• Moin, was passiert eigentlich wenn ich angehalten werde,und habe 7 personen im Bus,aber
    nur 3 sitzplätze eingetragen.Welche Strafe?


    gruß Herbert

    Gruß aus dem Norden
    Herbert




    SNAFU Volvo BM 10

  • Hi Herbert


    habe nur folgendes gefunden, ist Nr 97 Bußgeldkatalog.


    Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen. 5€
    Ist §21 StVO - Personenbeförderung, mehr Personen als Sitzplätze (Abs 1)


    Kann mir nicht vorstellen, dass das alles ist, finde aber nicht mehr.


    Gruß Thomas

  • Moinsen, soweit ich das weis ist es wichtig das jede Person einen eigenen Sitzplatz und Gurt hat, es sei denn, dass das Fahrzeug aufgrund seines Alter von der Gurtpflicht befreit ist. Und wenn man keinen Busschein hat, nicht mehr wie 8 Fahrgäste an Bord sind.
    Allerdings soll dies wohl nur das Bußgeld reduzieren, und es kann sein dass die "Überschüssigen" Passagiere anschließend laufen müssen.
    In diesem Sinne
    Balou

  • Das mit den 8-Sitzplätzen ist nicht ganz richtig, es gibt wohl eine Ausnahme, nämlich, wenn es sich um direkte Verwandte handelt, kann man wohl mehr Personen befördern. Also die Eltern mit ihren 8 Kindern dürften in einenm Fahrzeug bewegt werden. Ausreichend Sitze und Gurte vorausgesetzt, ohne das der Fahrer eine D-Lizenz braucht.
    Gruß
    Thomas

  • Da dürfte noch etwas dazu kommen. Die Personen die keinen Sitzplatz haben sind ja auch nicht angeschnallt.


    Personenbeförderung, Sicherungspflichten
    97 Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen 5 €
    98 Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
    98.1 bei einem Kind 30 €
    98.2 bei mehreren Kindern 35 €
    99 Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder als Führer eines Kraftrades Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug
    99.1 bei einem Kind 40 €
    99.2 bei mehreren Kindern 50 €
    100 Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30 €

    von: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka

  • neu seit diesem oder letztem Jahr ist.
    es dürfen nur noch soviele Personen im KFZ mitfahren wie Sitze eingetragen sind.
    Vor dieser Regelung war es egal wie viele Personen mitfahren.Allerdings max 8+Fahrer.
    Diese Personen dürfen den Fahrer in seiner Fahrzeugführung aber nicht behindern.
    Das KFZ nicht überladen usw.

  • Also wenn man 21 Personen in einen Trabbi oder eine Ente quetscht, darf man nicht mehr fahren. Die 354Schüler im Doppeldecker wären fahrtechnisch zwar noch machbar, weil der Fahrer ja in seiner eigenen abgeschlossenen Kabine arbeitet, aber da scheitert es dann an den Sitzgelegenheiten, der Anzahl der zugelassenen stehenden Passagiere sowie am überschrittenen Gesamtgewicht. Wenn man leichte Schüler zu je 50 kg annimmt, kommen alleine die auf 17,7 ton und die Zuladung hat man mit Sicherheit nicht im Doppeldecker :)


    Scherz beiseite:
    StVO § 21 Personenbeförderung


    (1)
    In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.


    und den aktuellen Bussgeldkatalog hatte Bladerunner ja schon zitiert.

    LG
    Stefan

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