Zulassungs-Vorschriften für Wohnmobilumbauten

  • Guten Morgen,


    ich bin auf der Suche nach einem "Link" über die gesetzlichen Vorschriften beim Ausbau von "Wohnmobilen"


    Bisher habe ich im Netz nichts gefunden, außer,


    Mindestausstattung:
    Bett, Kochstelle, Stauraum (Schrank) Sitzgelegenheit und Tisch, alles fest fixiert.


    Da ich selbst in meiner "Jugend" mal Beamter gewesen bin, kann ich einfach nicht glauben, dass unsere Gesetzgeber das nicht irgendwo nieder geschrieben haben ;)


    Weiß einer wo ich das finden kann.


    LG
    Helmut

  • Ich hab das so gemacht:
    Einfach beim TÜV vorsprechen und sein Projekt mit der entsprechenden
    Person abklären. Dann gibt's bei der Ausführung später
    auch kein böses erwachen.


    Viel Erfolg bei der Umsetzung


    Gruß Floh

  • Hallo Floh,


    ja das ist schon klar,


    aber es muß ja irgendwo Vorschriften geben, nach denen die abnehmen müssen,


    und die müssen irgendwo auch in schriftlicher Form da sein!!


    Die suche ich.

  • Mein Prüfer wollte nur :Stehhöhe an der Küche , sitz-, Schlafmöglichkeit und Schellenabstand der Gasleitung
    .Das war's.Jeder Prüfer setzt da seine eigenen Prioritäten.
    Fakt iss ja , das genau der nachher dein Fahrzeug umschreibt.

  • Danke Masch,


    das ist ja schon mal was!


    @Floh


    Mit dem Prüfer hab ich hier in Österreich schon geredet, mich interessiert es halt was "niedergeschrieben" ist, in Europa ist mittlerweile alles reglementiert, würde mich wundern wenn das nicht!

  • Reineke sollte das wissen. Er ist Österreicher und hat seinen Wohnbus schon angemeldet und sich mit der Typisierung beschäftigt.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • und trotz aller geschriebenen Texte bist du voll vom jeweiligen Prüfer abhängig. Daher vorher fragen. Das schmeichelt ihm und er wird dann sicher gerne das Eintragen, was er vorher für gut geheissen hat.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Tja. Meine Bedingungen waren recht einfach:


    1. Kochmöglichkeit
    2. 2 4er Sitzgruppe (gleichzeitig 8 Mitfahrsitze)
    3. Schlafmöglichkeit
    4. funktionierende Spüle, die Abwasser auffangen kann


    Momentan aktuell sind ca. 5m verbaut. 4m + schätzungsweise seine vergessenen 2m sind gar nicht verbaut. :D


    Also. Die Umtypisierung von Bus auf Wohnmobil war "in Rohbauform" recht einfach.


    Ich habe weder etwas verkleidet noch Kabel gezogen. Und... die Bedingungen sind :thumbup: erfüllt.



    Was mich jedoch gewundert hat... Ab Bj 1991 ist Gurte Nachbaupflicht ;)
    Meiner ist Bj 1993 und er hat von sich aus gesagt... daß der Bus ja keine braucht ;)
    Klar... die Beschaffenheit hat es nicht vorgegeben! Aber Er hätte drauf pochen können. Glück gehabt.



    Die Umtypisierung hat rund 150 Euro gekostet.

  • ab Bj 92 war werkseitig (Becken-)Gurtpflicht ... Nachrüstpflicht gibt es nicht ... auch bei Nachrüstung von Sitzen in älteren Fz., da bauartbedingt nicht vorgesehen ... ABER warum Deiner mit Bj93 davon befreit sein sollte, verstehe ich nicht ... Glück gehabt ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • In Österreich gibts keine so ausführliche Sache wie in Deutschland - da hat der Herr von der Landesregierung relativ großen Freiraum


    Es gibt in Österreich ja auch vierArten wie du einen Wohnbus typisieren kannst
    1. Wohnmobil - § 2/1 Zif. 28a KFG
    2. Campingfahrzeug - darf keine Dusche u. kein WC verbaut haben
    3. Sonderkraftfahrzeug (Wohnmobil) mit herausnehmbarer Campingeinrichtung - hier wies ich nicht wie das funktioniern soll - vor allem wegen Dusche u. WC ?(
    4. Sonderkraftfahrzeug (Campingfahrzeug) mit herausnehmbarer Campingausstattung - so ist meiner typisiert :great: Aber ich habe WC u. Dusche erst nach der Typisierung eingebaut :D


    § 2/1 Zif. 28a KFG
    Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
    - Tisch und Sitzgelegenheiten,
    – Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
    - Kochgelegenheiten und
    - Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Bett, Kochstelle, Stauraum (Schrank) Sitzgelegenheit und Tisch, alles fest fixiert


    Wie du oben siehst Tisch muss nicht fix verbaut sein

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Servus Roxi,


    Du möchtest ernsthaft wissen, wo die Ausbauvorschriften geregelt sind?
    Von der EU gibt es auch nur allgemeine Vorschriften. Diese sind in der EUR-LEX aufgelistet. Am 5. Sept. 2007 wurden erstmals in den Zulassungsvorschriften auch die Wohnmobile berücksichtigt. In der Richtlinie 2007/46/EG kannst Du alles, für alle Fzg nachlesen. Ich häng mal den "wichtigsten Teil" hier an.



    Im Anhang II, PDF Seite 62, sind die Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen genannt, M, N, O, G und Fzg. für besondere Bestimmung.
    Auf Seite 64/65 Punkt 5.1 werden die Wohnmobile genannt. Hier wird von Fahrzeugen der Klasse "M" gesprochen!


    5.1. „Wohnmobil“:
    ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
    Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
    — Tisch und Sitzgelegenheiten,
    — Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
    — Kochgelegenheit und
    — Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar
    sein kann.


    Im Anhang XI, Seite 135/136 werden die verschiedenen Rechtsakte, wie für unsere Wohnmobile, übersichtlich zusammen gefasst.



    Was Deine Bundesregierung dazu noch ergänzt hat, sollte theoretisch Deinem TÜV bekannt sein.

  • Leute, was ist den mit euch los :?:


    schaut mal auf das Datum wann ich die Frage gestellt habe, "für mich" ist bereits alles mit unserer Landesprüfstelle durch persönlichem Kontakt und durch Hilfe von Forumsmitgliedern geklärt.


    Übrigens die von Österreich nicht soviel wissen,


    bei uns gibt es keinen TÜV wie in Deutschland ;)

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