Führerschein, Weiterbildung, Tachograph, (EU-Recht) Fakten.

  • ...eigentlich sollte in D ja alles einfacher werden,


    z.B. auch die Steuererklärung auf dem Bierdeckel... :S

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • :great: :great: :great:



    Eigentlich sollte ja die Führerschein-Reform 1998 alles erleichtern. :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:

    Tja, das ist mit allen Sachverhalten so, im Leben.
    Wenn man sich nicht dafür interessiert und damit auseinander setzt, erscheint alles "kompliziert"..... :wack: :rolleyes: :P

  • Ist es schon wieder soweit ? Tachoscheibe einlegen ja wenn Tachograph verbaut ... Lenk und Ruhezeiten sowieso nein, geeicht muss er sein auch bei nicht gewerblicher Nutzung ... und 100km dürfen nur KOM ... und es ist ein sonstiges Kfz und kein Sonder Kfz ...


    Mag sich das jeder unter den Avantar schreiben, der dem zustimmt ... vielleicht wird es dann geglaubt ...


    Ach ja der C1E gilt auch bei Zugfahrzeugen nur bis 7,5t ... also keine 12 oder so wenn man keinen Anhänger mitführt ...


    Damit hätte ich m.E. schon mal 90% des Irrglaubens abgedeckt ...


    Arrggghhhhh :wack:

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

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