kopie des Kfz-Briefes senden.


    Viele Gruesse


    Hans aus Carlsbad, CA

  • Und Buszulassung bedeutet auch Busführerschein! Auch nicht gerade billig!


    Markus

  • Nein,
    Bus-Zulassung heisst lange nicht Bus-Schein!
    Den Bus-Schein brauchst Du bei der Beförderung von mehr als 9 Leuten incl. Fahrer im Bus. Wenn ich jetzt 10 Leute im LKW oder PKW mit mir rumfahre (soweit möglich) brauche ich nur den Personenbeförderungsschein.
    Wenn ich aus diesem Gelenkbus alle Sitze, bis auf 9, entferne aber die Zulassung als Bus behalte, brauche ich keinen Bus-Schein.


    MfG
    Carsten

  • Hallo zusammen,


    zum letzten Thema Bus und Busführerschein (Klasse D): für alle Führescheinneuinhaber gilt, solange sie keinen D-Schein haben, dürfen sie auch keinen Bus steuern, also sofern er als KOM zugelassen ist. Bei allen anderen Scheinen (ich glaube vor 1998) gilt die Besitzstandswahrung: dann darf auch mit dem "alten" 2er-Schein, jetzt Klasse C, ein Bus gefahren werden, allerdings ohne "Fahrgäste" - eine Begleitperson mit adäquatem Führerschein ist aber zugelassen.
    Allerdings könnte ein "herausreissen" überflüssiger Sitze, also Minimierung auf 9 oder darunter vielleicht in der Tat weiterhelfen, da ja offiziell ein D-Schein bei KOM mit mehr als 9 Sitzplätzen benötigt wird.


    Zum Punkt SoKfz/WoMo und Gelenkbus: das *könnte* gehen -Gelenkbus und SoKfz wahrscheinlich schon (zumindest gibt es das definitiv), da die Länge ja bauartbedingt vorhanden ist. Für SoKfz über 12m Länge bedarf es aber einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung. Es kann allerdings gut sein, dass eine Fahrzeuglänge von über 12m zum Zweck der WoMo-Nutzung nicht akzeptiert wird. Am besten mal bei der Bezirksregierung nachfragen - der TÜV wird da wohl keine eindeutige Aussage treffen können.


    @Hansjoerg: Was ist das denn für ein Büssing-Gelenkbus im Siegerland? Ich kenne da wohl so ein gelbes Geschoss, aber das steht noch bei nem Händler, ist aber schon verkauft.

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