• .....jetzt muß ich doch nochmal.....
    Wir hatten in der Vergangenheit schon mindestens einen recht ausführlichen Führerschein-Trööt, aber eine Frage ist für mich jetzt doch noch aufgetaucht.
    Vielleicht hat sich damit schon jemand auseinandergesetzt.


    Wenn ich meinen Führerschein in den neuen Kartenführerschein umtauschen lasse, bekomme ich die die entsprechenden Klassen wieder eintragen. Soweit klar.
    Was ist wenn ich meinen CE-Schein irgendwann nicht mehr verlängere, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil der Bus kleiner geworden ist.....
    Geht mir dann auch die Berechtigung für z.B. 7,5 to. mit Anhänger etc. auch verloren, oder muß ich beim Führerscheintausch schon darauf achten, dass ich auch diese Kennzahlen z.B. 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3) eingetragen habe, obwohl diese Berechtigungen derzeit im CE enthalten wären ?( ?( ?(

  • darauf achten dass alle deine Klassen drinnen sind u. also auch C1 u. die ganzen ziffern

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Diese Frage konnte mir selbst das Ministerium nicht beantworten. Es geht um die medizinische Untersuchung.
    Wenn ich mit den alten 3 er also CE das 1,4 fache des Zugfahrzeuges fahren möchte sind das fast 18 to Gesamtgewicht, da brauche ich aber auch wieder eine medizinsche Untersuchung die ich mitzuführen habe.
    Ich habe mich für 7,5 to + 4,5 to anhänger entschieden und den habe ich bis ich sterbe, oder er wird mir entzogen dann darf ich bei wiedererlangen nur noch 3,5 to fahren und keinen Anhänger.

    Gruß Inge und Klaus

  • Jetzt wirds noch unklarer, oder ich hab was Grundlegendes nicht verstanden!
    Wenn sich ein Besitzer der alten Klasse 3 die Kennzahl 79 blabla eintragen läßt, muß derjenige doch nicht regelmäßig zur Untersuchung, dachte ich. Ist ja nur diese Bestandsschutzerweiterung!?
    Das betrifft zwar nicht mich, aber Gabi.

  • Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
    nur mit Klasse C1
    ab 18 Jahre
    Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.


    Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.


    Quelle: hier



    PS: Sie müssen Ihren Führerschein (Anm.: der Kl 3) vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Da man mit dem alten Klasse 3 einen 7,5t mit einem Anhänger, also
    ungefähr dann insgesamt 12 oder 14 t darf, muss man, wenn man sich diese EU-Karte
    geholt hat, ab 50 Jahren alle 5 Jahre eine Untersuchung machen lassen.
    So wie ich weis, gilt das alles über 3,5t.

  • @Uwe: Ich seh es auch so - zumindest laut der Info die ich da rausgeholt habe. die ist sehr gut aufgegliedert.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • ...das heißt aber dann, dass es egal ist, weil wenn ich keine Untersuchungen mehr machen lassen würde eh alles über 3,5 to. flöten ist.
    Dann brauch ich diese Zusatzkennzahlen auch nicht!

  • Die Kennzahlen erweitern halt deine Rechte zumindest in "D"

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Also ich habe mir letztes Jahr den neuen Geholt und war schon über 50.
    Es ist nicht mehr so dass man wie früher einen Zettel ausfüllen muss welche Berechtigung man beim fahren hat.
    Sonder einzige Frage wird gestellt ob man den Grossen Traktor schein wo der 60 fahren darf auch eintragen soll.


    Die Daten werden alle von der Führerscheinzentrale angefordert und im neuen eingetragen.
    Es geht normal nix verloren. Hat man den alten Zweier muss man halt nur einen Augentest und ärztlich Bestätigung vorlegen, Wenn man den Zweier Privat nutzt.
    Für die Alten Dreier bleibt alles so wie gehabt. Man muss nix machen.

    Gruss Peter :)

    Immer wissen was man will und doch nie wissen wohin das führt! :S



    Fahrzeugbestand;Ba-We-Mo Casa-Nova auf MAN 8.136, Fiat TopViva, Clou Trent 670P, Volvo B54-47,

  • Hier gab es bei uns in der Firma große Diskussionen. Mein Fachlehrer beim C CE letztes Jahr war der selben Meinung. Ab 50 ärztliche Untersuchung, sonst ist alles über 3,5 Tonnen weg.


    Mein Chef hat seine Weißware auflasten lassen auf ich glaub 3,8 Tonnen. Seiner Meinung nach gibt es Bestandsschutz. Das hat mein Fachlehrer ganz klar ausgeschlossen.


    Eine Nachfrage beim Straßenverkehrsamt hat angeblich meinem Chef Recht gegeben. Nur schriftlich wollten die das nicht geben.

  • Spiegelzerstörer: Schau mal ob dein C1 eine Befristung hat

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20


  • Es werden hier öfters Themen immer wieder hochgeholt, also wo ist das Problem


    Beim Umschreiben ist drauf zu achten das alle Klassen für den Karten FS übernommen werden.

    Solltest du ab 50 keinen Bock mehr auf die ganzen Untersuchungen haben, dann verfallen die Klassen zu dem in Spalte 11 das Datum steht.


    Die Kennziffer 79 besagt beim C1E nur das du die Kombinationen LKW mit Hänger oder 1 Achs Sattel fahren darfst bis 18t zGG.


    Heist also also keine Untersuchen ab 50, dann nur noch maximal LKW mit Hänger bis 12t zGG oder Lkw solo bis 7,49t zGG

    Georg



    Männer werden nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden GRÖßER

  • Falsch!


    Der alte dreier ohne Untersuchung/ Verlängerung gilt bis 7,5 to. Für den Anhänger muß ich die Verlängerung alle 5 Jahre machen, dann darf der Zug bis 12 to haben.


    Wenn ich es nicht rechtzeitig verlängere, geht nix verloren, muß aber neu beantragt werden. Man sieht dann im neuen FS nicht mehr, wie lange man den hat.


    guckst Du: http://www.darmstadt.de/rathaus/buergerservice/nocache/index.htm?tx_civserv_pi1[community_id]=6411000&tx_civserv_pi1[mode]=service&tx_civserv_pi1[id]=387&cHash=d41643e49ae6fdc83ed5c18c76848c38

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • stuebi, das ist so nicht richtig.


    Wenn ich keine Untersuchung ab 50 machen will oder kann, dann fällt beim C1E nur die die Kennziffer 79 weg.


    Du darfst dann weiterhin LKW + Anhänger fahren max. 12t zGG


    Wenn es so wäre wie du schreibst dann würde ja im FS neben dem C1E ein Verfallsdatum stehen, so wie es bei der CE Klasse daneben steht.


    Entscheident ist bei der Umschreibung die Kennziffer 79


    Ärztliche Untersuchungen für "Altinhaber"Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
    Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger.).
    Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen. Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen


    Quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs…uebergangsregelungen.html



    Männer werden nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden GRÖßER

  • und was ist mit den Modulen :D Wenn ich weiter auch die Option haben möchte "beruflich" (besser gewerblich) > 3,5t (oder 7,5t) fahren zu dürfen ...










    Ich hole mir jetzt mal Chips und noch ein Bier ^^


    Ich glaube die Diskussion ist in jedem Forum mit Fz. potentiell > 3,5 t schon zigfach gelaufen ... Witzig ist: Es gibt soweit ich das gesehen habe NIE eine endgültige von allem akzeptierte (verstandene) Interpretation der Gesetzeslage ... selbst Gesetzeshüter sind teilweise überfordert ... ist einfach komplex

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • darum hab ich die seite rausgesucht - da steht alles sehr übersichtlich drinnen - zumindest ist es für mich sehr logisch aufgebaut - da kann man es schön nachlesen

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20


  • Also ich glaub kaum, dass ein kontrollierender cop das zuverlässig weiß.
    Ausserdem ändert sich das dauernd.


    Aber für mich heißt das ja, dass ich nicht verlängern muss, da ich ja an meinen 7,5to Bus nur max 1,5 to dranhängen darf / will (weil Iveco nicht mehr freigibt).

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

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