okay, wieder was dazugelernt. Mir wurde mal gesagt, dass würde hauptsächlich mit den Scheibenbremsen zu tun haben. Ist aber egal, habe zwar noch alle Fenster drin, wird aber kein KOM mehr, sonst verliere ich ja bei der Umtypisierung mein H
Fahrtenschreiber im Reisemobil
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okay, wieder was dazugelernt. Mir wurde mal gesagt, dass würde hauptsächlich mit den Scheibenbremsen zu tun haben. Ist aber egal, habe zwar noch alle Fenster drin, wird aber kein KOM mehr, sonst verliere ich ja bei der Umtypisierung mein H
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Zitat aus einem anderen Forum, wo es eine Frau mit Ahnung zu geben scheint.
Zusammengefasst:
Wohnmobile >7,5t zGM mit einer nationalen Betriebserlaubnis die entweder über eine ABE oder eine Einzelbetriebserlaubnis in Verkehr kommen bzw. gekommen sind, benötigen einen Fahrtschreiben nach §57a StVZO.
Wohnmobile > 7,5t zGM mit einer EG-Typgenehmigung brauchen keinen Fahrtschreiber, weil hier EG-Recht über dem nationalen Recht steht. Die EG kennt nur das EG-Kontrollgeräte und die Sozialvorschriften greifen nicht, da keine gewerbliche Nutzung.
Liebe GrüßeDaniela
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ja die (Trucker)Daniela (richtig?) ... hat schon recht, Womos brauchen die nicht ... aber wenn das Womo ein EG-Kontrollgerät hat, dann müssen Scheiben eingelegt werden und das Teil sollte geeicht sein ... Also kein Widerspruch nur eine Ergänzung meinerseits ...
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Glaub ich nicht Helmar, diese Daniela ist Dipl.Ing. Fahrzeugtechnik usw
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könnt Ihr glauben oder lassen
Alle Fahrzeuge über 7,5to brauchen gemäß Stvo einen "Fahrtenschreiber", es sei denn diese sind extra befreit (z.B. Oldtimer als H-Kennz., oder kulturell genutzte Fahrzeuge wie Büchereien etc.).
Also "Wohnbusse" mit Sokf-Zulassung brauchen diesen auch.
In Deutschland ist keine Scheibe einzulegen, wegen der privaten Nutzung.
Im EU Ausland ist das Einlegen einer Scheibe aber fast immer Pflicht.
Einen Lenkzeiteverstoß kann man nicht begehen, im Ausland aber für unmittelbare Geschwindigkeitsübertretungen belangt werden.
Das Gerät muss geeicht sein.
Wenn ein Gerät verbaut ist, muss dieses geeicht sein (auch bei Oldtimern).Das EG-Kontrolgerät ist ausserdem für alle Fahrzeuge (auch PKW) über 3,5to zwecks gewerblicher Nutzung und Busse mit mehr als 9 Sitzen Pflicht.
Das gilt auch für PKW mit Anhänger über3,5 to gewerblich genutzt.So sind die Vorschriften!!!
Aber da die Polizei, TÜV u.a. den gleiche Wissenstand haben wie alle, kommt man eben oft davon :-). -
Is mir alles Wurscht, bei mir kommt keine Scheibe rein.
Aber ich hab ja auch keine Umweltplakette und fahr trotzdem wohin ich will.
Fahre jetzt seit 28 Jahren Wohnbus und bin, bis auf eine Gewichtskontrolle bei der Einreise in die Schweiz, noch nie kontrolliert worden bei ca. 10000 Km im Jahr.
Jetzt rechnet doch mal .
Was hätten mich die Tachoprüfungen und Karten bis jetzt gekostet? Ich denk bestimmt in den Jahren zusamen 3000 €.
Ein Partikelfilter kostet ja. 1200 €, wenn ich einen für mein Auto bekäme, dafür kann ich 30 mal die Strafe bezahlen, ich denk nicht das das eintrifft bevor der Unsinn gestoppt wird.
Also wenn mich die Jungs vom Trachtenverein anhalten und Abkassieren, bezahle ich und fahre weiter.
Das beste is, ich hab dann immer noch gespart. -
...da bin ich im Prinzip auch deiner Meinung ! Vor 4 Jahren wurde ich auf einer Bundesstrasse mit 80 geblitzt...das hat 100 euro + 1 Punkt gekostet. Hochgerechnet über all die Jahre...korrekt
Leider ist es in anderen Ländern etwas teurer (Aber dort darf man auch schneller fahren... )
Das Problem ist halt immer, wenn die auf stur schalten und dir die Karre blockieren
Oder wenn du in einen Unfall verwickelt bist... -
Der Faden ist zwar schon älter, ich möchte aber trotzdem meinen Senf dazugeben, weil ich grade bei der letzten Schulung zur Tachoprüfung danach gefragt habe.
im Prinzip ist es genau so wie BAkbus es geschrieben hat.
Viele Leute verwechseln halt Fahrtschreiber mit EU-Kontrollgerät. Letzteres braucht man nur im gewerblichen Einsatz. Beide müssen, wenn Sie eingebaut sind, regelmäßig geprüft werden. Das ist bei einem digitalen Gerät teurer als beim analogen (zumindest bei uns), mit den Wellngeräten möchte sich schon fast keiner mehr abgeben, da ist ein anpassen der Werte auch kniffliger, man braucht auch die entsprechenden Rädchen weils noch mechanisch geht.
Meine Meinung : es kommt darauf an, wieviel man im Ausland unterwegs ist. Und wie schnell der Bus ist bzw. man üblicherweise fährt. Wenn jemand dauernd recht flott unterwegs ist, empfehle ich (auch wenns nicht gesetzeskonform wäre) einen normalen Tacho statt dem Fahrtschreiber einzubauen, in 9 von 10 Fällen wird der Hüter des Gesetzes dann ein dummes Gesicht machen, weil er vorher gar nicht sich die Mühe gemacht hat, im vorgeschriebenen Abstand hinterherzufahren und zu messen sondern dich mit der Scheibe überführen will. Ich zeig ihm dann immer den Tacho - "nix diSKO !"
Hat bisher immer gewirkt. -
Zitat aus einem anderen Forum, wo es eine Frau mit Ahnung zu geben scheint.
Zusammengefasst:
Wohnmobile >7,5t zGM mit einer nationalen Betriebserlaubnis die entweder über eine ABE oder eine Einzelbetriebserlaubnis in Verkehr kommen bzw. gekommen sind, benötigen einen Fahrtschreiben nach §57a StVZO.
Wohnmobile > 7,5t zGM mit einer EG-Typgenehmigung brauchen keinen Fahrtschreiber, weil hier EG-Recht über dem nationalen Recht steht. Die EG kennt nur das EG-Kontrollgeräte und die Sozialvorschriften greifen nicht, da keine gewerbliche Nutzung.
Liebe GrüßeDaniela
also Fahrtenschreiber ja oder nein?
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Nö...
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ist es wieder soweit ... erster Herbst/Winterdepressionsthread ?
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Mein Oldtimer-senf dazu.
Ich habe mal die Dänischen Regeln angeschaut und da steht:http://www.fstyr.dk/DA/Kore-og…tet/Undtagelser-i-EU.aspx
...und für mich ist Zeile i) interessant:
Als Oldtimer darf man EU-weit nicht-gewerblich (also rein Privat) ohne Fahrtenschreiber herumfahren. In DK geht das ab 35 Jahre los. Und das egal wie schwer das Fahrzeug ist.
Lucas
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War doch lange Ruhe , na dann mal los.
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War doch lange Ruhe , na dann mal los.
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Meine "Logik".... Sonstiges Fahrzeug Wohnmobil über 2.8t (beinhaltet für mich schon in sich, dass es eine Privatfahrt ist-) ....Beim Tüv keine Prüfpflicht für den Fahrtenschreiber --->somit keine Aussagekraft für die gefahrene Geschwindigkeit sowie Lenk und Ruhezeiten...und somit benutze ich eine Plastikscheibe/Werkstattscheibe und keine normale Papierscheibe. Meiner hat 14950 kg zgg
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Alles richtig,
egal wie schwer der ist, es ist eine private Nutzung
und da ist der Fahrtenschreiber, sozusagen nicht da...
ich persönlich lege immer ne Scheibe ein, dann habe ich ein "Tagebuch"
zum nachsehen und bei Problemen mit der Aufsicht, Beweismittel parat.
Meistens halte ich mich ja auch an den Verkehrsvorschriften.
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somit benutze ich eine Plastikscheibe/Werkstattscheibe und keine normale Papierscheibe.
So mach ich es auch .
Muss halt keiner im nachhinein sehen ,wenn ich wieder mal ne LKW-Kolonne mit 120 überholt habe. -
zwar nur mit 104 aber immerhin
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