Führerschein, Weiterbildung, Tachograph, (EU-Recht) Fakten.

  • Und die letzten Anhänge. Es dürfen nur Historische Lkw über 7.5 to ohnelenkzeitenregelung gefahren werden.... Hab gerade nochmal zusätzlich mein IHK Prüfungsbuch durchgeschaut....

  • Wenn wir das jetzt halbwegs geklärt hätten...
    ... mit welchem Führerschein darf man ein Gelenkbuswomo fahren, und wie kriegt man es nicht als KOM zugelassen?


    Duck und wech...
    Peter


    Wenn wir das jetzt halbwegs geklärt hätten...
    ... mit welchem Führerschein darf man ein Gelenkbuswomo fahren, und wie kriegt man es nicht als KOM zugelassen?


    Duck und wech...
    Peter


    Ich weis aus dem Forum von 3 SG 221 Fahrzeugen die als So..Kfz. Liefen, vielleicht diese nochmal ausfindig machen und ne Kopie vom Schein geben lassen und damit zum TÜV, sonst sehe ich da keine Chance mehr heute.... Oder über nen umbauer wie Concorde,Volkner .... Die haben da noch andere Möglichkeiten
    Führerschein als kom ist klar D sonst C


    Schönes we
    Benny

    So Freunde der gepflegten Reisekultur, schnallt euch an, jetzt ist der Precki dran :great:


    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
    Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur,
    Darum, Mensch, sei zeitig weise!
    Höchste Zeit ist's! Reise, reise!


    Busch, Wilhelm ( 1832-1908 )



    Mein Reise und Erlebniskanal: yt bennyderbusfahrer

  • Noch etwas wissenswertes?


    Das Wohnmobil hat keine gewerbliche Zulassung zum berufsmässigen Transport von Personen, bzw. Gütern.


    Die Vorschriften zum einhalten und nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten gelten für Wohnmobile nicht.


    Es gibt keine Vorschrift, die vorschreibt, ein Gerät in einem Wohnmobil zu betreiben, bzw. zu installieren, um Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen.


    Frage: Warum braucht es eine Fahrtenschreiberprüfung ??? :rolleyes: ?( ... Weil Ihr Euren Prüfer :love: ??? :P


    Aber bitte nicht verwechseln mit der Vorschrift, über die allgemeine Zulassung von Fahrzeugen, ein Gerät haben zu müssen, das die Geschwindigkeit anzeigt !!! :rolleyes:


    OK, ich versuch das mal technisch, einfach, darzustellen.
    Die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten erfolgt einzig und allein durch das Abgreifen des Tachosignal. Das Signal, welches im Gerät auf eine Scheibe gebracht wird, ist im nix anderes, als die gefahrene Geschwindigkeit, nur aufgezeichnet.
    Aufgrund dieser Aufzeichnungen kann man später die Fahrzeit und deren Unterbrechungen ermitteln.


    Die Aufzeichnungsgeräte der 1. Generation (Analog), bilden mit dem Tacho (Geschwindigkeitsanzeige) eine Einheit. Hier lässt sich der Tacho aufklappen. Diese Geräte wurden bis, um die Jahrtausendwende verwendet.


    Die Geräten der 2. Generation waren auch noch analog, aber das Geschwindigkeitssignal wurde elektronisch abgegriffen. Daher ist das Kontrollgerät in einem Radioschacht untergebracht. Zum Einlegen der Tachoscheibe musste eine 'Schublade' geöffnet werden, sieht aus, wie bei einem Laptop, wenn das CD Fach geöffnet wird. ;)


    Die 3. Generation der Tachographen ist schon, sagen wir mal, recht Hinterhältig. Hier wird das Tachosignal ebenfalls elektronisch abgegriffen.
    Mit der aktuellen FS Verordnung und der Lenk- und Ruhezeitverordnung von 2006 wurde auch eine digitale Aufzeichnung der Arbeitszeiten beschlossen, zum einen im Gerät, und zum anderen auf einer Fahrerkarte. Es wurde auch eine Aufzeichnungsdauer von mindestens 27 Werk(Arbeits)tagen beschlossen.
    Die ersten digitalen Geräte haben damals schon eine Speicherkapazität von bis zu EINEM JAHR gehabt.


    Ihr seht schon, wo das hinführt? :evil: Der berufsmässige "Vagabund" ist der am Besten und Genausten überwachte und kontrollierte Beruf. :evil: :S


    Bei den Geräten der 1. Generation wird es schwierig den Tachographen gegen einen "normalen Tacho" auszutauschen.
    Es macht Sinn, die Geräte der 2. und 3. Generation auszubauen. Damit im Falle des Falles keine Missverständnisse aufkommen.
    Es ist schon doof, wenn ältere Aufzeichnungen gefunden werden, und eventuelle Geschwindigkeitsverstösse, die noch nicht Verjährt sind, herangezogen werden, weil sonst nix gravierendes gefunden wurde.


    Grad gesehen... @ Phönix,


    bitte verabschiede Dich von der 7,5to Regelung!!! :P
    Die gibt es nicht mehr!!! :wack: 8o
    Es gib nur noch PKW bis 3,5to (Kasse B), die nächst Kategorie ist leichte LKW und Busse mit bis 12to (Klasse C1 und D1) :joke: :thumbup:
    Die Bedienung des Tachographen ist, ja richtig,
    ABER NUR, wenn das Fahrzeug einer gewerblichen Nutzung ! unterliegt.... Zulassung hat.


    Hat der, oder Dein Wohnbus eine???


    OK, mal Off Toppic,
    Angenommen, Du zimmerst in Deinen Wohnbus eine dunkelrote Beleuchtung rein, und fährst damit bestimmte Stellen am Strassenrand, Gewerbe- und Indusdriegebiete an, jeden Abend ein anderer Standort, und Du hast Deinen Wohnbus auf ein entsprechendes Gewerbe angemeldet. :whistling: :P
    In dem Fall solltest Du einen Fahrtenschreiber haben. Ja, aber, da die horizontale Tätigkeit deutlich häufiger ausgeübt wird als die reine Fahrtätigkeit, brauchst Du hier kein Kontrollgerät. Siehe hier in den Ausnahmen, die Hand 8o :D werkerregelung. :D







    3 Mal editiert, zuletzt von aufundavon ()

  • Bei mir auch Uwe? Dann nem ich den gern.
    Und für alle Vorschriftengeilen hier muss ich sagen, das mich dieser ganze Unsinn hier nicht interessiert und ich das extra nicht lese weil:
    Was ich nicht weiß macht mich nicht heiss.
    Ich fahre lieber in ruhe und mit gutem Gewissen.
    Wenn ich nicht weiss gegen welchen Schwachsinn ich gerade verstoße fahre ich entspannter.
    Und nu weiter hier. :prost: :joke:

    gruß Stefan


    Selbst ist der M.A.N.


  • Ich könnte mich jetzt wiederholen ... und das zum zigsten mal ... tue ich aber nicht ! :P

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Schade, dass hier immer wieder gewisse Personen meinen sich über alle Dinge stellen zu müssen und beleidigend werden! Dabei hätte es gereicht einfach zu schreiben, dass sie von den Regeln ausgenommen sind und wenn sie die Texte dazu gelesen hätten, dann wüsten sie, das es nicht einmal um ihre Fahrzeuge geht, echt traurig was hier abgeht!!!
    @ Martin,
    Das sind Screenschotts aus freien Unterlagen aus dem Netz, die vom Bundesverkehrsminesterium zur Verfügung gestellt wurde. Aber wenn du willst, nehm ich sie wieder raus.

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  • Wenn Du sicher bist, dass sie frei verfügbar sind, würde ich maximal noch ne Quelle dazu schreiben aber sonst ists soweit gut. Es hängt halt davon ab, ob im Dokument was darüber steht, ob man es vervielfältigen und veröffentlichen darf.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Na in dem Screenschot steht ja so schön drinnen - Wohnmobile über 7,5 t brauchen einen Fahrtenschreiber - also sollte nun doch führ jeden klar sein, dass somit die Geschwindigkeit u. die gefahrenen Kilometer aufgezeichnet werdne müssen - und mir ist halt einfach nur ein Kontrollgerät/Tachograph/Diegi bekannt was das macht.
    Dass wir an die Lenker- u. Ruhezeiten grundsätzlich nicht gebunden sind ist ja eh gut.
    Aber wer kommt denn im Urlaub auch schon wirklich damit in Konflikt. Bin ja im Ulruab u. nicht auf der Flucht. :prost:


    siehe auch Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz der VO (EWG) Nr. 3821/85 in Verbindung mit Artikel 3 der VO (EG)561/2006

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Abgesehen davon, das jeder "Sheriff", oder bei Reineke zu Hause auch "Kappelständer" :love: genannt, in der Lage ist, einen zum Wohnmobil umgebauten Bus, ex KOM, oder LKW zu erkennen, und das spätestens beim Blick in den Fahrzeugausweis.


    Bei den Screenshots wäre der Ursprung interessant, ob von der HP des Parlamentes, oder einer privat erstellten HP. Da gibt es Aktualisierungs- und Interpretationsschwierigkeiten der Betreiber. Siehe, z.B., das oben verlinkte Verkehrsportal.


    Übrigens, bin ich mir sicher, dass Österreich die aktuell gültigen Regeln auch übernommen hat. Daher gibt es auch in Austria keine 7,5to - Regelung mehr. :D


    PS: ich betreibe mal ein wenig Haarspalterei, :rolleyes: :D :wack:


    In der schönen Verordnung EWG 3821/85 zur Verwendung des Kontrollgerätes steht nicht nur drin, welche Fahrzeuge mit dem Gerät ausgerüstet sein müssen, sondern auch Bauart, Einbau und Prüfung des Kontrollgerätes.
    Hier wird explizit von, zur Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten gesprochen / geschrieben.


    Fällt jetzt wirklich ein Wohnmobil über 3,5to darunter? ?( :rolleyes:


    Die VO (EG) 561/2006 regelt einzig und alleine die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für den berufsmässigen Transport von......
    Diese Gültigkeit haben wir ja schon ausgeschlossen. :D


    Warum soltlen wir in einem Wohnbus Wochen-, Monatelang die Tachoscheiben mitführen?
    Um bei einer eventuellen Kontrolle, für eine alte Geschwindigkeitsübertretung :whistling: , zur Kasse gebeten zu werden? :(
    Das nur, weil gerade die Möglichkeit vorhanden ist???

  • So Freunde der gepflegten Reisekultur, schnallt euch an, jetzt ist der Precki dran :great:


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    Busch, Wilhelm ( 1832-1908 )



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  • Übrigens, bin ich mir sicher, dass Österreich die aktuell gültigen Regeln auch übernommen hat. Daher gibt es auch in Austria keine 7,5to - Regelung mehr.


    Muss dich enttäuschen - ist in Österreich sogar so, dass du keinen TÜV bekommst wenn du bei 7,5 od. mehr Tonnen keinen Geeichten drinnen hast :wack:
    Zumindest noch voriges Jahr.


    Warum soltlen wir in einem Wohnbus Wochen-, Monatelang die Tachoscheiben mitführen?
    Um bei einer eventuellen Kontrolle, für eine alte Geschwindigkeitsübertretung , zur Kasse gebeten zu werden?


    Ähm - also Monatelang nicht wirklich - sondern nur die Aktuelle
    Auch nicht die der letzten 28 Tage



    Ich habe das Gefühl hier werden zwei Sachen wirklich massiv verwechselt u./od. in einen Topf geworfen u. die gehören massiv getrennt

    • Das eine sind die Sozialvorschriften die für die gewerblichen Lenker - da sind wir nicht dabei.
    • Das andere ist die Verpflichtung einen geeichten Fahrtenschreiber bei mehr als 7,5 t welcher die Geschwindigkeit sowie die gefahrenen Kilometer aufzeichnet.

    Daher betone ich - Fahrtenschreiber u. nicht Tachograph/Digi - Aber leider gibt es meines Wissens nach kein anderes Gerät ausser dem Tachograph/Digi das die gefahrene Geschwindigkeit bzw. KIlometer aufzeichnet .


    Wenn euch ein Kontrollorgan wegen der Lenker- u. Ruhezeiten kontrolliert macht er was falsch, jedoch nicht wenn er die Kilometer u. die Geschwindigkeit - jedoch auch nur innerhalb der letzten 2 Stunden - kontrolliert

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Danke Stephan und schreib bitte auch Deinen Background dazu - vielleicht aktzepierts aufunddavon ja dann :joke:


    Grüße aus dem Osten
    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

  • @ Austria - Fraktion, darf ich ausdrücklich um entsprechende, amtliche Beläge bitten? ;)



    Warum sollen in Österreich die 7,5 to Regelung für die Verwendung des Kontrollgerätes noch gelten, obwohl die Europäische Gemeinschaft die Verwendung dieses Gerätes auf ab 3,5 to bei berufsmässigen/gewerblichen Wettbewerb seit 2006 festgelegt hat? ?(


    Ist es möglich, dass die nationalen Parlamente mit der Veröffentlichung der Aktualisierung, sich einfach nur Zeit lassen? :whistling:

  • Das hat nichts mit Europa zu tun 8)


    Er spricht hartnäckig von den Sozialvorschriften - und diesbezüglich ist alles korrekt, was er sagt


    Es gibt aber auch die Strassenverkehrsordnung und die verlangt von Fahrzeugen über 7,5T eine Geschwindikeitsaufzeichnung.


    Grüße aus dem Osten
    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

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