Überführungsfahrt KOM

  • So, ich bereite gerade eine Überführung eines Busses vor.


    Der Bus ist ein KOM mit HU in 07.15, die Überführung wird Ende 07 stattfinden.
    Das Fahrzeug ist wie ein normaler Bus eben versichert.


    Ein Busfahrer soll den Bus zu mir in die Halle fahren, anschließend braucht er nicht zugelassen und versichert sein.
    Was brauche ich dafür?
    Hauptsache ist, dass die Überführung versichert ist. Muss ich das selber machen?
    Brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen? Damit wäre eine Versicherung verbunden...


    Ich hätte einfach gerne ein wenig Rat.
    Ich lese viel dazu im Internet, aber da sich das ja am 1.4. geändert hat, vertrau ich nicht allem...


    Vielen Dank


    Peter

    ... in Vorfreude auf meinen Bus ...

  • Bei einem Kurzzeitkennzeichen ist die (Haftpflicht-) Versicherung mit drin, ohne die bekommst du kein Kennzeichen. FürKasko müsstest du mit dem versicherer reden...
    Ein rotes Kennzeichen beinhaltet ebenfalls die Haftpflicht, je nach Vertrag auch eine Vollkasko.


    Geändert werden soll nur, daß auch die Fahrzeug TÜV haben sollen.

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • TÜV hat das gute Stück :thumbup:


    Muss ich da mit einer Versicherung meiner Wahl oder mit der aktuellen Kontakt aufnehmen?


    Rotes Kennzeichen scheidet aus, ich bin kein Händler.


    Ich denke es bedarf eines Überführungskennzeichnen.
    Was kostet sowas mit Versicherung für den Bus, wenn es 1 - 2 Tage nur gültig ist? Ich finde immer nur was über Autos...


    Peter

    ... in Vorfreude auf meinen Bus ...

  • Wir hatten letztes Jahr eins für unseren LKW. Die EvB-Nr. hatten wir von einer Onlinefirma, was eine Sache von etwa 5 Minuten war. Kosten knapp 40.-- Euro.
    Zulassungsstelle und Schilder waren auch nochmal ca. 30 Euro.
    Gültig sind die Kurzzeitkennzeichen bis 5 Tage. Wichtig: Mittlerweile können diese nur noch bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle ausgegeben werden.
    Früher konnte man die auf jeder Zulassungsstelle, also auch an dem Ort an dem man das Fahrzeug abholt, bekommen.

  • Wichtig: Mittlerweile können diese nur noch bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle ausgegeben werden.
    Früher konnte man die auf jeder Zulassungsstelle, also auch an dem Ort an dem man das Fahrzeug abholt, bekommen.

    Ist das so? Ich habe genau das Gegenteil davon gelesen :S
    Danke für die Infos. Ist dir der Name der Online-Firma noch im Kopf? :)

    ... in Vorfreude auf meinen Bus ...

  • Nein, aber ich schau schnell in der Buchhaltung :D


    Also:


    Versicherung ITS München, Gesellschaft Berkley 36,95 €
    (die haben aber zu diesem Zweck irgeneine Web-Seite, die auf der Rechnung nicht draufsteht).
    Du mußt nur deine Daten eingeben, dreimal klicken und per PayPal bezahlen, dann hast du die EvB nach 5 Minuten auf dem Schirm.
    Schilder waren nur 12.-- Euro
    Zulassungsstelle: 12,80


    in der Summe also 61,75 Euro

  • Wichtig: Mittlerweile können diese nur noch bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle ausgegeben werden.
    Früher konnte man die auf jeder Zulassungsstelle, also auch an dem Ort an dem man das Fahrzeug abholt, bekommen.



    Hallo,
    genau andersherum, vor dem 1.4. nur beim Amt wo man gemeldet ist, seit dem 1.4. beliebiges Strassenverkehrsamt


    Markus

  • Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung §16 (FZV) für Kurzzeitkennzeichen
    Seit dem 01.11.2012 gilt eine grundlegende Änderung bei der Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens durch die Zulassungsbehörde. Konnte bisher jede Person unabhängig von ihrem Wohnort in jeder deutschen Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, so kann nun ein Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Dies bedeutet, wer ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, kann dieses nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragen, welche sich an seinem Wohnort (Hauptwohnsitz) befindet. Hinzu kommt, dass man nun ein derart zugeteiltes Kurzzeitkennzeichen nicht mehr anderen Personen zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen darf. Ebenfalls sollen die notwendigen Angaben zum Fahrzeug nun unverzüglich vollständig in den Fahrzeugschein eingetragen werden. ....


  • Quelle ADAC


    Markus

  • Das mit dem TÜV ist ein echtes Problem.


    Ein nicht zugelassenes Fahrzeug ohne gültigen TÜV kriegt man damit nicht mehr auf eigener Achse legal bewegt. Das dürfte den Verkauf einer "Baustelle" deutlich schwieriger machen.
    Während ein PKW noch relativ einfach auf den Hänger geht, ist das bei der Wohnbusdimension mit deutlich anderen Kosten verbunden...


    es grüßt


    Ducky

    - -
    Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen

  • Das geht dann nur noch mit einem roten Händlerkennzeichen.....

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Hallo Stefan


    Auch mit einer 07 06er Nummer dürfen nur Verkehrssichere Fahrzeuge bewegt werden.
    Also sie müssen in einem Zustand sein, in dem sie eine HU bestehen würden.
    Somit darfst du mit der roten Nummer auch keinen Schrott überführen.


    Grüße von Klaus

  • hmmmmm, Fragen über Fragen tun sich da auf.


    Gehen wir vom "Normalfall" aus: Ich habe ein Fahrzeug, normal zugelassen. HU Fällig sagen wir 5/2015. Ich fahre also im Mai zum zertifizerten TÜV Prüfer meines Vertrauens und sage dem - Bitte einmal HU. Dabei stellt der zertifizierte Prüfer meines Vertrauens einen schwerwiegenden Mangel fest, z. B. die rechte Birne der Kennzeichenbeleuchtung leuchtet nur mit 3 % und verweigert mir demnach die begehrte Plakette, ich erhalte lediglich einen Prüfbericht in dem steht, das ich fristgerecht das Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorgeführt habe und das Fahrzeug mit Mängeln behaftet ist. Ich habe in dem Fall (normal zugelassenes Fahrzeug) 6 Wochen Zeit, diesen Mangel in einer Werkstatt meines Vertrauens beseitigen zu lassen und nochmal vorzuführen. Eine Einschränkung der Nutzung ist nicht gegeben. Soweit klar.


    Kurzkennzeichen - ohne HU/TÜV:


    Ich kaufe ein Fahrzeug mit abgelaufener HU in Hamburg. Nach geltender Regel darf ich das Fahrzeug dann innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Kurzzeitkennzeichen zu einer Prüforganisation fahren. Was passiert, wenn die Prüforganisation das oben genannte Kennzeichenbirnchen bemängelt und mir die HU verweigert? Wohlgemerkt, das Fahrzeug ist laut Prüfbericht nur mit Mängeln behaftet, von Verkehrsunsicher ist nicht die Rede, sonst würde mir die Prüforganisation die Weiterfahrt nicht mehr gestatten. Ich habe also einen gültigen Prüfbericht und beschliesse, das Birnchen in der Werkstatt meines Vertrauens reparieren zu lassen. Dafür das die Werkstatt grade mal 10 Kilometer von Saarbrücken weg ist, kann ich schliesslich nichts. Damit dürfte doch dem Heimweg, der natürlich nicht der Heimweg, sondern die Fahrt in die Werkstatt ist, nichts im Wege stehen?


    Gruss


    W.

  • Du darfst nur im Zulassungsbezirk oder einem benachbarten Zulassungsbezirk eine Werkstatt zur Reparatur mit dem Kurzzeitkennzeichen anfahren.


    Und Hamburg liegt nach meiner Meinung nicht gerade neben Saarbrücken.


    Grüße von Klaus

  • Du darfst nur im Zulassungsbezirk oder einem benachbarten Zulassungsbezirk eine Werkstatt zur Reparatur mit dem Kurzzeitkennzeichen anfahren.


    Und Hamburg liegt nach meiner Meinung nicht gerade neben Saarbrücken.


    Grüße von Klaus


    Ist das dann nicht eine Einschränkung der, sagen wir z.B. Gewerbefreiheit?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!